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Bürgergeld
08:37 Uhr

Bürgergeld: Zahlt das Jobcenter den Führerschein?

Für manche Jobs wird ein Führerschein benötigt. Übernimmt das Jobcenter die Kosten?
Foto: Marijan Murat, dpa

Ein Führerschein ist teuer, ins Bürgergeld-Budget passt er meist nicht. Zahlt das Jobcenter den Führerschein?

Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen in Deutschland Bürgergeld. Zum 1. Januar 2024 ist der Regelsatz für die Sozialleistung angestiegen, trotzdem müssen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger in der Regel gut mit ihrem Geld wirtschaften. Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter noch einige weitere Kosten wie etwa für Miete und Heizung. Auch Weiterbildungen können gefördert werden und unter Umständen sogar der Kauf eines eigenen Autos. Wie sieht es aber in Sachen Fahrerlaubnis aus? Zahlt das Jobcenter den Führerschein?

Übrigens: Das Bürgergeld ist aufgrund der Erhöhung 2024 derzeit ein viel diskutiertes Thema. Einige Politiker hatten sich aufgrund des Haushaltslochs dafür eingesetzt, die Anhebung des Regelsatzes und damit die Bürgergeld-Erhöhung zu streichen. Die gute Nachricht für alle Betroffenen: Das Bürgergeld ist in trockenen Tüchern und die Erhöhung kann gar nicht mehr gestrichen werden. Ob es 2025 eine Bürgergeld-Erhöhung geben wird, ist aber noch nicht geklärt. 

Bürgergeld: Zahlt das Jobcenter den Führerschein?

Ganz grundsätzlich haben Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme oder eine Beteiligung an den Kosten durch das Jobcenter, wenn sie einen Führerschein machen. Laut ADAC können sich die Kosten für Fahrschule, Prüfung, Erste-Hilfe-Kurs, Lernmaterial und Co. je nach Anbieter auf 2000 bis über 4000 Euro belaufen. 

Solche Summen können Menschen, die die Sozialleistung beziehen in der Regel nicht selbst stemmen. Müssen sie auch nicht zwingend. Denn zum Bürgergeld steht im Sozialgesetzbuch, dass die Agentur für Arbeit Leistungen zur beruflichen Eingliederung erbringt. Was bedeutet das? 

Wenn sich durch einen Führerschein eine konkrete Möglichkeit auf einen Job bietet, ist laut der Ratgeberseite arbeitslosenselbsthilfe.org in der Regel davon auszugehen, dass das Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme für den Führerschein bewilligt. Denn in Paragraf 16 SGB II ist festgelegt, dass die Agentur für Arbeit "Leistungen zur Eingliederung" erbringen muss. 

Aber: Die rechtliche Grundlage für eine Übernahme der Führerschein-Kosten besteht nur indirekt. Ob der Antrag bewilligt wird oder nicht, liegt im Ermessen des Jobcenters. Im Antrag auf Kostenübernahme sollte daher gut begründet werden, warum der Führerschein die Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigert - das gilt sowohl für einen Auto- wie auch einen LKW-Führerschein. In beiden Fällen steigert laut arbeitslosenselbsthilfe.org ein konkretes Jobangebot oder sogar eine Einstellungszusage die Chancen auf Kostenübernahme, wenn für die Anstellung ein Führerschein vorausgesetzt wird. 

Das Landesgericht Niedersachsen-Bremen hat sich zu Hatz-IV-Zeiten bereits mit einem solchen Fall beschäftigt (AZ: L 15 AS 317/11 B) und laut openjur.de entschieden, dass die Kosten für einen Führerschein aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden müssen, wenn eine Einstellungszusage vorliegt, diese aber vom Besitz eines Führerscheins abhängt.