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Justiz: Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht: Aufgaben und Unterschiede

Justiz

Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht: Aufgaben und Unterschiede

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    Römische Göttin der Gerechtigkeit: Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
    Römische Göttin der Gerechtigkeit: Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener, dpa (Archivbild)

    Karlsruhe hat für die deutsche Rechtssprechung eine tragende Rolle: In der Fächerstadt sitzen gleich zwei bedeutende Instanzen der Justiz, daher kann von der „Hauptstadt des Rechts“ gesprochen werden. Nachweislich gibt es in keiner weiteren Stadt hierzulande eine derartige Anhäufung von Einrichtungen der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe seinen Hauptsitz, was sich mittlerweile jedoch ein Stück weit geändert hat: Der fünfte und sechste Strafsenat der 1950 errichteten Institution ist nun in Leipzig verortet. Darüber hinaus hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinen Sitz in Karlsruhe. Wir erklären die Aufgaben und den Unterschied.

    Bundesgerichtshof (BGH): Aufgaben und Zuständigkeiten

    Als oberster Gerichtshof des Bundes fällt der BGH nicht in die Zuständigkeit der Bundesländer – im Gegensatz zu Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Organisatorisch ist die Instanz dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) unterstellt - gleiches trifft auf den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesfinanzgericht sowie das Bundesverwaltungsgericht zu. Der Bundesgerichtshof ist deutschlandweit die erste Instanz der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit.

    Die Aufgabe des Bundesgerichtshofs besteht laut eigener Definition vor allem darin, die staatliche Rechtseinheit zu sichern, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und die deutsche Rechtssprechung fortzuführen. Überprüft werden zudem Entscheidungen der oben benannten Instanzgerichte auf Bundes- und Länderebene, auf mögliche Rechtsfehler.

    Der Bund weist darauf hin, dass die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs formal zwar nur im Einzelfall bindend sind, im Anschluss folgen die Instanzgerichte dem Vernehmen nach jedoch beinahe ausnahmslos der in Karlsruhe beschlossenen Rechtsauffassung.

    Bundesverfassungsgericht (BVerfG): Aufgaben und Zuständigkeiten

    Das Bundesverfassungsgericht existiert seit 1951 und besteht aus sechzehn Mitgliedern in Person von Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wird durch den deutschen Bundestag gewählt, die andere durch den Bundesrat - in beiden Fällen anhand Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist gemäß der Statuten ausgeschlossen.

    Laut Staatslexikon-online.de ist das BVerfG neben Bundespräsident, Bundestag und Bundesrat sowie der Bundesregierung ein fünftes Organ der deutschen Verfassung: Es gibt einen eigenen Einzelplan im Bundeshaushalt, eigene Beamte sowie eine Unabhängigkeit gegenüber den jeweiligen Ministerien. Dazu handelt es sich um das einzige Bundesgericht, das parlamentarische Gesetze in Deutschland für nichtig erklären kann.

    Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes in Deutschland. Die wesentliche Absicht bestehe darin, der "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" hierzulande Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Für das Bundesinnenministerium ist das Bundesverfassungsgericht die Hüterin der Verfassung. Es prüft, ob ein Gesetz auch im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Nach Art. 93 des Grundgesetzes geht es sowohl um die Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen, gegebenenfalls aber auch um Gesetze der Landesregierungen.

    Von selbst wird das BVerfG in Karlsruhe nicht tätig: Es muss ein Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes oder einer einzelnen Norm gestellt werden. Antragsberechtigt sind laut BMJ:

    • Bürgerinnen und Bürger
    • ein Viertel der Mitglieder des Bundestages
    • der Bundesrat
    • die Bundesregierung
    • Landesregierungen

    Worin unterscheiden sich Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht?

    Wie lassen sich die benannten Instanzen gut auseinanderhalten? Über die Unterschiede klärt unter anderen die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) auf.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) ist laut Service.Bund.de das oberste Gericht der Bundesrepublik im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege. Die dort gefällten Entscheidungen sind weitreichend und beruhen laut der behördlichen Website darauf, dass sich die Rechtspraxis daran orientiert. In diesem Zusammenhang werden die Beispiele Banken, Versicherungen, Vermieter oder auch Scheidungsanwälte genannt.

    Ebenfalls eine Sonderstellung in der Gerichtslandschaft nimmt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein: Ihm obliegt in Deutschland die Aufgabe, über die Einhaltung der Verfassung zu wachen, schildert ebenfalls die Website des BGH. Überprüft werden im Rahmen von Normenkontrollverfahren Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, dazu werden Entscheidungen über Meinungsverschiedenheiten zwischen Verfassungsorganen gefällt. Das häufigste Verfahren vor dem BVerfG ist demnach die Verfassungsbeschwerde: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann eine solche erheben, wenn sie oder er sich durch staatliche Maßnahmen in ihren oder seinen Grundrechten verletzt sieht.

    Im Justizsystem der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesgerichtshof die oberste Instanz.

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