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Bürgergeld: Wann gibt es Arbeitslosengeld und ab wann Bürgergeld?

Bürgergeld

Wann gibt es Arbeitslosengeld und ab wann Bürgergeld?

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    Wer arbeitslos ist, bekommt entweder Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.
    Wer arbeitslos ist, bekommt entweder Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    Wer seinen Job verliert oder kündigt, bekommt nicht immer automatisch Bürgergeld. Denn in vielen Fällen greift dann erstmal das Arbeitslosengeld (oder auch Arbeitslosengeld I). Was der Unterschied ist und ab wann man Bürgergeld bekommt, lesen Sie in diesem Artikel.

    Was ist Arbeitslosengeld?

    Mit dem Arbeitslosengeld sollen Personen, die ihre Arbeit verlieren oder verloren haben, finanziell unterstützt werden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich danach, wie viel die Person in den zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit verdient hat. Die Berechnung erfolgt individuell. Doch als grobe Faustregel gilt 60 Prozent des Entgelts des Jahres vor der Arbeitslosigkeit, bei Personen mit Kindern gibt es 67 Prozent des Leistungsentgelts. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen Arbeitslosengeld-Rechner, mit dem Sie herausfinden können, wie viel Unterstützung Sie bekommen würden. Dennoch sollte immer beim zuständigen Arbeitsamt nachgefragt werden.

    Auch die Dauer der Auszahlung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt, richtet sich die Auszahlungsdauer danach, wie lange eine versicherungspflichtige Beschäftigung in den fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurde und wie alt die betreffende Person ist.

    In allen Fällen müssen sich Personen, die gekündigt wurden oder kündigen wollen, so schnell wie möglich beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos und arbeitsuchend melden.

    Übrigens: Auch beim Bürgergeld kann Ihnen unter Umständen mehr Geld zustehen.

    Wann hat man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

    Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt sein. Das bedeutet, dass eine Person innerhalb der vergangenen 30 Monate - also in den vergangenen zweieinhalb Jahren - mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.

    In diesen zwölf Monaten muss die Person also pflichtversichert oder freiwillig bei der Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein. Um die Anwartschaftszeit zu berechnen, werden alle Zeiten innerhalb der vergangenen 30 Monate zusammengerechnet, schreibt die Agentur für Arbeit auf ihrer Website.

    Für die Anwartschaftszeit werden auch folgende Dinge berücksichtigt, sofern sie in den vergangenen 30 Monaten geleistet wurden:

    • Zeiten, in denen Personen Krankengeld bezogen haben
    • Erziehungszeiten (bei Kindern bis zum 3. Lebensjahr)
    • Freiwilliger Wehrdienst, Jugend- oder Bundesfreiwilligendienste
    • Zeiten, in denen freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt wurde

    Bei Personen, die häufig nur befristet angestellt waren, kann sich die Anwartschaftszeit unter Umständen auf sechs Monate verkürzen.

    Übrigens: Beim Bürgergeld gibt es ein Schonvermögen, dass die Beziehenden behalten dürfen.

    Arbeitslosengeld: Wann gilt die Sperrzeit?

    In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass das Arbeitsamt eine Sperrzeit verhängt. Diese kann bis zu 12 Wochen betragen. In dieser Zeit erhalten die Personen dann kein Arbeitslosengeld.

    Eine Sperrzeit kann unter anderem dann verhängt werden, wenn

    • die Person selbst gekündigt hat,
    • die Person einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat und eventuell auch eine Abfindung erhält,
    • die Person sich zu spät arbeitssuchend gemeldet hat
    • oder der Person aufgrund ihres Verhaltens gekündigt wurde.

    Es gibt jedoch noch weitere Fälle, in denen das Arbeitsamt eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld auferlegen kann.

    Ab wann bekommt man Bürgergeld?

    Wenn Personen die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld nicht erfüllen, bekommen sie Bürgergeld. Aber auch, wenn das Arbeitslosengeld ausläuft, erhalten Personen dann das Bürgergeld. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben außerdem diejenigen Personen Anspruch auf Bürgergeld, die erwerbsfähig sind und den Lebensunterhalt aber nicht aus dem eigenen Einkommen decken können. Und auch wenn Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichen, um die Existenz zu sichern, können diese Personen Bürgergeld beziehen.

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