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BVerfG einfach erklärt: Bundesverfassungsgericht: Aufgaben, Richter und Entscheidungen

BVerfG einfach erklärt

Bundesverfassungsgericht: Aufgaben, Richter und Entscheidungen

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    Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Aufgaben, Entscheidungen, Richter und Präsidenten - hier finden Sie alle Infos zum BVerfG.
    Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Aufgaben, Entscheidungen, Richter und Präsidenten - hier finden Sie alle Infos zum BVerfG. Foto: Uli Deck, dpa

    Einfach erklärt, ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für die Einhaltung des Grundgesetzes zuständig. Insgesamt 16 Richter sind an dem Verfassungsorgan der Bundesrepublik mit dem Sitz in Karlsruhe tätig. Sind die Entscheidungen öffentlich zugänglich? Welche Aufgaben hat das BVerfG? Die Antworten finden Sie hier im Artikel.

    Das Bundesverfassungsgericht einfach erklärt

    Das Bundesverfassungsgericht ist eines von fünf ständigen Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland. Verfassungsorgane sind die obersten Einrichtungen des Staates und sorgen dafür, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Die fünf obersten sind: der Bundespräsident, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht. Die oben genannten Einrichtungen sind ständige Verfassungsorgane, da es sie immer geben muss. Auch die Bundesversammlung oder der Gemeinsame Ausschuss sind Verfassungsorgane, aber ohne den Zusatz "ständig", das sie nur in bestimmten Situationen gebildet werden, zum Beispiel, wenn das Land verteidigt werden muss oder ein neuer Bundespräsident gewählt werden soll.

    Warum ist der Sitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe?

    Nach der Teilung Deutschlands lag das ehemalige Reichsgericht in der neu gegründeten DDR. Das Grundgesetz schrieb aber fest, dass ein oberstes Bundesgericht errichtet werden muss und Karlsruhe konnte sich letztlich als Bewerber durchsetzen. Unter anderem war das Gebäude als Kriterium zur Auswahl des Sitzes ausschlaggebend. Nur ein Jahr später wurde auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe errichtet, da beide Einrichtungen so die gleiche Bibliothek nutzen konnten und Richter sowohl am Bundesgerichtshof als auch am Bundesverfassungsgericht tätig sein sollten. Das BVerfG ist die höchste Instanz der Judikative. Einen kurzen Steckbrief finden Sie hier:

    • Adresse: Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
    • Gründung: 1. Oktober 1951
    • Präsidentin: Stephan Harbarth
    • 1. Senat: 8 Richter; Aufgaben: Normenkontrollen, Verfassungsbeschwerden
    • 2. Senat: 8 Richter; Aufgaben: Parteiverbote, Wahlrechtsprüfungen

    Bundesverfassungsgericht: Aufgaben

    Das Bundesverfassungsgericht sorgt dafür, dass das Grundgesetz eingehalten wird und gilt dementsprechend als Hüter der Deutschen Verfassung. Es besteht aus zwei Senaten, die sich aus jeweils acht Richtern zusammensetzen. Die Amtszeit eines Richters im Senat des Bundesverfassungsgerichts darf maximal zwölf Jahre andauern. Acht Richter werden vom Bundestag und acht Richter werden vom Bundesrat gewählt. Von den 16 Richtern am Bundesverfassungsgericht wird ein Präsident bestimmt.

    Jeder Bürger kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen, wenn er sein Grundrecht durchsetzen will. Die Beschwerde landet dann im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts. Urteile anderer Gerichte können vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und Gesetze für nichtig erklärt werden. Der 2. Senat kann Parteien verbieten, wenn die Ziele der Partei nicht mit der Grundordnung vereinbar sind. Außerdem führt der 2. Senat Wahlrechtsprüfungen durch, die bei Fehlern zu einer erneuten Wahl führen können.

    Das sind die Richter am Bundesverfassungsgericht

    Es gibt immer sechzehn Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof. Nach einer maximalen Amtszeit von zwölf Jahren wird ein Nachfolger gewählt. Eine Wiederwahl eines Richters ist nicht möglich. Alle Richter des ersten Senats und zweiten Senats werden mit Lebenslauf auf der Seite des Bundesgerichtshofs aufgelistet.

    Bundesverfassungsgericht: Aktueller Präsident und Ehemalige im Überblick

    Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat das fünfthöchste Amt der Bundesrepublik inne. Diese Rangfolge gilt in Deutschland:

    1. Bundespräsidentin oder Bundespräsident
    2. Präsidentin oder Präsident des Deutschen Bundestages
    3. Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler
    4. Präsidentin oder Präsident des Bundesrates
    5. Präsidentin oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts

    Seit der Gründung im Jahr 1951 gab es zehn Präsidenten am Bundesverfassungsgericht. Der erste Präsident,Hermann Höpker-Aschoff, trat sein Amt am 7. September 1951 an. Stephan Harbarth ist der aktuelle Präsident des Bundesgerichtshofs und hat sein Amt im Juni 2020 angetreten. Hier sehen Sie eine Übersicht:

    1. Hermann Höpker-Aschoff: 7. September 1951 bis 15. Januar 1954
    2. Josef Wintrich: 23. März 1954 bis 19. Oktober 1958
    3. Gebhard Müller: 8. Januar 1959 bis 8. Dezember 1971
    4. Ernst Benda: 8. Dezember 1971 bis 20. Dezember 1983
    5. Wolfgang Zeidler: 20. Dezember 1983 bis 16. November 1987
    6. Roman Herzog: 16. November 1987 bis 30. Juni 1994
    7. Jutta Limbach: 14. September 1994 bis 10. April 2002
    8. Hans-Jürgen Papier: 10. April 2002 bis 16. März 2010
    9. Andreas Voßkuhle: 16. März 2010 bis 22. Juni 2020
    10. Stephan Harbarth: seit 22. Juni 2020

    Urteil am Bundesverfassungsgericht: Entscheidung kostenlos einsehen

    Alle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind öffentlich zugänglich. Über die Suchfunktion können Sie nach einem Suchbegriff, der Fundstelle (BVerfGE) und dem Aktenzeichen filtern. Außerdem gibt es einen erweiterten Suchbereich, wo Sie auch den Entscheidungstyp auswählen oder nach Datum filtern können. Von 2022 bis 1991 finden Sie die Entscheidungen kostenlos auf der offiziellen Seite des Bundesverfassungsgerichts. Der älteste Beschluss wurde am 9. September 1951 gefasst und befasst sich mit der Länderneugliederung.

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