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Bürgergeld: Wie viel bekommt eine Familie mit 2 Kindern?

Bürgergeld

Bürgergeld für vierköpfige Familie: Wie viel bekommt man mit zwei Kindern?

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    Eine Familie mit Kindern erhält mehr Bürgergeld als eine Einzelperson. Wie viel genau, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
    Eine Familie mit Kindern erhält mehr Bürgergeld als eine Einzelperson. Wie viel genau, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Foto: Julian Stratenschulte, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Menschen, die arbeitslos, aber erwerbsfähig und dabei hilfebedürftig sind, haben in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld. Die Sozialleistung hat das frühere Hartz VI am 1. Januar 2023 abgelöst, ist eine Leistung zur Grundsicherung und soll das Existenzminimum absichern. Aus diesem Grund können auch Menschen, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie ihren Lebensunterhalt damit nicht bestreiten können, Bürgergeld beziehen.

    Die örtlichen Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit sind laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Auszahlung des Bürgergeldes an die Berechtigten verantwortlich. Die genaue Höhe des Bürgergeldes wird von Fall zu Fall neu berechnet und ist demnach unterschiedlich. So bekommt eine einzelne Person weniger Bürgergeld als eine Familie. Wie viel Bürgergeld eine vierköpfige Familie bekommt, haben wir hier erklärt.

    Regelbedarf: Wie viel Bürgergeld bekommt eine vierköpfige Familie?

    Wie viel Bürgergeld eine Person oder eine Bedarfsgemeinschaft erhält, richtet sich grundsätzlich erst einmal nach den pauschalisierten Regelbedarfen. Den jeweiligen Regelsatz je nach Lebensumstand der Bürgergeld-Berechtigten gibt das BMAS so an:

    • Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern: 563 Euro
    • Volljährige Partner: je 506 Euro
    • Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 451 Euro
    • Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partnern: 471 Euro
    • Kinder von 6 bis 13 Jahre: 390 Euro
    • Kinder von 0 bis 5 Jahre: 357 Euro

    Geht man nun von einer vierköpfigen Familie aus - wir nehmen zwei Elternteile und zwei Kinder an -, dürfte der Regelbedarf für volljährige Partner sowie der entsprechende Regelsatz für die Kinder Anwendung finden. Die Eltern bekommen also einen Regelbedarf von 1012 Euro. Anschließend wird der Bedarf der Kinder addiert.

    Für den Regelbedarf der Kinder gibt es verschiedene Szenarien. Hier einige Beispiele: 

    • Beide Kinder sind 0 bis 5 Jahre alt: 714 Euro
    • Beide Kinder sind 6 bis 13 Jahre alt: 780 Euro
    • Beide Kinder sind 14 bis 17 Jahre alt: 942 Euro
    • Ein Kind ist 0 bis 5 Jahre, das andere 6 bis 13 Jahre: 747 Euro
    • Ein Kind ist 0 bis 5 Jahre, das andere 14 bis 17 Jahre: 828 Euro
    • Ein Kind ist 6 bis 13 Jahre, das andere 14 bis 17 Jahre: 861 Euro

    Der Regelbedarf einer vierköpfigen Familie kann also von 1726 Euro bis 1954 Euro reichen. Zudem übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft, also MieteNebenkosten und Heizung, wenn diese angemessen sind. Für vier Personen gilt laut dem Bundesarbeitsministerium etwa eine Wohnung mit vier Zimmern oder 85 bis 90 Quadratmetern als angemessen. Neben dem Regelbedarf können Mehrbedarfe den Gesamtbedarf erhöhen.

    Bürgergeld: Welche Leistungen gibt es neben dem Regelsatz?

    Neben dem Regelsatz gibt es noch zusätzliche Leistungen oder Mehrbedarfe, die Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger unter Umständen beziehen können. Laut dem BMAS haben Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche etwa Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs. Dieser Mehrbedarf wird bis zum Entbindungsmonat geleistet. Für Bürgergeld-Berechtigte, die aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwendigere Ernährung angewiesen sind, zahlt das Jobcenter laut dem BMAS außerdem einen "Mehrbedarf in angemessener Höhe".

    Neben möglichen Mehrbedarfen gibt es auch zusätzliche Leistungen beim Bürgergeld. So können Bezieherinnen und Bezieher, die eine Aus- oder Weiterbildung machen, laut der Bundesagentur für Arbeit etwa ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro beanspruchen. Für eine bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfung gibt es zudem eine Weiterbildungsprämie. Weiterbildungen, die mindestens acht Wochen dauern, aber nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, werden mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro gefördert.

    Bürgergeld für eine vierköpfige Familie: Welches Einkommen wird angerechnet?

    Um die Höhe des Bürgergeldes zu berechnen, muss nicht nur der Gesamtbedarf ermittelt werden, sondern auch die abzuziehenden Einkünfte. Das Einkommen wird also angerechnet, aber zum 1. Juli 2023 haben sich die Freibeträge laut der Bundesagentur für Arbeit erhöht.

    Laut dem BMAS werden die ersten 100 Euro grundsätzlich nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Danach sind die Freibeträge gestaffelt:

    • Vom Bruttoeinkommen zwischen 100 und 520 Euro werden 20 Prozent nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
    • Vom Bruttoeinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro werden 30 Prozent nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
    • Vom Bruttoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro - bei Berechtigten mit einem minderjährigen Kind bis 1.500 Euro - werden 10 Prozent nicht aufs Bürgergeld angerechnet.

    Junge Menschen unter 25 Jahren dürfen außerdem ihr Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie aus beruflichen Ausbildungen oder einem FSJ bis zur Minijob-Grenze - aktuell 520 Euro - behalten. Einkommen aus Schülerjobs bleibt laut dem BMAS komplett unberücksichtigt und Ehrenamtliche können jährlich eine Aufwandsentschädigung von bis zu 3.000 Euro behalten.

    Das BMAS hat für eine vierköpfige Familie - bestehend aus zwei Erwachsenen, einem 4-jährigen und einem 12-jährigen Kind - eine Beispielrechnung für den Bürgergeld-Anspruch aufgestellt:

    • Der Regelbedarf für beide Partner liegt bei jeweils 506 Euro. Zusammen erhalten sie 1012 Euro.
    • Der Regelbedarf für das 4-jährige Kind liegt bei 357 Euro.
    • Der Regelbedarf für das 12-jährige Kind liegt bei 390 Euro.
    • Für Unterkunft und Heizung fallen Kosten in Höhe von 743 Euro an.
    • Der Gesamtbedarf für die vierköpfige Familie liegt bei 2502 Euro.
    • Davon wird das zu berücksichtigende Einkommen abgezogen - im Beispiel ist das nur das Kindergeld in Höhe von 500 Euro. Für die Kinder werden zusätzlich aber auch Leistungen für Bildung und Teilhabe ohne Anrechnung von Kindergeld berücksichtigt.
    • Nach Abzug des Einkommens ergibt sich für die Familie ein Bürgergeld-Anspruch in Höhe von 2002 Euro.

    Wie hoch das Bürgergeld tatsächlich ausfällt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von den Lebensumständen, dem Einkommen und anderen Faktoren ab. Die genaue Höhe des Bürgergeldes wird Berechtigten in der Regel durch das zuständige Jobcenter mitgeteilt. Wer schon vorher wissen möchte, in welche Richtung es geht, kann den Bürgergeld-Rechner nutzen.

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