Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Ferienwohnungen & Co.: Online-Reisebuchung: Die Tricks der Betrüger und wie man sich schützt

Ferienwohnungen & Co.

Online-Reisebuchung: Die Tricks der Betrüger und wie man sich schützt

    • |
    Existiert die Ferienwohnung wirklich? Das sollten Reisende möglichst vor dem Urlaub überprüfen.
    Existiert die Ferienwohnung wirklich? Das sollten Reisende möglichst vor dem Urlaub überprüfen. Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild)

    Lust auf superbilligen Urlaub? Wer hat das nicht. Doch bei Reise-Angeboten im Internet, die besonders niedrige Preise für Unterkünfte versprechen, ist Vorsicht angebracht: Hinter den vermeintlichen Schnäppchen stecken oft Online-Betrüger, die Kasse machen wollen. Polizei und Verbraucherschützer warnen vor zwei Maschen.

    Masche 1: Fake-Reiseportale

    Die Kriminellen stellen gefälschte Reiseportale ins Netz, die alles haben, was Urlauber auch von seriösen Portalen kennen – von der perfekten Präsentation der Angebote über das Suchsystem bis zur Buchungsmaske. Aber die Ferienhäuser und -wohnungen, die es angeblich zum Sonderpreis gibt, können in Wirklichkeit gar nicht gemietet werden. Laut Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) sind die Fotos der Unterkünfte von den Webseiten seriöser Anbieter geklaut. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen werden teils auch Flüge auf gefälschten Portalen angeboten.

    Das Tückische daran ist: Urlauber, die auf den Fake-Portalen buchen, müssen Vorkasse leisten – und zwar in Höhe von bis zu 100 Prozent des Mietpreises. Das Geld ist „unwiederbringlich verloren“, warnen das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einer gemeinsamen Mitteilung. Ein Tipp: Der VDFA und die Plattform „Watchlist Internet“ veröffentlichen Listen von Reiseportalen, die aktuell als betrügerisch eingeschätzt werden (www.vdfa.de; www.watchlist-internet.at). 

    Masche 2: Fakes auf seriösen Plattformen

    Den Gangstern gelingt es auch, ihre fingierten Angebote auf seriösen Portalen wie Booking.com, Airbnb oder etwa Fewo-direkt zu platzieren. „Dort sind sie sehr schwer von den echten Angeboten zu unterscheiden“, erläutern die Verbraucherzentralen. In sozialen Netzwerken wie Facebook tauchten die Fake-Angebote ebenfalls auf. „Zwar schalten auch namhafte Unternehmen hier ihre Werbung, die Buchung von Reisen über diese Dienste ist jedoch ungewöhnlich“, so die Verbraucherschützer. 

    Um bei der Buchung des Ferienhauses nicht auf Betrüger hereinzufallen, sollte man aufmerksam sein.
    Um bei der Buchung des Ferienhauses nicht auf Betrüger hereinzufallen, sollte man aufmerksam sein. Foto: Benjamin Nolte, dpa

    Auffällig ist den Angaben zufolge, dass die Betrüger entweder per E-Mail oder via WhatsApp mit ihren Opfern kommunizieren, Telefonate hingegen vermeiden – offenbar um nicht aufzufliegen bei Fragen im Gespräch. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen stehen in den Anzeigen für die Fake-Unterkünfte weder Name und Anschrift der angeblichen Vermieter noch eine Telefonnummer. 

    Schutzschild 1: Preisvergleich

    Gegen diese Tricks können sich Reisende wappnen. So sollten sie bereits stutzig werden, wenn der versprochene Mietpreis allzu niedrig ist. „Extrem günstige Angebote sind typisch für Fake-Angebote“, warnen LKA und Verbraucherzentrale. Um abzuschätzen, ob der Preis realistisch ist, könne er mit anderen Angeboten in derselben Urlaubsgegend verglichen werden. Mit einer Bildersuche im Internet lasse sich zudem erkennen, ob das Foto des angeblichen Mietobjekts öffentlich verwendbar ist. 

    Schutzschild 2: Keine Vorkasse

    Muss beim Buchen gleich der gesamte Mietpreis bezahlt werden, deute auch dies auf einen möglichen Betrugsversuch hin, berichten LKA und Verbraucherzentrale. Größte Vorsicht ist demnach vor allem geboten, wenn das Geld über Bargelddienste wie Western Union oder MoneyGram transferiert werden soll. „Besser ist es, per Lastschrift oder mit der Kreditkarte zu bezahlen“, empfiehlt Andrea Steinbach, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale. Im Betrugsfall könne das Geld dann meist von der Bank zurückgebucht werden. 

    Schutzschild 3: Persönlicher Kontakt

    Ratsam ist weiterhin, beim Vermieter oder der Vermittlungsagentur anzurufen. Da Betrüger Telefonate scheuen, fallen sie auf diese Weise auf. „Wer immer nur den Anrufbeantworter erreicht oder immer nur das Besetztzeichen hört, sollte die Finger von dem Angebot lassen“, betonen LKA und Verbraucherzentrale. 

    Schutzschild 4: Firmenangaben checken

    Vor einer Online-Buchung sollte geprüft werden, ob im Impressum des Portals oder unter „Kontakt“ ein konkreter Firmensitz und eine Steuernummer stehen. Wer sich nicht sicher ist, ob die Angaben stimmen, könne bei Ferienhausverbänden, der örtlichen Tourismus-Organisation oder Vermittlungsagenturen nachfragen. Fehlt das Impressum komplett, sollte dem Angebot ohnehin nicht vertraut werden. 

    Und wenn es schon zu spät ist? Wer befürchtet, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollte umgehend Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten. Stand das gefälschte Angebot auf einem seriösen Reiseportal, sollten außerdem die Portalbetreiber informiert werden, raten LKA und Verbraucherzentrale. Außerdem kann versucht werden, bezahltes Geld zurückzuholen. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass manche seriösen Buchungsplattformen und Online-Bezahlsysteme wie etwa PayPal einen Käuferschutz anbieten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden