In der kalten Jahreszeit sind alkoholhaltige Heißgetränke besonders beliebt. Allein der Glühweinkonsum liegt geschätzt bei rund 50 Millionen Litern pro Jahr! Doch was steckt an Zutaten in Glühwein, Glögg oder Punsch? Oft lässt sich das nicht auf den ersten Blick erkennen, da für viele alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol keine Zutatenliste vorgeschrieben ist.
Für Glühwein der seit dem vergangenen Jahr hergestellt wurde, ist diese zwar ebenso verpflichtend wie eine Nährwertkennzeichnung, bei älteren Produkten fehlen die Angaben aber meist. Auch bei aktuellen Produkten ist die Kennzeichnung oft fehlerhaft oder unvollständig, wie Marktchecks der Verbraucherzentralen und Lebensmittelklarheit zeigen. Außerdem müssen auf dem Etikett bei Glühwein nur Energiegehalt und enthaltene Allergene angegeben werden. Die vollständigen Angaben dürfen online bereitgestellt werden, etwa per QR-Code. Doch wer scannt den schon, um die Zutatenlisten unterschiedlicher Produkte zu vergleichen?
Aromen sind erlaubt
Die „Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse“ regelt, wie Glühwein beschaffen sein darf. Klassisch basiert er auf Rot- oder Weißwein, erst seit 2022 ist auch Rosé erlaubt. Für roten Glühwein verwendet man etwa Weinsorten wie Dornfelder, Spätburgunder oder Merlot, für weißen Riesling, Müller-Thurgau oder Chardonnay. Der Alkoholgehalt liegt zwischen sieben und 14 Volumenprozent. Typische Gewürze sind Zimt und Gewürznelken, oft werden auch Vanille, Sternanis, Ingwer, Muskat, Piment und Kardamom verwendet. Aromen sind ebenfalls erlaubt. Weitere Zutaten können Orangenschalen, Rosinen, Cranberrys oder Apfelstückchen sein. Zucker, Honig oder Dicksäfte dürfen zum Süßen verwendet werden. Das macht Glühwein kalorienreich: Ein 200-ml-Glas enthält mit rund 200 Kilokalorien mehr als dreimal so viele Kalorien wie die gleiche Menge Cola!
Beim Winzerglühwein darf ausschließlich selbstproduzierter Wein aus eigenem Anbau mit den zugelassenen Zutaten in die Flasche. Hochwertige Produkte setzen auf gute Grundweine, erlesene Gewürze und weniger Zucker, während günstige Varianten oft minderwertige Weine, viel Zucker und Aromastoffe enthalten.
Alkoholfreie Varianten dürfen nicht „alkoholfreier Glühwein“ genannt werden, sie gelten als „aromatisiertes Getränk aus alkoholfreiem Wein“. „Glühwein mit Schuss“ darf nur als „Glühpunsch mit …“ oder ähnlich bezeichnet werden.
Glögg basiert oft auf Glühwein - aber nicht immer
Bezeichnungen wie Fruchtglühwein, Glögg und Punsch sind gesetzlich nicht geregelt. Für Fruchtglühwein gibt es eine Beschreibung in den Leitsätzen für weinähnliche Getränke, die rechtlich aber nicht bindend sind. Er enthält neben Fruchtwein oft Fruchtsaft, Saftkonzentrate, Gewürze oder Aromen sowie Zucker. Auf dem Etikett steht meist „Glühwein aus Obst und Beeren“ oder die verwendete Frucht, z. B. „Kirschglühwein“.
Die skandinavische Spezialität Glögg basiert meist auf Glühwein, kann aber auch Spirituosen wie Rum sowie Mandeln und Rosinen enthalten. Hier gelten die gleichen Kennzeichnungsvorschriften wie für Glühwein. Punsch bestand ursprünglich aus Rum oder Arrak, Zucker, Zitrone, Tee oder Wasser und Gewürzen. Heute gibt es zahlreiche Variationen mit oder ohne Alkohol, auf Basis von Wein, Fruchtsäften oder Tee. Auch hier fehlt oft eine Zutatenliste. Wer wissen will, was er trinkt, sollte auf nicht weiter gekennzeichnete Produkte verzichten.
Glühwein, Glögg oder Punsch lassen sich leicht zu Hause selbst zubereiten. Wichtig: Die Getränke sollten nicht über 70 Grad erhitzt werden, da höhere Temperaturen den Geschmack unangenehm verändern können.
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