Ein neues Haus bauen, ein neues Auto kaufen: Es gibt viele Gründe, warum Menschen Schulden machen. Was wenige wissen: Nach einer gewissen Frist können Schulden verjähren. Das klingt erst einmal schön, dieser Fall tritt aber nur selten ein. Ein Überblick darüber, wann Schulden verjähren.
Fristen: Wann verjähren Schulden?
Grundsätzlich können Schulden verjähren. Das schreiben die Fachanwälte der Schuldnerberatung Schulz auf ihrer Website. Je nach Art der Schulden seien die Verjährungsfristen jedoch "recht lang". Das gelte besonders dann, wenn die Gläubiger einen sogenannten Vollstreckungstitel gegen die Schuldner erworben hätten, so die Fachanwälte.
Die Verjährungsfristen bei Schulden ergeben sich demnach aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Laut Paragraf 195 BGB liegt die gesetzliche Verjährungsfrist von Schulden bei drei Jahren. Das gilt laut der Schuldnerberatung Schulz zum Beispiel bei:
- Lohn- und Gehaltsansprüchen
- Kauf- und Lieferverträgen
- Forderungen aus Dienstleistungen
- Mietschulden
Die Fachanwälte schreiben: "Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, an dem Schuldner von der Forderung Kenntnis erlangt haben."
Verschiedene Verjährungsfristen bei Schulden
Dabei reicht ein einfaches Mahnschreiben der Schuldnerberatung zufolge nicht aus, um die Verjährugsfrist zu verlängern. Und das ganz gleich, ob sie vom Gläubiger selbst oder einer Inkassofirma verfasst wurde. Wer nach dem Erhalt des Mahnschreibens jedoch eine Ratenzahlung leistet, bei dem wird laut der Schuldnerberatung Schulz die Verjährungsfrist unterbrochen. Sie läuft demnach dann ab dem Tag der Zahlung für weitere drei Jahre.
Anders sieht es bei einem gerichtlichen Mahnbescheid aus. Wenn der Schuldner einen solchen erhält, verlängert sich die Verjährungsfrist um sechs Monate.
Kann der Gläubiger einen amtlichen Schuldtitel vorweisen, verlängert sich die Verjährungsfrist der Schulden auf 30 Jahre. Amtliche Schuldtitel sind laut den Fachanwälten zum Beispiel:
- Vollstreckungsbescheide
- gerichtliche Urteile
- notarielle Urkunden
Demnach gilt die Frist der Verjährung von 30 Jahren auch bei Schadensansprüchen in Folge einer Straftat. Dies ist auch der Fall bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum und Forderungen, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens als vollstreckbar tituliert werden.
Besonderheiten bei der Verjährung von Schulden
Bei manchen Verjährungsfristen von Schulden gibt es weitere Besonderheiten. Etwa bei Schulden bei der Krankenkasse. Hier liegt die Verjährungsfrist laut der Schuldnerberatung Advoneo in der Regel bei vier Jahren. Eine Ausnahme: Wenn die Krankenkasse nachweisen kann, dass Beiträge absichtlich zurückgehalten wurden, obwohl Zahlungsfähigkeit bestand, dann gilt demnach eine Frist von 30 Jahren. Bei Steuerschulden hingegen greift laut Advoneo nicht das Bürgerliche Gesetzbuch. Die Prüfung sei sehr kompliziert.
Frist bei Schulden: Außergerichtliche Einigung kann Lösung sein
Ganz allgemein schreiben die Experten von Advoneo auf ihrer Website: "Darauf zu warten, dass Schulden verjähren, kann zu einer starken psychischen Belastung werden." Eine Alternative dazu seien außergerichtliche Einigungen. Eine anwaltliche Schuldnerberatung kann bei einer außergerichtlichen Einigung und allen anderen Fragen zu Schulden helfen.