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Drittes Entlastungspaket: Entlastungspakete: Diese Maßnahmen treten 2023 in Kraft

Drittes Entlastungspaket

Entlastungspakete: Diese Maßnahmen treten 2023 in Kraft

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    Diese Entlastungen treten 2023 in Kraft.
    Diese Entlastungen treten 2023 in Kraft. Foto: Monika Skolimowska, dpa

    Nach den vielen angekündigten Entlastungen treten viele von diesen dieses Jahr in Kraft. Von der Energiepauschale bis zum Bürgergeld - ein Überblick über die Maßnahmen im dritten Entlastungspaket, das uns 2023 erwarten.

    Energiepauschale für Studentinnen und Studenten im dritten Entlastungspaket

    Nachdem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die 300 Euro Energiepauschale bereits vergangenes Jahr auf dem Konto hatten, haben nun auch Studenten die Entlastung bekommen. Jedoch nur in Höhe von 200 Euro. Seit Mittwoch, 15. März 2023, können Studentinnen und Studenten die Pauschale über ein Online-Portal beantragen. Die von Bund und Ländern dafür extra eingerichtete Antragsplattform "Einmalzahlung200.de" war gleich zu Beginn stark überlastet, doch das Angebot wurde gut angenommen.

    Insgesamt wurden laut der Plattform mit Stand am 9. Mai inzwischen 2.443.972 Anträge eingereicht und 2.433.663 wurden bereits ausgezahlt. Insgesamt sind so bislang 486.732.600 Euro ausgezahlt worden.

    Folgende Menschen haben Anspruch auf die Energiepauschale für Studierende:

    • Vollzeitstudierende
    • Promotionsstudierende
    • Teilzeitstudierende
    • Studenten eines dualen Studiums
    • Studierende, die sich in einem Urlaubssemester befinden
    • ausländische Studierende, die in Deutschland wohnen und zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind
    • Fachschüler sowie Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum Stichtag an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind
    • Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen

    Entlastungspaket: 49-Euro-Ticket kommt frühestens im Mai 2023

    Der Nachfolger des 9-Euro-Tickets ist beschlossene Sache - wenn auch nach langem Hin und Her bei der Finanzierung. Für 49 Euro können Menschen seit 1. Mai sämtliche Nahverkehrsmittel in Deutschland mit nur einem einzigen Ticket nutzen. Dabei wird auf ein Abo-Modell gesetzt: Das sogenannte Deutschland-Ticket kann monatlich gekündigt werden. Allerdings nur online. In Papierform gibt es das Ticket nur unter bestimmten Voraussetzungen und auch nicht überall.

    Wie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) geschätzt hat, ist das 49-Euro-Ticket zum 1. Mai 2023 gestartet, war aber bereits zuvor im Vorverkauf zu haben. 

    Bürgergeld statt Hartz IV

    Mit dem Bürgergeld wurde die Nachfolge des Hartz IV eingeläutet. Seit dem 1. Januar 2023 ist die neue Grundsicherung in Kraft, nachdem sie kurz vor Start noch auf der Kippe stand. Immer mehr Menschen in Deutschland drohen aufgrund der Inflation und der Energiekrise in die Armut zu rutschen. Durch das Bürgergeld können mehr Menschen die Hilfe in Anspruch nehmen als bisher.

    Diese Voraussetzungen gelten für den Bezug von Bürgergeld:

    • Deutschland ist der gewöhnliche Aufenthaltsort und Lebensmittelpunkt
    • Erwerbsfähigkeit: Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und noch nicht die Regelaltersgrenze (67 Jahre) erreicht haben
    • Hilfsbedürftigkeit: Personen, die nicht in der Lage sind, mit eigenem Einkommen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten

    Alleinstehende haben dabei einen Anspruch von 502 Euro im Monat. Im Vergleich hierzu wurden bei Hartz IV 53 Euro weniger ausbezahlt. Bei einer Bedarfsgemeinschaft beträgt die Auszahlung 451 Euro pro Person. Für jüngere Personen innerhalb des Haushaltes werden geringere Regelsätze ausgezahlt: Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 420 Euro im Monat, Kinder von sechs bis 13 Jahren 348 Euro und Kleinkinder von null bis fünf Jahren 318 Euro.

    Außerdem gibt es beim Bürgergeld ein sogenanntes Schonvermögen. So dürfen alleinstehende Bürgergeld-Beziehende Vermögenswerte bis 40.000 Euro (bei Bedarfsgemeinschaften 15.000 Euro mehr pro Person) haben. Dies gilt allerdings nur für das erste Jahr ab Antragstellung. Nach der Karenzzeit ist das Ersparte nicht mehr geschützt. Die einzige Ausnahme hiervon ist die Altersvorsorge.

    Mehr Kindergeld und höherer Kinderzuschlag ab Januar 2023

    Pünktlich zum Jahreswechsel wurde auch das Kindergeld erhöht. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro im Monat - unabhängig davon, wie viele Kinder sie haben. Bis Dezember vergangenen Jahres gab es noch eine Staffelung des Kindergelds, die sich nach der Anzahl der Kinder richtete. Für das erste und zweite Kind gab es bislang je 219 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhöhte sich der Betrag auf 225 Euro und ab dem vierten Kind wurden 250 Euro überwiesen.

    Zeitgleich wurde auch der Kinderzuschlag erhöht. Die Sozialleistung beträgt ab dem 1. Januar 2023 ebenfalls 250 Euro pro Monat. Gedacht ist die Hilfe für Familien mit geringem Einkommen, die mit dem Kinderzuschlag und eventuell auch mit Wohngeld ausreichend Geld zur Verfügung hätten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Entlastungspaket 2023: Das gilt für die Strom- und Gaspreisbremse

    Durch die Sanktionen, die gegen Russland aufgrund des Ukrainekriegs verhängt wurden, sind die Kosten für Strom und Gas in Deutschland explodiert. Durch eine Preisbremse sollen Haushalte entlastet werden. Laut der Bundesregierung gelten die Preisbremsen für das gesamte Jahr 2023.

    Außerdem gilt für beide Deckelungen, dass sie in den ersten Monaten rückwirkend ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass die Rechnungen von Januar und Februar in voller Höhe berechnet werden. In der Abschlagszahlung im März wurde die Vergünstigung dann einberechnet.

    Das gilt für die Strompreisbremse: Private Verbraucher sowie kleine bis mittlere Unternehmen, deren Stromverbrauch bis zu 30.000 Kilowattstunden im Jahr beträgt, wird ein maximaler Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde angesetzt. Das ist der Bruttobetrag. Dies bedeutet, dass Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte bereits in dem Preis enthalten sind. Die Bremse gilt jedoch nur für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Die restlichen 20 Prozent müssen in voller Höhe bezahlt werden. Bei Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

    Für die Gaspreisbremse gilt dies: Wie auch bei der Strompreisbremse gelten 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs als Basisverbrauch. Für diesen gilt die Deckelung der Kosten. Der Preis für Gas wird 12 Cent pro Kilowattstunde betragen. Alles, was mehr verbraucht wird, wird zum regulären Tarif abgerechnet.

    Übrigens können seit Mai 2023 auch Enthaltungen für Flüssiggas, Heizöl, Pellets und andere nicht leitungsgebundene Energieträger beantragt werden.

    Entlastungspaket: Mehr Wohngeld ab 2023

    Auch das Wohngeld wurde 2023 angepasst. Damit sollen Menschen mit niedrigen Einkommen, die Wohngeld beziehen, entlastet werden. Außerdem wurde der Kreis der anspruchsberechtigten Personen erweitert, sodass zukünftig deutlich mehr Menschen die Hilfe beziehen können. Gültig ist die Wohngeldreform ab dem 1. Januar 2023.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen
    • Rentner
    • Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
    • Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
    • Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.

    Die Anträge werden jedoch individuell geprüft. Wer bereits andere Leistungen in Anspruch nimmt, wie Bürgergeld oder BAföG, kann kein Wohngeld beantragen. In diesen Hilfen seien die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt, so das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

    Bislang lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat. Dieser soll 2023 auf 370 Euro steigen. Eine pauschale Bezifferung der Höhe des neuen Wohngelds ist allerdings nicht möglich. Denn der jeweilige Betrag hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Miete ist, wie viele Personen in dem Haushalt leben und wie hoch das Gesamteinkommen im Haushalt ist. Mit dem Wohngeldrechner des BMWSB kann man herausfinden, ob man Anspruch auf die Hilfe hat und wie hoch diese circa ausfallen könnte.

    Entlastungen bei der Steuererklärung 2022

    Auch in der Steuererklärung kann etwas Geld abgesetzt werden. Die Werbungskosten wurden pauschal von 1000 auf 1200 Euro erhöht. Dies gilt ohne Nachweis. Außerdem sollen Arbeitgebende wieder eine Inflationsprämie in Höhe von bis zu 3000 Euro an ihre Mitarbeitenden auszahlen können - steuer- und abgabenfrei.

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