Wer in Deutschland arbeitsfähig ist, aber keiner Beschäftigung nachgeht, gilt als arbeitssuchend. Unter Umständen ist die Person dann auch berechtigt, Bürgergeld zu beziehen. Die nun gültige Regelung ist seit Anfang 2023 inkraft, weil das vormalige ALG-II- bzw. Hartz-IV-System grundlegend überarbeitet wurde. Die Höhe des Regelsatzes wurde ab Januar 2024 erhöht, denn mit dem neuen kamen Jahr kamen einige Änderungen beim Bürgergeld. Wir erklären den neuen Regelsatz des Bürgergeldes und wie er zustandekommt.
Welche Personen sind zum Erhalt von Bürgergeld berechtigt?
Die Leistungen und Berechtigungen für den Bezug von Bürgergeld sind im Sozialgesetzbuch SGB II (umgangssprachlich Bürgergeld-Gesetz) zusammengefasst. Für den Erhalt der Grundsicherung vom Staat müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bürgergeldbeziehende müssen...
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach Paragraph 7a noch nicht erreicht haben.
- erwerbsfähig sein, aber hilfsbedürftig.
- einen gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Kinder, die mit Leistungsberechtigten auf Bürgergeld in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben ebenfalls Anspruch.
Bürgergeld-Regelsatz 2024: Das sind die monatlichen Beträge
Wer in Deutschland ein Bürgergeld bezieht, erhält einen bestimmten Regelsatz. Dieser orientiert sich nach der Regelbedarfsstufe und ist je nach persönlicher Lage unterschiedlich hoch. Die Summe der finanziellen Unterstützung setzt sich im Wesentlichen aus dem Alter, der Wohnsituation sowie dem partnerschaftlichen Status zusammen. Ein Paar ohne Kinder bekommt beispielsweise nicht so viel Bürgergeld wie eine vierköpfige Familie. Folgende Beträge gelten seit dem 1. Januar 2024:
- Alleinstehende und Alleinerziehende: 563 Euro.
- Partner, wenn beide volljährige sind: 506 Euro.
- Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften leben: 451 Euro.
- Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre in einer Bedarfsgemeinschaft sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen: 471 Euro.
- Kinder von 6 bis 13 Jahre: 390 Euro.
- Kinder bis 6 Jahre: 357 Euro.
Seit dem Beginn von 2024 ist der Regelbedarf im Bürgergeld gestiegen - durchschnittlich um rund 12 Prozent im Vergleich zu 2023. Davon profitieren besonders Familien.
Übrigens: Unter Umständen haben sogar Studenten einen Anspruch auf die Sozialleistung.
Bürgergeld-Aufteilung: Wie setzt sich der Regelsatz zusammen?
Wie der Verein "Für soziales Leben e. V." auf seiner Website erläutert, erfolgt die Berechnung der Bürgergeld-Höhe auf Basis einer statistischen Erfassung. Hier flossen demnach die Einkommens- und Ausgabenverhältnisse von etwa 60.000 deutschen Haushalten mit ein. Welche Personen in der Ermittlung offenbar nicht berücksichtigt wurden: Beziehende von Bürgergeld und Sozialhilfe. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich an den Verhältnissen der unteren 20 Prozent, so die Bürgergeld-Experten. Der Regelbedarf 2024 für eine alleinstehende, volljährige Person ergibt sich demnach aus:
- Nahrung, Getränke, Genusswaren: 195,35 Euro (34,7 Prozent).
- Freizeit, Unterhaltung und Kultur: 54,92 Euro (9,76 Prozent).
- Verkehr: 50,49 Euro (8,97 Prozent).
- Post und Telekommunikation: 50,33 Euro (8,94 Prozent).
- Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung: 47,71 Euro (8,84 Prozent).
- Bekleidung, Schuhe: 46,71 Euro (8,3 Prozent).
- Andere Waren und Dienstleistungen: 44,93 Euro (7,98 Prozent).
- Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung: 34,28 Euro (6,09 Prozent).
- Gesundheitspflege: 21,48 Euro (3,82 Prozent).
- Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen: 14,70 Euro (2,61 Prozent).
- Bildungswesen: 2,03 Euro (0,36 Prozent).
Gibt es zum Bürgergeld weitere Leistungen?
Bürgergeld beziehende Personen können obendrauf mit weiterer finanzieller Unterstützung rechnen. Bei dem sogenannten Mehrbedarf gibt es zusätzlich zum Bürgergeld unterschiedlich hohe Ersatzleistungen. Darunter fallen Zusatzkosten wie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Rente seit 2011 nicht mehr), Aufwendungen für Wohnung und Heizung, Unterstützung bei der Erstausstattung einer Wohnung nach Umzug oder auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag.