Das Übertragen oder Vererben eines Hauses oder einer Wohnung kann im kommenden Jahr deutlich teurer werden. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet und damit den Weg für eine neue rechnerische Bewertung der Immobilien freigemacht. Es handelt sich um die sogenannten Bedarfswerte nach dem Bewertungsgesetz (BewG). „In Einzelfällen werden ab 1. Januar die Bewertungen von Immobilien deutlich steigen“, sagt Barbara Gayer, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei der Kanzlei Sonntag & Partner. Das kann im Fall von Erbschaften und Schenkungen dazu führen, dass Wohnungen und Häuser plötzlich deutlich höher bewertet und damit die Freibeträge überschritten werden. Diese betragen für Ehepartner 500.000 Euro alle zehn Jahre, für Kinder 400.000 Euro und für Enkel 200.000 Euro. In Einzelfällen können damit mehrere zehntausend Euro mehr an Erbschafts- und Schenkungssteuer fällig werden.
Erbschaftssteuer