Die Geburt eines Kindes verändert oft das Leben der Eltern gravierend. Der Alltag verändert sich, Prioritäten werden neu gesetzt und finanziell ergibt sich häufig auch eine neue Situation. Eltern, die nicht oder weniger arbeiten, können laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bis zu 14 Monate Elterngeld - genauer Basiselterngeld - bekommen. Die Leistung soll fehlendes Einkommen auffangen. Doch wie kann man eigentlich berechnen, wie viel Elterngeld einem zusteht?
Basiselterngeld: Wie hoch ist das Elterngeld?
Beim Elterngeld wird nicht pauschal ein bestimmter Betrag ausgezahlt. Die Höhe hängt laut der Seite familienportal.de des BMFSFJ von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Fragen sind ausschlaggebend:
- Wie hoch war das Einkommen bisher?
- Wie hoch ist das Einkommen während des Bezugs von Elterngeld?
- Werden noch andere staatliche Leistungen bezogen?
- Wird ein Kind, Zwillinge oder weitere Mehrlinge erwartet?
- Gibt es bereits weitere kleine Kinder?
Unabhängig davon beträgt die Höhe des Basiselterngeldes je nach Einkommen der vergangenen zwölf Monate monatlich zwischen 300 und 1800 Euro. Haben Eltern mehrere Kinder, können sie Zuschläge bekommen. Auch wer bisher kein Einkommen hatte, kann Elterngeld bekommen. Betroffene erhalten dann den Mindestbetrag von 300 Euro. Ausgezahlt wird Elterngeld dabei laut Finanztip übrigens nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten des Kindes. Wurde ein Kind demnach am 15. April 2024 geboren, gilt der Zeitraum vom 15. April bis zum 14. Mai als erster Lebensmonat für den Elterngeldbezug.
Wie wird aber genau gerechnet und gibt es Personengruppen, die mehr Unterstützung erhalten?
Elterngeld: Wie berechnet man, wie viel man bekommt?
Grundsätzlich gilt beim Basiselterngeld laut familienportal.de, dass Berechtigte 65 Prozent ihres durchschnittlichen Netto-Einkommens bekommen, das sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Dabei werden maximal 2770 Euro als Netto-Einkommen vor der Geburt berücksichtigt.
Für Eltern bedeutet das konkret, dass sie ...
- in den Lebensmonaten ihres Kindes, in denen sie kein Einkommen haben, Elterngeld in Höhe von 65 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens bekommen, maximal 1800 Euro.
- in den Lebensmonaten ihres Kindes, in denen sie ein Einkommen haben, Elterngeld in Höhe von 65 Prozent des Unterschieds zwischen ihrem vorherigen Netto-Einkommen und dem jetzigen Einkommen bekommen.
Als Rechengrundlage richtet sich die Elterngeldstelle laut familienportal.de nicht nach dem tatsächlichen Netto-Gehalt, sondern nach dem sogenannten "Elterngeld-Netto". Dieses wird anhand eines vereinfachten Verfahrens aus dem Brutto-Einkommen berechnet und kann vom tatsächlichen Netto-Einkommen abweichen. So wird gerechnet:
- Das gesamte Brutto-Einkommen der letzten zwölf Monate - der Bemessungszeitraum - wird durch zwölf geteilt. Stammt das Einkommen aus einer nicht-selbstständigen Tätigkeit, wird zuvor eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt derzeit 1230 Euro pro Jahr, also 102,50 Euro pro Monat. Aus dieser Rechnung ergibt sich das durchschnittliche Brutto-Monats-Einkommen.
- Vom Brutto-Monats-Einkommen werden pauschal Steuern sowie Sozialabgaben abgezogen.
- Die Abzüge für Einkommenssteuer sowie unter Umständen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer richten sich dabei nach den sogenannten "Abzugsmerkmalen" - etwa die Steuerklasse -, die auch das Finanzamt verwendet.
- Für die Sozialabgaben werden für die Kranken- und Pflegeversicherung neun Prozent, für die Renten-Versicherung zehn Prozent und für die Arbeitslosenversicherung zwei Prozent abgezogen.
- Im Ergebnis ergibt sich das Elterngeld-Netto. Davon werden maximal 2770 Euro für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Maximal können Eltern daher 65 Prozent von 2770 Euro - also 1800 Euro - erhalten.
Elterngeld: Wer kann einen höheren Satz bekommen?
Für Geringverdienerinnen und Geringverdiener gibt es eine Ausnahme. Haben Betroffene vor der Geburt ihres Kindes weniger als 1240 Euro netto verdient, bekommen sie laut familienportal.de mehr Elterngeld. Bei der Berechnung steigt dann der Prozentsatz von 65 auf bis zu 100 Prozent.
Je weniger Netto-Einkommen Betroffene hatten, desto größer ist der Prozentsatz:
- Lag der Verdienst zwischen 1240 und 1200 Euro netto, steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 auf 67 Prozent. Je zwei Euro, die das Einkommen unter 1240 Euro lag, steigt der Satz um 0,1 Prozent. Bei 1238 Euro sind es demnach 65,1 Prozent und bei 1236 Euro 65,2 Prozent.
- Zwischen 1200 und 1000 Euro bleibt der Satz bei 67 Prozent.
- Lag der Verdinest unter 1000 Euro, steigt der Prozentsatz je zwei Euro um 0,1 Prozent bis auf 100 Prozent. Wer also 340 Euro oder weniger verdient hat, bekommt 100 Prozent des Netto-Einkommens als Elterngeld. Mindestens bekommen Betroffene jedoch den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat.
Wer ganz genau wissen will, wie viel Elterngeld ihr oder ihm zusteht, kann den Elterngeldrechner des Familienministeriums nutzen.