Zunächst schien das Vorhaben "Bürgergeld" eine Sackgasse zu werden, doch seit 2023 hat es in Deutschland Hartz IV abgelöst: Es handelt sich um das neue Grundeinkommen, während das vormals oft bemängelte System abgeschafft wurde und der Vergangenheit angehört. Die Kritikpunkte waren einerseits die Leistungen, welche als zu niedrig empfunden wurden. Außerdem fand eine Überarbeitung der Regelung bezüglich Sanktionen statt, weil es auch hier zu Missständen kam.
Wir schildern die Hintergründe, mit denen die Ampelkoalition für mehr Gerechtigkeit sorgen will. Neben einem neuen Namen gibt es auch Anpassungen im Hinblick auf Anspruch, Beantragung und Vermögenswerte, die dem Bezug der Sozialleistung entgegenstehen.
Was soll das Bürgergeld bezwecken?
Geraume Zeit hatten Unterhändler der Bundesregierung im Jahr 2022 debattiert, ehe die Bestimmungen der neuen Bürgergeld-Regelung in einen konformen Gesetzesrahmen gepackt wurden. Speziell die FDP sowie die Opposition der Christdemokraten hatten dem Vernehmen nach Bedenken. Letztlich wurde ein angepasster Entwurf des Bürgergeld-Gesetzes im Bundestag (385 Ja-Stimmen, 261 Nein-Stimmen, 33 Enthaltungen) und folgend auch im Bundesrat durchgewunken.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und dessen zuständiges Ministerium versprechen sich von der Reform des Grundeinkommens eine staatliche Leistung, die dabei helfe, "eine langfristige, gute Beschäftigung zu finden". Beim Bürgergeld handelt es sich um einen festgelegten Regelbedarf, welcher den Lebensunterhalt der Bedürftigen sichern soll. Dabei handelt es sich laut Rechtssprechung um den Bedarf für "Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne den Anteil für die Heizung und Erzeugung von Warmwasser) sowie der Aufwendungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben innerhalb der Gemeinschaft".
Bürgergeld statt Hartz IV: Voraussetzungen und Beantragung
Der Begriff Hartz IV wird künftig nicht mehr für die Grundsicherung verwendet. Hilfsbedürftige bekommen vom deutschen Staat also kein Arbeitslosengeld II (ALG II) mehr. Stattdessen erfolgt die Überweisung eines Bürgergeldes, das Menschen in der Not helfen soll.
Voraussetzungen für einen Bezug der Sozialleistung:
- Deutschland ist Aufenthaltsort sowie Lebensmittelpunkt.
- Personen müssen erwerbsfähig sein, mindestens 15 Jahre alt und maximal 67 Jahre (Regelaltersgrenze).
- Erwerbsfähige sind nicht in der Lage sind, mit eigenem Einkommen den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Der Bürgergeld-Antrag funktioniert einfacher, als es vormals der Fall war. Beantragt wird die staatliche Unterstützung bei der jeweils zuständigen Behörde des gemeldeten Wohnortes. Möglich ist das bei der kommunalen Einrichtung (dem Jobcenter) anhand von drei Vorgehensweisen, von denen zwei digital sind:
- Per E-Mail.
- Auf der Website ein Formular ausfüllen.
- Persönlich vorbeikommen und den Antrag für das Bürgergeld stellen.
Bürgergeld-Gesetz: Das hat sich 2023 geändert
Was hat sich beim Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV konkret geändert? Die Maßnahmen betreffen drei wesentliche Punkte: zum einen die Beitragshöhe der Anspruchsberechtigten, zum anderen das Schonvermögen vor Kürzungen sowie etwaige Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen.
Der Regelbedarf für erwachsene Alleinstehende beträgt seit Jahresbeginn monatlich 502 Euro statt bisher 449 Euro, dazu gibt es weitere Anpassungen. Was das Schonvermögen betrifft, sind die Anpassungen umfassender:
- Es gibt ein Schonvermögen in Höhe von 40.000 Euro (ursprünglich waren 60.000 Euro geplant) für die erste und 15.000 Euro für jede weitere Person.
- Bei einer zu großen Unterkunft gibt es eine Schonfrist von einem Jahr.
Ist die letztgenannte Karenzzeit von zwölf Monaten abgelaufen, ist es also realistisch, in eine kleinere Wohnung ziehen zu müssen, die der finanziellen Situation entspricht. In diesem Hinblick ist auch von Bedeutung, dass Erbschaften nun als Vermögen gelten, nicht mehr als Einkommen.
Das neue Bürgergeld 2023 hält auch Neuerungen im Hinblick auf Sanktionen bei Versäumnissen bereit. Das betrifft insbesondere auch das Szenario, falls eine passende Stelle des Jobcenters nicht angenommen wird. Eine zunehmende Anzahl an abgesagten Möglichkeiten zieht jeweils eine schwerwiegendere Leistungsminderung des Bürgergeldes nach sich.
Beim Bürgergeld kann mehr hinzuverdient werden, als bei ALG II
Was sich mit der Einführung des Bürgergeldes noch geändert hat, sind die Hinzuverdienstmöglichkeiten: Zwar können weiterhin anrechnungsfrei nur 100 Euro dazuverdient werden. Bei Schülern, Studierenden und Auszubildenden ist die Regelung großzügiger: Sie können bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro ohne Abzüge hinzuverdienen, (bisher 100 Euro). Diese Änderung wird am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Für den Rest gilt: Bei Beträgen zwischen 100 und 520 Euro (das ist die Minijob-Grenze) sind nun 20 Prozent anrechnungsfrei. Oberhalb der Minijob-Grenze bis zu einem Verdienst von 1000 Euro ist der Betrag von 20 auf 30 Prozent angewachsen, so die Bundesregierung.
Der Bürgergeld-Rechner der Caritas hilft bei der Berechnung der staatlichen Unterstützung.