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Bürgergeld: Wie viele Bürgergeld-Empfänger gibt es eigentlich?

Bürgergeld

Wie viele Bürgergeld-Empfänger gibt es eigentlich?

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    Wie viele Menschen erhalten in Deutschland eigentlich Bürgergeld?
    Wie viele Menschen erhalten in Deutschland eigentlich Bürgergeld? Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Seit 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Wer in Deutschland bedürftig ist, erhält die Sozialleistung vom Staat, die vormals als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bekannt war. Laut der Bundesregierung soll das Bürgergeld "bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter" sein. Dabei wird die Leistung immer wieder viel kritisiert. Doch wie viele Menschen bekommen in Deutschland eigentlich Bürgergeld?

    Wie viele Menschen bekommen Bürgergeld?

    In Deutschland beziehen aktuell etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht die genauen Zahlen für jeden neuen Berichtsmonat und gibt die Werte der beiden Vormonate sowie des Vorjahresmonats zum Vergleich an. Diese Zahlen ergeben sich für März 2024:

    • Regelleistungsberechtigte: 5.538.074 Personen

    Diese Zahl ergibt sich aus:

    • erwerbsfähige Leistungsberechtigte: 3.995.299 Personen
    • nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte: 1.542.775 Personen

    Im Vergleich zum Februar 2024 sind die Zahlen etwas gesunken. Es waren 5.539.560 Menschen regelleistungsberechtigt, davon waren 3.979.525erwerbsfähig und leistungsberechtigt. Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (1.540.869) ist um 1.906 Personen gestiegen.

    Erwerbsfähig oder nicht: Warum gibt es beim Bürgergeld einen Unterschied?

    Laut der Bundesagentur für Arbeit beschreibt der Bestand der Leistungsberechtigten beim Bürgergeld die Gesamtzahl aller Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten – gemeint sind also sowohl erwerbsfähige als auch nicht erwerbsfähige Personen. 

    Als nicht erwerbsfähige Personen gelten beispielsweise "Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit bestimmten Behinderungen, die nicht in der Lage sind, zu arbeiten". Erwerbsfähige Leistungsberechtigte meint hingegen die Zahl der Personen, die grundsätzlich in der Lage sind zu arbeiten und Leistungen nach dem SGB II beziehen. Sie sind laut der Bundesagentur für Arbeit "im erwerbsfähigen Alter und haben keine gesundheitlichen oder anderen Einschränkungen, die sie daran hindern, zu arbeiten". Unter diese Gruppe fallen auch die sogenannten Aufstocker.

    Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen für einen Anspruch auf Bürgergeld mehrere Bedingungen erfüllt sein. Unter anderem müssen Betroffene in der Lage sein, mindestens drei Stunden Arbeit pro Tag zu leisten. Kinder und andere nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte gehören meist zu einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Im März 2024 hat die Bundesagentur für Arbeit 2.930.434 Bedarfsgemeinschaften gezählt, in denen 5.804.906 Personen leben.

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