Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Kehrtwende hingelegt: Künftig haben mehr Diesel-Kläger Anspruch auf Schadensersatz - zumindest unter bestimmten Bedingungen.
Diesel-Skandal: Was wurde verhandelt?
Am 8. Mai wurden vor dem BGH drei verschiedene Fälle verhandelt. Dabei handelte es sich bei einem Fall um einen Mann, der einen Volkswagen Passat mit einem EA288-Dieselmotor besitzt und nun auf Schadensersatz klagte. Zwar war dieser nicht vom offiziellen Rückruf betroffen, unabhängige Abgastests zeigten jedoch, dass auch dieser Motor zu viele Schadstoffe ausstößt. Zudem wurden zwei weitere Verfahren an diesem Tag verhandelt. Dabei ging es um einen Audi-Besitzer, der seinen Wagen kaufte, als die Abgas-Manipulation bereits bekannt war, und den Besitzer einer Mercedes-Benz C-Klasse. Laut der dpa wollten alle drei Kläger ihre Kauf- und Finanzierungsverträge rückabwickeln. Außerdem sollen sich in allen drei Fahrzeugen Abschalteinrichtungen befinden, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als illegal eingestuft wurden.
Dieselskandal: Wer hat bislang Anspruch auf Schadensersatz?
Durch die Urteile des BGH haben laut dpa Hunderttausende Anspruch auf Schadensersatz. Dabei gilt jedoch, dass nur diejenigen Ansprüche haben, die durch die Autobauer "sittenwidrig getäuscht" wurden. Das war unter anderem beim bekanntesten Motor, dem EA189 von VW, der Fall. Denn dort wurde eine Software programmiert, die bei Abgastests in einen anderen Modus wechselten, und dort weniger Schadstoffe ausstießen als tatsächlich im Straßenverkehr.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das jedoch etwas anders ausgelegt und damit den Weg für weitere Diesel-Kläger geebnet. Bei dem verhandelten Fall ging es um einen Mercedes. Die Richter urteilten, dass die Besitzer der Autos bereits Ansprüche auf Schadensersatz haben, wenn es sich um eine "einfache Fahrlässigkeit" handelt. Nach Auffassung der Richter sicherten die Autobauer den Kunden beim Kauf zu, dass die Autos den EU-Vorgaben entsprächen. Wenn nun eine Abschalteinrichtung verbaut wurde, entspräche das nicht den EU-Vorgaben.
BGH: Haben Diesel-Fahrer nun Anspruch auf Schadensersatz?
Der Bundesgerichtshof urteilte nun, dass auch der Einbau von sogenannten Thermofenstern als illegale Abschalteinrichtungen anzusehen ist. Bei den Thermofenstern handelt es sich um ein Programm, dass die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen herunterfährt oder gar komplett abschaltet. Damit solle der Motor geschützt werden, rechtfertigten die Hersteller den Einbau. Doch die Thermofenster halten auch die Schadsstoffausstöße bei Tests niedriger.
Laut dem BGH müssen die Autobauer grundsätzlich Schadensersatz zahlen, wenn sie Thermofenster in Dieselautos eingebaut haben und diese bei einem zu geringen Temperaturbereich die Abgase von Schadstoffen reinigt, schreibt t-online.de. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Thermofenster lediglich dazu verbaut wurden, den Motor zu schützen und Unfallgefahren zu vermeiden. Wie genau der Schadensersatz aussehen wird, bleibt bislang jedoch unklar. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, solle die Entschädigung jedoch deutlich geringer ausfallen, als erhofft.
Bislang ging der BGH davon aus, dass es sich beim Einbau der Thermofenster nur um Fahrlässigkeit handelte, was nach deutschem Recht bislang keinen Anspruch auf Schadensersatz zuließ. Durch ein Urteil des EuGH haben Käufer jedoch nun auch bei Fahrlässigkeit Anspruch auf Erstattung.