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Cannabis im Straßenverkehr: Grenzwert könnte angehoben werden

Legalisierung

Kommt neuer Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr?

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    Wer mit dem Cannabis-Wirkstoff THC im Blut Auto fährt, riskiert hohe Strafen.
    Wer mit dem Cannabis-Wirkstoff THC im Blut Auto fährt, riskiert hohe Strafen. Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbolbild)

    Autofahren nach einem Bier ist in der Regel erlaubt – dank der 0,5-Promillegrenze. Wer allerdings gekifft hat und mit dem Cannabis-Wirkstoff THC im Blut erwischt wird, riskiert eine hohe Strafe, auch wenn die Konzentration gering ist. Das ist die aktuelle Rechtslage. Nachdem Cannabis in Deutschland legalisiert werden soll, könnten die Regeln angepasst werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in seinen Eckpunkten zur Legalisierung auch eine Überprüfung der erlaubten Blutwerte für den Schiffs-, Flug- und Straßenverkehr veranlasst.

    Cannabis im Straßenverkehr: Das gilt aktuell

    Anders als beim Alkohol ist der Grenzwert für strafbares Fahren unter Drogeneinfluss nicht geregelt. Im Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes heißt es lediglich: "Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt." In der Anlage werden Cannabis und die darin enthaltene Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) aufgeführt. In der Realität der Rechtsprechung zeigt sich, dass ab einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum von einer Ordnungswidrigkeit beim Autofahren ausgegangen wird. Auch wenn der letzte Joint schon tagelang her ist, könnten Verkehrsteilnehmer demnach bestraft werden. Ausgenommen davon sind Patienten, die Cannabis als Arzneimittel verschrieben bekommen. 

    Schon Ersttäter müssen mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. In der Regel wird auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet. Je öfter ein Verkehrsteilnehmer mit THC im Blut erwischt werde, desto höher fällt die Strafe aus. 

    Ampelfraktionen fordern neuen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

    Dass berauschtes Fahren verboten bleiben muss, darüber sind sich alle Fraktionen einig. Was genau Lauterbach künftig ändern will, sagte er bislang nicht. "Wir ändern einfach die Ungerechtigkeit, dass wir an der Stelle Cannabis anders behandeln als beispielsweise Alkohol", gab sein Kabinettskollege Cem Özdemir (Grüne) bekannt.

    Verbände und Experten warnen vor möglichen Risiken im Straßenverkehr. Die Frage, wann ein Mensch, der Cannabis konsumiert hat, noch fahrtüchtig sei und wann nicht mehr, sei elementar wichtig für die Verkehrssicherheit, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. "Cannabis ist im Blut viel länger nachweisbar als Alkohol, die Fahrtüchtigkeit daher womöglich tagelang eingeschränkt." Der TÜV-Verband forderte nach der Vorlage der Legalisierungspläne der Ampel "keine Experimente bei der Verkehrssicherheit". Eine Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel dürfe Rauschfahrten nicht legitimieren.

    Experten fordern Erhöhung des Cannabis-Grenzwerts im Straßenverkehr

    Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar im vergangenen Jahr hatten Experten gefordert, den Grenzwert zu erhöhen und argumentiert, er tauge nicht, da er keine Aussage über Fahruntüchtigkeit treffe und auch Menschen bestrafe, die nach dem Cannabis-Konsum bereits wieder fahrtüchtig seien. Wie beim Alkohol müsse der Wert so festgelegt werden, dass nur berauschte Fahrer sanktioniert würden, so der Deutsche Anwaltverein.

    "Die Frage, welcher konkrete Grenzwert angemessen ist, ist komplex, da er sich wissenschaftlich nicht sicher bestimmen lässt", sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand der Deutschen Presse-Agentur. Ziel müsse es sein, unberechtigte Bestrafungen zu verhindern und dennoch Fahrten unter der Wirkung von Cannabis zu verbieten und gegebenenfalls zu sanktionieren. "Die Verkehrssicherheit darf keinesfalls unter der Freigabe leiden."

    Cannabis im Straßenverkehr: Wie geht es weiter?

    Eventuell gibt es noch in diesem Monat Details zu möglichen neuen Grenzwerten, wenn der erste Gesetzentwurf für die Cannabis-Legalisierung vorgelegt wird. Lauterbach und Özdemir hatten einen solchen Entwurf bei der Präsentation der Eckpunkte für das Vorhaben angekündigt. (mit dpa)

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