Am 15. Dezember hat der Bundestag die Strompreisbremse beschlossen. Sie soll die Auswirkungen der explodierenden Strompreise für die Verbraucher und die Wirtschaft abfedern. Aber wie soll das genau funktionieren? Und was muss man als Verbraucher dabei beachten? Einige der häufigsten Fragen.
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse soll einerseits Haushalte und Unternehmen mit einem festgelegten, niedrigen Strompreis entlasten und gleichzeitig dazu anregen, Strom zu sparen, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erläutert. Die entscheidende Zahl bei der Strompreisbremse sind 30.000 Kilowattstunden. Alle Haushalte und Unternehmen, die in vergangenen Jahren weniger als diese Menge an Strom verbraucht haben, müssen für 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs den geringeren Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
Alles über diesen 80 Prozent muss zu den aktuell vertraglich vereinbarten Preisen gezahlt werden. Wenn ein Haushalt am Ende des Jahres allerdings 80 Prozent oder weniger an Strom verbraucht hat als im vergangenen Jahr, dann muss nur zu dem gedrosselten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden. So werden Haushalte und Unternehmen zum Stromsparen angeregt.
Stromkunden mit einem Verbraucht von über 30.000 Kilowattstunden im Jahr, also hauptsächlich Unternehmen, zahlen für 70 Prozent ihres Stromverbrauchs den reduzierten Preis von 13 Cent pro Kilowattstunde. Auch hier gilt, dass mehr als 70 Prozent des letztjährigen Verbrauchs zu den aktuellen, sehr hohen Preisen gezahlt werden muss, Unternehmen also gut daran tun, Strom einzusparen.
Wie funktioniert die Strompreisbremse konkret bei einem normalen Haushalt?
Ein Beispiel kann die Funktionsweise der Strompreisbremse am besten erläutern: Ein vierköpfiger Familienhaushalt wie es ihn in Deutschland zuhauf gibt.
- Stromverbrauch: 4500 Kilowattstunden im Jahr
- bisheriger Strompreis: 30 Cent pro Kilowattstunde
- aktueller Strompreis: 50 Cent pro Kilowattstunde
Geht man von diesem Verbrauch und diesen Strompreisen aus, würden die Stromkosten der Familie aktuell, gäbe es die Strompreisbremse nicht, von 113 Euro im Monat auf 188 Euro im Monat steigen, ein enormer Unterschied. Dank der Strompreisbremse wären es nur 158 Euro im Monat, auch eine Steigerung, jedoch eine geringere. Dazu kommt außerdem, dass am Ende des Jahres, sollte die Familie weniger als 80 Prozent ihres üblichen Stromverbrauchs aufweisen, Geld zurückerstattet bekommt. Bei einem 20 Prozent geringeren Stromverbrauch als zuvor wären das 450 Euro, bei einem 30 Prozent geringeren Stromverbrauch sogar 675 Euro.
Wie wird der bisherige Stromverbrauch bestimmt?
Wie der bisherige Stromverbrauch bestimmt wird, hängt von der Art der Entnahmestelle ab. Bei den meisten privaten Haushalten und auch Unternehmen wird die Entnahmestelle über ein Standardlastprofil bilanziert. In diesem Fall wird die jeweils aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers verwendet. Die 80 oder 70 Prozent dieses Stromverbrauchs bilden dann das sogenannte "Entlastungskontingent", für das der gedeckelte Preis angewandt wird.
Bei Entnahmestellen ohne Standardlastprofil, etwa bei intelligenten Messsystemen oder registrierender Leistungsmessung, wird stattdessen einfach der Verbrauch des Kalenderjahres 2021 verwendet. Wer eine neue Entnahmestelle nach dem 1. Januar 2021 eingerichtet hat, bei dem wird der jährliche Stromverbrauch geschätzt.
Wie erhält man die Entlastung durch die Strompreisbremse?
Die Entlastung durch die Strompreisbremse geschieht automatisch durch den Stromversorger. Ab dem 1. März 2023 erhalten Stromverbraucher monatlich eine Gutschrift von ihrem Stromversorger, die den gedeckelten Strompreis widerspiegelt. Dafür muss kein Antrag gestellt werden. Die Entlastung gilt ab dem 1. Januar und wird am 1. März rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar gutgeschrieben. Aktuell ist geplant, dass diese Entlastungszahlungen bis einschließlich April 2024 anhalten sollen. Wie hoch die Entlastungen sein werden, erfahren Stromverbraucher bis zum 1. März von ihren Stromversorgern.
Lohnt sich Stromsparen mit der Strompreisbremse überhaupt noch?
Stromsparen ist durch die Strompreisbremse nicht weniger sinnvoll. Denn wer weniger als 80 oder 70 Prozent seines bisherigen Stromverbrauchs verbraucht, zahlt für den vollen Anteil den niedrigeren Preis.
Hat es Auswirkungen auf die Strompreisbremse, wenn der Stromversorger gewechselt wird?
Wer 2023 den Stromanbieter wechselt, muss dem neuen Stromversorger eine Rechnungskopie des ursprünglichen Stromversorgers zukommen lassen, damit das Entlastungskontingent übernommen werden kann. Erst dann kann die Entlastung weitergegeben werden. Sollte der Preis bei dem neuen Stromanbieter anders sein, verändert sich zwar der Entlastungsbetrag, jedoch nicht das Entlastungskontingent.
Ist die Strompreisbremse gerecht?
Die Strompreisbremse gilt für alle Verbraucher. Dabei gilt der Ansatz der Betroffenheit: Wer am meisten Strom verbraucht, soll auch mehr entlastet werden. Eine Berücksichtigung der Bedürftigkeit einzelner Verbraucher wäre laut Bundesregierung zu aufwendig, weshalb eine allgemeine Strompreisbremse beschlossen wurde.
Neben der Strompreisbremse wurde ebenfalls eine Gaspreisbremse von der Bundesregierung beschlossen, die Verbraucher entlasten soll.