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Entlastungen 2022 & 2023 im Überblick

Gaspreisbremse und Co.

Überblick: Diese Entlastungen soll es 2022 und 2023 geben

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    Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhalten wegen der stark gestiegenen Energiekosten einen finanziellen Ausgleich: die Energiepreispauschale.
    Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhalten wegen der stark gestiegenen Energiekosten einen finanziellen Ausgleich: die Energiepreispauschale. Foto: Catherine Waibel, dpa (Symbolbild)

    Mit dem "Doppelwumms" in Form von 200 Milliarden sollen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland vor den enorm gestiegen Strom- und Gaspreisen bewahrt werden. Auch die Inflation macht vielen aktuell das Leben schwer. Deshalb hat die Bundesregierung verschiedene Entlastungen angekündigt. Dabei kann man schon mal den Überblick verlieren. Wir haben die wichtigsten geplanten

    Dezember 2022: Soforthilfe für Gaskunden

    Eine Einmalzahlung im Dezember soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Der Bund wird einmalig die Kosten der Abschlagszahlungen von Gas- und Fernwärmekunden übernehmen. Die Höhe der Einmalzahlung richtet sich nach dem Verbrauch. Sie orientiert sich an der Abschlagszahlung vom September. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keiner den Verbrauch erhöht, um mehr Unterstützung zu erhalten.

    Um die Dezemberhilfe zu erhalten, muss man als Mieterin oder Mieter zunächst nichts tun. Einen Antrag gibt es nicht. Als Kunde eines Energieversorgers oder der Stadtwerke bezahlt man im Dezember keinen Abschlag für Gas oder Fernwärme. Der Staat übernimmt diesen direkt.

    Ende 2022: Heizkostenzuschuss für Studierende und Wohngeldempfänger

    Das Bundeskabinett hat eine Einmalhilfe für Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler auf den Weg gebracht. Sie soll in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro ausgezahlt werden. Beantragen kann man das Geld wohl über eine Plattform im Internet, die sich derzeit aber noch im Aufbau befindet. Das geht aus Plänen des Bundesbildungsministeriums hervor.

    Bei Wohngeldempfängerinnen und -empfängern sind für eine Person 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro vorgesehen. Der Zuschuss soll möglichst noch vor Jahresende von den Ländern ausgezahlt werden, so die Bundesregierung.

    Januar 2023: Strompreisbremse

    Die Strompreisbremse soll ab Januar dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, fällt für jede weitere

    Januar 2023: Kindergeld

    Ab Januar wird das Kindergeld erhöht. Noch bekommen Eltern für das erste und das zweite Kind jeweils 219 Euro im Monat. Für das dritte Kind gibt es 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro monatlich. Ab dem kommenden Jahr wird das Kindergeld um monatlich 18 Euro für das erste und das zweite Kind steigen. Diese Erhöhung gilt für die Jahre 2023 und 2024. Die Sätze für weitere Kinder sollen nicht angehoben werden.

    Auch der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag wird erhöht. Dieser unterstützt Familien mit niedrigem Einkommen. Bereits zum 1. Juli wurde der Höchstbetrag auf 229 Euro monatlich für jedes Kind angehoben. Mit dem dritten Entlastungspaket wird er jetzt auf monatlich 250 Euro erhöht. Demnach können bedürftige Familien monatlich bis zu 21 Euro mehr pro Kind erhalten. Auch diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2023.

    Januar 2023: Wohngeld Plus

    Zum 1. Januar ist eine Wohngeldreform geplant. Mit dem neuen "Wohngeld Plus" sollen deutlich mehr Geringverdiener Wohngeld bekommen. Demnach soll es statt bisher 600.000 bald zwei Millionen Berechtigte geben. Der Wohngeldbetrag wird sich zudem voraussichtlich um durchschnittlich etwa 190 Euro pro Monat erhöhen. Es steigt also von durchschnittlich etwa 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf etwa 370 Euro pro Monat.

    Januar 2023: Erhöhung des Grundfreibetrags

    Ab dem 1. Januar steigt der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. Erst ab einem Betrag von 10.908 Euro müssen dann überhaupt Steuern bezahlt werden. Fast alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer profitieren davon. Aktuell liegt die Grenze bei 9984 Euro. 

    Spätestens März 2023: Gas- und Fernwärme-Preisbremse

    Die Gaspreisbremse soll spätestens von März 2023 bis April 2024 gelten, schreibt die Bundesregierung auf ihrer Webseite. Bei Haushalten und kleinen und mittleren Firmen werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei Erdgas auf 12 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, beides brutto. Für die übrigen 20 Prozent muss der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis bezahlt werden. Dadurch sollen die Verbraucher animiert werden, möglichst viel Gas und Wärme einzusparen.

    Wichtig: Verbraucht man mehr als die subventionierten 80 Prozent Gas, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Hat man aber weniger verbraucht, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis gespart – auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat.

    "Schnellstmöglich": 49-Euro-Ticket

    Deutschland bekommt mit dem 49-Euro-Ticket einen Nachfolger für das Neun-Euro-Ticket, so viel steht nun fest. Unklar ist nur wann. Das Ticket wird 49 Euro pro Monat kosten und wird in einem Abonnement angeboten. Die Bezahlung wird dadurch vereinfacht und Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht in jedem Monat aktiv um ein neues Ticket bemühen.

    Das Ticket gilt in ganz Deutschland, wie es auch schon beim Neun-Euro-Ticket der Fall war. Die Fahrkarte wird in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs Gültigkeit besitzen. Das gilt vor allem für Straßenbahnen, Busse, Regionalbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen. Fernzüge der Deutschen Bahn, wie ICE und IC, können mit dem 49-Euro-Ticket nicht genutzt werden. Das gilt auch für Fernzüge von privaten Wettbewerbern. Ebenfalls vom neuen Ticket ausgeschlossen werden Fernbusse und private Mobilitätsangebote wie Taxis sein. Kurz: Alles, was außerhalb des Systems ÖPNV liegt, kann mit dem 49-Euro-Ticket nicht genutzt werden.

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