Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll das Bürgergeld jedem Menschen ein "menschenwürdiges Existenzminimum" garantieren. Die Voraussetzungen Bürgergeld zu beantragen sind die gleichen, wie früher bei Hartz IV. Dabei werden den Betroffenen neben den Leistungen wie zum Beispiel Miete, Nebenkosten und Heizkosten noch andere Kosten vom Jobcenter bezahlt. Welche das sind, lesen Sie im Artikel.
Bürgergeld: Jobcenter übernimmt Stellplatz-Kosten
Personen, die Bürgergeld beziehen, können vom Jobcenter noch ganz andere Dinge einfordern, an die viele gar nicht denken. Genauer gesagt, muss das Jobcenter die Mietkosten für einen Stellplatz, eine Garage oder einen Tiefgaragenstellplatz übernehmen - und zwar selbst dann, wenn die Leistungsempfänger gar kein Auto haben.
Der Grund: Häufig wird eine Wohnung nur mit Stellplatz oder Garage vermietet. Das Bundessozialgericht hatte in seinem Urteil vom 19. Mai 2021 (Aktenzeichen B 14 AS 39/20 R) erklärt, dass Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage Kosten der Unterkunft sind. Dem Gericht zufolge muss das Jobcenter die Kosten aber nur übernehmen, wenn die Gesamtmiete angemessen ist und Stellplatz oder Garage Bestandteile eines einheitlichen Mietvertrages sind. Es muss also ein Extra-Mietvertrag dafür vorliegen, der separat gekündigt werden kann. Wenn Bürgergeld-Empfänger die Parkmöglichkeiten aber teilkündigen könnten, dann müssen die Kosten nicht übernommen werden.
Desweiteren besteht laut Bundessozialgericht beim Leistungsbezieher keine Pflicht, den Stellplatz oder die Garage unterzuvermieten, damit die Kosten gesenkt werden.
Personen, die Bürgergeld beziehen und einen Mietvertrag haben, der einen Stellplatz oder eine (Tief-)Garage inkludiert, sollten sich an das zuständige Jobcenter wenden, wenn die Kosten dafür bisher nicht übernommen wurden.
Kann das Auto über das Jobcenter gekauft oder finanziert werden?
In bestimmten Fällen ist es möglich, den Kauf eines Autos über das Jobcenter zu finanzieren. Dies teilte die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage unserer Redaktion mit.
Dabei ist es wichtig, dass Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II Ermessensleistungen des Jobcenters sind. So gibt es auch die Möglichkeit, ein Auto mit Unterstützung des Jobcenters zu finanzieren oder zu kaufen. Bürgergeld-Empfänger haben also keinen gesetzlicher Anspruch darauf.
Damit Betroffene eine Förderung erhalten können, muss diese vom Jobcenter als notwendig und angemessen (Höhe der Förderung) erachtet werden, um die dauerhafte Integration in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen. "Hierbei ist immer der Einzelfall zu bewerten und die individuellen Rahmenbedinungen zu betrachten", erklärt die Pressestelle der Regionaldirektion.
Übrigens: Das Bürgergeld muss beantragt werden. Das geht mittlerweile auch online. Möglich ist auch, das Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen. Wer Bürgergeld bezieht, dem steht ein bestimmter Betrag zu.