Vor gut einem halben Jahr wurde die Energiepreispauschale für Studierende angekündigt, ab diesem Mittwoch können mehr als drei Millionen Studentinnen, Studenten und Fachschüler die 200 Euro beantragen. Bund und Länder haben dafür extra die Antragsplattform "Einmalzahlung200.de" eingerichtet. Das Geld ist zur Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise gedacht. Es soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.
Studenten können Energiepauschale beantragen – großer Andrang auf Plattform
Wer die Energiepreispauschale direkt am Mittwochmorgen beantragen wollte, musste Geduld mitbringen. Wenige Stunden nach dem Start war die Plattform für kurze Zeit nicht erreichbar und gab eine Fehlermeldung aus. Wegen des großen Andrangs landeten Nutzer später in einem digitalen Warteraum.
Energiepauschale für Studenten: Wer hat Anspruch darauf?
Etwa 3,5 Millionen Studentinnen, Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren, haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte.
Die Ampel-Koalition hatte die Sonderzahlung bereits Anfang September 2022 vereinbart. Zwar war damals von einer schnellen und unbürokratischen Auszahlung die Rede. Das umzusetzen, gestaltete sich aber schwierig. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem ausgebremst, weil die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.
Auszahlung der Energiepauschale für Studenten hat begonnen
Wie lange die Auszahlung der 200 Euro nach der Beantragung dauert, ist nicht bekannt. Jedoch haben die ersten Studierenden das Geld bereits auf ihrem Konto. In den vergangenen Wochen war die Antragsplattform in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden. Mehr als 12.000 Antragssteller hätten die 200 Euro bereits auf ihrem Konto, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger der Bild am Sonntag.
200 Euro Energiepauschale für Studenten: Kritik an Beantragungsplattform
Zudem gerieten Bund und Länder immer wieder in Streit bei dem Versuch, eine Antragsplattform zu bauen, auf der sich die Betroffenen sicher und eindeutig identifizieren können und auf der gleichzeitig persönliche und Konto-Daten zusammengeführt werden, die bei Bildungseinrichtungen vorliegen. Es ging um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details. Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert.
Es wurde auch kritisiert, dass alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren. Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein "Elster-Zertifikat", wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.
BundID-Konto für Beantragung der Energiepauschale notwendig
Bis zum Wochenbeginn hatten sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Montag mehr als 700.000 Menschen eine solche ID zugelegt. Es ist allerdings unklar, wie viele davon Studierende oder Fachschüler sind, die sich nur wegen der Energiepreispauschale angemeldet haben. Jeder Bürger kann das Konto auch für andere Verwaltungsdienstleistungen nutzen. (mit dpa)