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Elterngeldantrag: Elterngeld: Wer braucht eine Arbeitszeitbescheinigung?

Elterngeldantrag

Elterngeld: Wer braucht eine Arbeitszeitbescheinigung?

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    Besonders in der Elternzeit ist das Elterngeld wichtig. Aber wie beantragt man es?
    Besonders in der Elternzeit ist das Elterngeld wichtig. Aber wie beantragt man es? Foto: Fernando Gutierrez-Juarez, dpa (Symbolbild)

    Wer Elterngeld beantragen möchte, muss häufig einige Nachweise und Dokumente bereithalten, um den Prozess zu vereinfachen. Aber was verlangt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) alles, um den Anspruch prüfen zu können? Und muss man immer eine Arbeitszeitbescheinigung vorweisen?

    Wie beantragt man Elterngeld?

    Das Elterngeld kann man bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Welche Stelle zuständig ist, kommt auf den Geburtsort des Kindes an. Für Kinder in Bayern ist das Zentrum Website bietet es auch eine Suchmaske an, mit der man herausfindet, an welche Zweigstelle man sich genau mit dem Antrag wenden sollte.

    Wichtig bei der Antragstellung ist auch, dass man das Formular des richtigen Bundeslandes verwendet. Dieses bekommt man bei der Elterngeldstelle, aber auch viele Gemeindeverwaltungen, Krankenkassen und Krankenhäuser mit Geburten-Stationen haben die Anträge vor Ort. Für manche Bundesländer ist außerdem das Tool ElterngeldDigital bereits freigeschaltet. Damit kann man den Elterngeldantrag online ausfüllen, wird Schritt für Schritt durch den Antrag geführt und bekommt Erklärungen für komplizierte Begrifflichkeiten.

    Aber wann sollte man das Elterngeld beantragen? Den Antrag auf Elterngeld sollte man laut BMFSFJ gleich nach der Geburt des Kindes stellen, um zu gewährleisten, dass es nicht zu finanziellen Lücken kommt. Das Elterngeld wird rückwirkend maximal für drei Monate gezahlt. Man sollte den Antrag also spätestens dann stellen, wenn das Kind drei Monate alt ist.

    Welche Unterlagen braucht man für den Antrag auf Elterngeld?

    Welche Unterlagen man neben dem Antrag benötigt, steht auch auf dem Antragsformular. Neben dem von beiden Elternteilen unterschriebenen Antrag - außer man ist alleinerziehend - benötigt man:

    • die Geburtsurkunde des Kindes oder eine Geburtsbescheinigung. Diese wird im Krankenhaus oder von der Hebamme ausgestellt.
    • Nachweise über das bisherige Einkommen. Für Nicht-Selbstständige bedeutet das: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt (bei Vätern) oder vor dem Mutterschutz (bei Müttern). Selbstständige müssen den letzten Steuerbescheid abgeben.

    Arbeitnehmerinnen müssen außerdem eine Bescheinigung der Krankenkasse über ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt abgeben, genauso wie eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld. Falls die Mutter des Kindes Beamtin oder Soldatin ist, benötigt die Elterngeldstelle Bescheinigungen über Dienstbezüge und Zuschüsse während des Mutterschutzes.

    Privatversicherte Mütter, die eine Krankentagegeld-Versicherung haben, müssen außerdem eine Bescheinigung der Krankenversicherung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes beilegen.

    Wer während des Elterngeldbezugs nicht weiterarbeiten möchte, benötigt keine weiteren Unterlagen.

    Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich in Teilzeit weiterarbeiten will?

    Wer in Teilzeit weiterarbeiten will, während er Elterngeld bezieht, muss außerdem weitere Nachweise vorlegen, um den Anspruch auf Elterngeld zu berechnen.

    Möchte man Teilzeit in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, benötigt die Elterngeldstelle:

    • Angaben zum voraussichtlichen Einkommen während des Elterngeld-Bezugs,
    • eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs (Arbeitszeitbescheinigung).

    Möchte man in selbstständiger Tätigkeit neben dem Elterngeldbezug arbeiten, benötigt man für den Antrag:

    • Angaben zum voraussichtlichen Einkommen während des Elterngeld-Bezugs,
    • eine eigene Erklärung über bisherige Arbeitszeiten und geplante Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs,
    • falls man weniger arbeiten wird als bisher, können zusätzlich Erklärungen dazu nötig sein, welche Vorkehrungen zur eigenen Entlastung getroffen wurden, zum Beispiel: Einstellung einer Vertretung oder Verringerung der Aufträge.

    Im Einzelfall kann es vorkommen, dass die Elterngeldstelle weitere Unterlagen fordert.

    Wie hoch das Elterngeld letztendlich ausfällt, hängt vom bisherigen Einkommen ab. Tatsächlich gibt es aber auch einen Höchstbetrag beim Elterngeld. Das Elterngeld fließt außerdem nicht unbegrenzt. Wie lange man es bekommt, hängt auch davon ab, wie die Elternteile sich die Elternzeit aufteilen.

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