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Bürgergeld: Bürgergeld-Sanktionen 2024: Wann droht Leistungsminderung?

Bürgergeld

Bürgergeld-Sanktionen 2024: Wann droht Leistungsminderung?

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    Wann drohen eigentlich Leistungsminderungen beim Bürgergeld?
    Wann drohen eigentlich Leistungsminderungen beim Bürgergeld? Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    Seit dem 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das bisherige Hartz IV abgelöst. Durch die Reform sollen die Empfängerinnen und Empfänger mehr Geld erhalten.

    Das Bürgergeld wird zu bestimmten, bereits bekannten Terminen ausbezahlt. Doch manchmal kann es auch dazu kommen, dass das Bürgergeld verringert wird. Wann das passiert und mit welchen Sanktionen die Beziehenden rechnen müssen, lesen Sie hier im Artikel.

    Bürgergeld-Sanktionen: Um so viel wird die Leistung gekürzt

    Ursprünglich hatte die Ampel-Koalition geplant, dass Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld eine sechsmonatige Schonfrist haben. Also quasi eine Vertrauenszeit, in der keine Reduzierung der Leistungen droht. Zum Beispiel hätte es dann keine Leistungskürzung gegeben, wenn ein oder mehrere Jobs ausgeschlagen wurden.

    Doch auf Drängen der Union mussten Zugeständnisse gemacht werden. Deshalb gibt es die Leistungsminderungen nun doch schon früher. Und zwar in Staffelform:

    1. Pflichtverstoß: Das Bürgergeld wird für einen Monat um zehn Prozent gekürzt.
    2. Pflichtverstoß: Das Bürgergeld wird für zwei Monate um 20 Prozent gekürzt.
    3. Pflichtverstoß: Das Bürgergeld wird für drei Monate um 30 Prozent gekürzt.

    Bürgergeld-Sanktionen: Diese Dinge führen zur Leistungsminderung

    Denn Bürgergeld-Beziehende haben eine Mitwirkungspflicht. Darunter fallen Pflichten, wie Maßnahmenteilnahmen, Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge oder auch das Eigenbemühen um einen Job. Wenn diese Mitwirkungspflichten nicht eingehalten werden, können die Jobcenter die Leistungen entsprechend kürzen.

    Eine Pflichtverletzung ist zum Beispiel, wenn jemand, der Bürgergeld bezieht, wiederholt eine zumutbare Arbeit ausschlägt. Menschen unter 25 Jahre, die Bürgergeld beziehen und sanktioniert werden, wird ein Coaching-Angebot unterbreitet. Das erfolgt dann in Absprache mit der Jugendhilfe vor Ort.

    Die Leistungssenkung ist allerdings auf drei Monate begrenzt. Sie beginnt mit dem Monat, in dem der Bescheid erfolgt. Doch noch bevor das Jobcenter den Bescheid erlässt, müssen die Bürgergeld-Beziehenden die Chance haben, angehört zu werden. "In der Anhörung muss auf die drohenden Maßnahmen hingewiesen werden und es muss eine Frist zur Stellungnahme von circa 2 Wochen eingeräumt werden", heißt es dazu auf buerger-geld.org.

    Wie viel Geld den Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern zusteht, lässt sich im Übrigen einfach berechnen. Und auch ein Vorschuss können die Beziehenden beantragen.

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