Ein Bankkonto eröffnen, die neue SIM-Karte fürs Handy aktivieren oder ein Führungszeugnis beantragen. Im Alltag gibt es viele Dinge, für die man sich mit seinem Personalausweis legitimieren muss.
Immer mehr Firmen und Behörden akzeptieren hierfür auch die Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises. Doch wie der genau genutzt werden kann, welche Hilfsmittel notwendig sind und wo er funktioniert, ist vielen unklar. Zeit für einen Überblick:
Seit 2017 ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert
Die Online-Ausweisfunktion verlängert den klassischen Perso in die digitale Welt und ermöglicht es, sich auch online zweifelsfrei zu identifizieren. Die Funktion wird auch E-ID genannt und kann bei allen neueren Personalausweisen genutzt werden. «Bei Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Personalausweis im Jahr 2017 oder später erhalten haben, ist der Online-Ausweis automatisch aktiviert», erklärt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.
«Wer den Personalausweis vor Juli 2017 erhalten hat, kann die Aktivierung des Online-Ausweises kostenlos im Bürgeramt vornehmen lassen», so der Sprecher weiter. Zudem verfügen sowohl elektronische Aufenthaltstitel als auch E-ID-Karten für EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes über die Online-Ausweisfunktion.
Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet werden
Wer einen Perso mit aktivierter elektronischer Ausweisfunktion besitzt, muss die Funktion erst noch freischalten - entweder direkt beim Abholen auf dem Bürgeramt oder später daheim. Dazu hat man eine fünfstellige, sogenannte Transport-PIN erhalten. Ist die eingegeben, muss man aber noch etwas einstellen, um die Funktion dann auch nutzen zu können.
«Hierzu wird ein sechsstelliger PIN-Code benötigt, der für alle Authentifizierungsvorgänge verwendet werden kann», erklärt Agnes Bührmann von der Unternehmensberatung Publicis Sapient. Zum Auslesen des E-Persos eignen sich NFC-fähige Smartphones oder auch externe Kartenlesegeräte. Sogenannte Smartcard-Lesegeräte sind ab circa 15 Euro erhältlich.
Neben der Transport-PIN hat man noch einen weiteren Code erhalten: die sogenannte PUK. Wie bei der SIM-Karte fürs Smartphone wird die PUK benötigt, wenn die PIN dreimal falsch eingegeben wurde. Und es gibt auch noch ein Sperrkennwort, das genannt werden muss, wenn man den E-Perso nach Diebstahl oder Verlust telefonisch sperren lassen möchte. Daher sollte der Brief mit all diesen Informationen gut aufbewahrt werden.
Wie funktioniert der Online-Ausweis im Alltag?
Der Online-Ausweis kann bei Behördengängen im Netz eingesetzt werden, aber auch für alle möglichen Dienstleistungen von Finanzen über Telekommunikation bis hin zur Gesundheit. «Wer ein Bankkonto eröffnen möchte, kann dies mit dem Online-Ausweis beispielsweise bei der ING oder bei Sparkassen machen», nennt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums Beispiele. «Die Aktivierung einer SIM-Karte wiederum ist mit dem Online-Ausweis unter anderem bei Vodafone und Congstar möglich.»
Auch die Steuererklärung kann mit Hilfe des E-Persos verschickt werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten seien die Identifizierung für die elektronische Patientenakte bei diversen Krankenkassen sowie für zahlreiche öffentliche Dienstleistungen: Rentenversicherungs-Informationen, Führungszeugnis oder BAFÖG-Portal. Daneben kann der Online-Ausweis aber natürlich auch bei einem Behördengang vor Ort ausgelesen werden. Das spart Zeit, wenn Formulare ausgefüllt werden müssen.
Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter oder andere Firmen, die den Online-Ausweis akzeptieren, kennzeichnen dies entweder mit dem grün-blauen E-ID-Logo oder verweisen eben schriftlich auf die Online-Ausweisfunktion. Laut Bundesinnenministerium gibt es derzeit rund 255 Anwendungen aus Verwaltung und Wirtschaft, die auf dem Personalausweisportal aufgelistet sind.
Was benötige ich neben Smartphone oder Kartenleser noch?
Daheim braucht es neben einem Smartphone mit aktivierter NFC-Funktion oder einem Kartenlesegerät zum Auslesen des E-Persos aber noch etwas Software: Auf Smartphone und Rechner muss etwa die Ausweis-App des Bundes installiert sein. Sorgen um die Sicherheit der sensiblen Daten muss man sich indes nicht machen: «Die Daten sind immer verschlüsselt und werden nur übertragen, wenn vorher die sechsstellige PIN eingegeben wurde», sagt der Sprecher des Bundesinnenministeriums.
Ohne Zertifizierung können keine Daten fließen
«Die Anzahl der unterstützten Anwendungen wächst stetig, ist leider jedoch vielen Bürgerinnen und Bürgern unbekannt», sagt Thilak Mahendran, Experte für digitale Verwaltung bei der Agora Digitale Transformation.
Kann jede Firma, jeder Dienstleister die Online-Ausweisfunktion anbieten? Nein. Wer den elektronischen Personalausweis zur Identifizierung nutzen will, um seine Dienstleistungen anzubieten, muss sich zertifizieren lassen.
Durchmogeln ist nicht möglich. Denn beim Einsatz des E-Persos wird erst einmal geprüft, ob der jeweilige Anbieter auch wirklich die staatliche Abfrage-Berechtigung hat, bevor Daten übermittelt werden.
Kann man mit dem Online-Ausweis digital unterschreiben?
Eine direkte Signaturfunktion, quasi die digitale Unterschrift, gibt es laut Bundesinnenministerium über den Online-Ausweis nicht. Möglich sei aber die sogenannte Fernsignatur. «Bei der Fernsignatur wird eine qualifizierte elektronische Signatur nicht mit einer Signaturkarte erstellt, sondern von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter im Auftrag der unterzeichnenden Person mit dem Online-Ausweis», erklärt der Sprecher des Bundesinnenministeriums. Vertrauensdiensteanbieter sind zum Beispiel die Deutsche Post, die Bundesnotarkammer oder die Deutsche Telekom.
Im Klartext: Der Ausweisinhaber legitimiert sich bei einem sogenannten Vertrauensdiensteanbieter mit seinem Online-Ausweis, der dann eine entsprechende Fernsignatur veranlassen kann.
Auch Jugendliche können den Online-Ausweis nutzen
Heranwachsende können den Online-Ausweis aktivieren, wenn sie 16 Jahre alt sind. «Konkret heißt das: Nach dem 16. Geburtstag kann der Online-Ausweis kostenfrei in der zuständigen Personalausweisbehörde aktiviert werden», sagt der Sprecher des Bundesinnenministeriums.
Dem Ministerium zufolge steigen die Nutzungszahlen des E-Persos. Demnach wurde der Online-Ausweis von Januar 2020 bis einschließlich Juli 2024 rund 36 Millionen Mal verwendet, aber allein in den vergangenen 12 Monaten schon mindestens 15 Millionen Mal. Der Anstieg von 31.623 täglichen Transaktionen im Juli 2023 auf 41.523 tägliche Transaktionen im Juli 2024 veranschauliche die Steigerung.
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