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Entlastungspakete: Energiepreisbremse: Bundesregierung verlängert sie bis März 2024

Entlastungspakete

Energiepreisbremse: Bundesregierung verlängert sie bis März 2024

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    Ab dem 1. März 2023 greift die Energiepreisbremse. Alles Wichtige im Überblick.
    Ab dem 1. März 2023 greift die Energiepreisbremse. Alles Wichtige im Überblick. Foto: Malte Christians, dpa (Symbolbild)

    Mit einer Preisbremse für Strom und Gas sollen die Bürgerinnen und Bürger bei den hohen Kosten entlastet werden. Das war der Plan der Bundesregierung und wurde in einem Entlastungspaket umgesetzt. Bereits im Dezember 2022 wurden die Gas- und Fernwärme-Abschläge von Bürgerinnen und Bürgern vom Bund übernommen.

    Seit dem 1. März 2023 greift nun die Energiepreisbremse. Alles Wichtige dazu, lesen Sie hier im Artikel.

    Strom- und Gaspreisbremse tritt in Kraft

    Durch die Deckelung der Gas- und Strompreise sollten private Haushalte und kleinere bis mittelgroße Unternehmen in Deutschland entlastet werden. Denn durch den Angriffskrieg auf die Ukraine explodierten die Energiekosten. Zum 1. März 2023 trat die Preisbremsen in Kraft und galt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Dauer ist jedoch begrenzt. Nur bis Ende März 2024 sollen die Deckel bleiben. Dies berichtete jüngst die Tagesschau. Ursprünglich war eine Verlängerung bis Ende April 2024 geplant, jedoch ließen Signale der EU-Kommission nur eine Verlängerung bis Ende März zu.

    Der Strompreisdeckel reduziert die Kosten für eine Kilowattstunde Strom auf 40 Cent. Steuern und andere Abgaben sind darin bereits enthalten. Diese Regelung gilt jedoch nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die restlichen 20 Prozent werden zum regulären Tarifpreis bezahlt. Wie viel Sie durch die Strompreisbremse sparen, lässt sich übrigens ganz einfach berechnen.

    Dieser prozentuale Anteil gilt auch bei Gas. So sind 80 Prozent des Gas-Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

    Energiepreisbremse auch auf Fernwärme

    Auch für Fernwärme-Kunden gilt die Energiepreisbremse. Dort sieht allerdings die prozentuale Verteilung etwas anders aus.

    Hier gilt: Für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt ein Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Alles, was darüber liegt, wird zum regulären tariflichen Preis abgerechnet.

    Energiepreisbremse: Wie funktioniert die rückwirkende Entlastung?

    Im Januar und Februar 2023 zahlten Kundinnen und Kunden noch den regulären Tarif. Da die Energiepreisbremse jedoch rückwirkend für die beiden Monate gilt, wird diese in der Abschlagszahlung im März verrechnet.

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