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Digitaler Gesundheitsordner
25.06.2024

Wie richte ich meine elektronische Patientenakte ein?

Jede Krankenversicherung stellt für die elektronische Patientenakte eine eigene ePA-App zur Verfügung.
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Jede Krankenversicherung stellt für die elektronische Patientenakte eine eigene ePA-App zur Verfügung.
Foto: Jens Kalaene, dpa

Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten. Wer sie dann nicht nutzen will, muss widersprechen. Wie man sie jetzt schon einrichten kann.

Arztbriefe, Medikationspläne, Laborbefunde, Röntgenbilder, gesammelt an einem Ort: Das ist die elektronische Patientenakte. Man kann sie sich als digitalen, lebenslangen Aktenordner für Gesundheitsdaten vorstellen, so die Verbraucherzentrale. 

Sowohl Arztpraxen als auch Versicherte können darin Dokumente ablegen. Das soll zum Beispiel Arztwechsel einfacher machen oder den Austausch von Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken und Kliniken erleichtern. 

Ab Januar 2025 sollen die gesetzlichen Krankenkassen für jeden Versicherten eine solche ePA anlegen - wenn diese dann nicht widersprechen. 

Jede Kasse hat ihre eigene App

Doch nutzen kann man die ePA auch jetzt schon - wenn man sie einmal eingerichtet hat.

Dafür muss man wissen: Jede Krankenversicherung bietet ihre eigene ePA-App an. Unter welchem Namen man die jeweilige Anwendung zum Download findet, zeigt eine Liste der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin (https://dpaq.de/pp2nWct). 

Damit die ePA-App auf dem Gerät auch läuft, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Notwendig ist nach Angaben der Verbraucherzentrale dafür entweder ein Smartphone oder Tablet mit einem Betriebssystem ab Android 9 oder ab iOS 16. Die ePA-App lässt sich auch am Desktop-PC oder Laptop nutzen, wenn ein Kartenlesegerät ab Sicherheitsklasse 2 mit eigener Tastatur vorliegt. 

Nach dem Download folgt die Freischaltung 

Ist die App heruntergeladen, müssen Versicherte sie erst einmal freischalten, bevor sie sie nutzen können. Dafür müssen sie ein Identifikations- und Anmeldeverfahren durchlaufen, das von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein kann. 

Für diese Registrierung und Anmeldung ist nach Angaben der Verbraucherzentrale eine NFC-fähige Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN oder eine Gesundheits-ID notwendig. 

Übrigens: Eine NFC-fähige Gesundheitskarte erkennt man am Kontaktlos-Logo und an der sechsstelligen sogenannten CAN-Nummer unter den Deutschlandfarben. Wer noch eine alte Karte ohne diese Funktion hat, kann bei der Krankenkasse eine neue anfordern.

Befüllen (lassen) und Zugriffsrechte einstellen

Die Registrierung ist abgehakt - und nun? Geht man in die Arztpraxis, kann man nun darum bitten, dass aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Laborwerte oder auch ältere Dokumente in der ePA abgelegt werden. Übrigens: Auch Mutterpass, Impfausweis und Zahnbonusheft können dort in digitaler Form gespeichert werden.

Die ePA lässt sich aber auch von Patient oder Patientin selbst befüllen. Arztbriefe, die man nur auf Papier hat, kann man einscannen und hochladen.

Und: Man kann in der App festlegen, ob man bestimmten Arztpraxen, Krankenhäusern oder auch Apotheken jeweils Zugriff auf bestimmte Dokumente der ePA gewähren möchte, so die Gematik. 

Dabei lässt sich auch einstellen, dass die Berechtigung nur für eine bestimmte Zeitspanne gelten soll - etwa ausschließlich für den Tag, an dem man den Arzttermin hat, heißt es von der Verbraucherzentrale. 

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