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Diese Förderungen gibt's fürs Bauen: KfW-Programme im Überblick

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Klimafreundlicher Neubau und Co.: KfW-Förderprogramme laufen wieder

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    Seit Februar stehen wieder Fördermittel für den Immobilienbau und -umbau zur Verfügung.
    Seit Februar stehen wieder Fördermittel für den Immobilienbau und -umbau zur Verfügung. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)

    Der Stopp diverser Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Haushaltssperre der Bundesregierung sorgte im vergangenen November für einige Aufregung. Gerade das Ende der Förderung beim klimafreundlichen Neubau löste Kritik aus. Nach der Einigung auf den Haushaltsentwurf stehen nun aber wieder Fördermittel für Bauwillige zur Verfügung – nicht nur beim klimafreundlichen Bau. Die Angebote sind seit Ende Februar wieder bei der KfW abrufbar.

    KfW-Förderungen für umweltfreundliches Bauen

    • Klimafreundlicher Neubau: In den wieder aufgelegten Förderprogrammen 297 und 298 können für den Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen maximal 150.000 Euro pro Wohnung gefördert werden. "Bezüglich der Zinssätze und Laufzeiten können Sie zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen", teilt die KfW auf Anfrage mit. So gibt es ein sogenanntes Annuitätendarlehen, bei dem man in den ersten Jahren nur Zinsen zahlt und danach gleich hohe monatliche Zahlungen bestehend aus Zins und Tilgungen. Beim endfälligen Darlehen dagegen ist während der gesamten Laufzeit eine Zahlung der Zinsen vorgesehen, bevor am Ende der komplette Kreditbetrag in einer Summe zurückzahlen ist. Der zu zahlende Zins liegt je nach Laufzeit zwischen 2,13 und 2,73 Prozent. Die Zinsbindung beträgt zehn Jahre. Um förderfähig zu sein, muss ein Wohngebäude verschiedene Anforderungen erfüllen. So muss es mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen sowie in seinem Lebenszyklus so viel CO2 ausstoßen, dass die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" erfüllt werden. Außerdem darf das Gebäude nicht mit Gas, Öl oder Biomasse beheizt werden.

    Genossenschaftliches Wohnen wird von KfW unterstützt

    • Wohneigentum für Familien: Darüber hinaus kommt ein Förderprogramm wieder zur Geltung, das den Erwerb von Wohneigentum für Familien erleichtern soll. Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern oder Alleinerziehende. Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben. Das Haushaltseinkommen darf bei einem Kind nicht mehr als 90.000 Euro pro Jahr betragen, bei jedem weiteren Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Der Kredithöchstbetrag liegt hier laut KfW bei 170.000 Euro bis 270.000 Euro. Auch hier kommt eine Finanzierung per Annuitätendarlehen sowie durch ein endfälliges Darlehen infrage. Der Zinsrahmen reicht von 0,01 Prozent bis 2,9 Prozent. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre.
    • Genossenschaftliches Wohnen: Auch das genossenschaftliche Wohnen wird seit Februar wieder von der KfW unterstützt. "Gefördert werden Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten", so die KfW. Dies gilt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Bei einer Laufzeit des Annuitätendarlehens von vier bis 25 Jahren beträgt der Sollzins pro Jahr bei einer fünfjährigen Zinsbindung 1,05 Prozent. Bei einer zehnjährigen Bindung liegt er bei 2,29 Prozent. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 100.000 Euro.

    Altersgerechter Umbau von KfW gefördert

    • Barrierefreies Wohnen: Für altersgerechte Umbauten wurde das Förderprogramm 159 neu aufgelegt. "Wir fördern Investitionen in Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Barrieren reduziert und der Einbruchschutz verbessert wird", erläutert die KfW. Beispiele sind die Einrichtung und Überdachung von barrierefreien Autostellplätzen sowie der Abbau von Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung. Auch der Einbau einer Aufzugsanlage ist unterstützungsfähig. Ebenfalls unter eine Förderung fällt eine Änderung der Raumaufteilung. Menschen, die Maßnahmen zum Einbruchsschutz treffen möchten, greift die Bank ebenfalls unter die Arme. Die KfW betont aber, dass die Maßnahmen eine Fachfirma durchführen muss. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Das Angebot richtet sich nicht nur an ältere Mitmenschen, der Kredit ist altersunabhängig. Auch Mieterinnen und Mieter können sich beteiligen. Die Kredite richten sich nicht nur an Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bauträger können ebenfalls profitieren. Die Laufzeit liegt bei vier bis 30 Jahren. Der Sollzins pro Jahr beträgt je nach Laufzeit zwischen 2,7 Prozent und 3,29 Prozent. Bis zu 50.000 Euro stehen je Wohneinheit zur Verfügung. Wer sich beteiligen möchte, muss aber schnell sein. In den letzten Jahren wurden die entsprechenden Förderprogramme im Laufe des Jahres meist wieder gestoppt. Auch dieses Mal scheint die Nachfrage wieder groß zu sein. "Die Zahl der Antragsstellungen bei den wiederaufgenommenen Programmen liegt im Rahmen unserer Erwartungen", erklärt die KfW.
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