In Zeiten der Inflation und hoher Preise müssen auch Eltern schauen, ob das Geld reicht, um "den Kindern ein paar neue Schuhe zu kaufen", wie es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am 29. Juli 2023 in Berlin formulierte. Deshalb sollte es beim Bürgergeld zum 1. Januar 2024 "zu einer deutlichen Erhöhung" kommen. Die Unterstützung sollte laut Heil alle Generationen betreffen. Auch Kinder profitieren nun davon. Wie viel Bürgergeld Kinder und Jugendliche nun bekommen.
Bürgergeld-Erhöhung 2024: Wie weit wurde das Bürgergeld erhöht?
Die geplante Änderung betrifft den Bürgergeld-Regelsatz. Dieser soll die Sicherung des Lebensunterhalts gewährleisten. Wegen der Inflation sollten die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld spürbar höhere Leistungen erhalten, erklärte Heil. Er sprach von einer Erhöhung von gut zwölf Prozent.
Die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze erfolgt anhand statistisch erfasster Daten von rund 60.000 Haushalten. Dabei wird berechnet, wie hoch der Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Sonstiges ist. Zudem wird berücksichtigt, wie viel Geld für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben benötigt wird. Das Bürgergeld hat 2023 das Arbeitslosengeld Hartz IV abgelöst.
Bürgergeld-Erhöhung 2024 für Kinder: Wie viel Geld bekommen Kinder und Jugendliche?
Nicht nur Erwachsene können von Armut bedroht und vom Bürgergeld abhängig sein. Auch Kinder und Jugendliche benötigen Geld zum Leben und erhalten deshalb Unterstützung. Dabei gibt es drei Regelstufen des Bürgergeldes, welche laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für Kinder und Jugendliche gelten, und nach Altersstufen unterteilt sind. So viel Kindergeld bekommen Kinder und Jugendliche 2024:
- Kinder bis fünf Jahre erhalten 357 Euro
- Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten 390 Euro
- Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gibt es 471 Euro
Erwachsenen Kindern bis 25 Jahre, die noch zu Hause leben, und ebenfalls Bürgergeld bekommen, überweist der Staat 451 Euro.
Übrigens: Einen eigenen Antrag müssen die Kinder und Jugendlichen für das Bürgergeld nicht stellen. Sie bilden zusammen mit den Eltern oder der erziehungsberechtigten Person eine Bedarfsgemeinschaft. In Familien, die Bürgergeld beziehen, können durch die Kinder zudem Mehrbedarfe angerechnet werden, die wiederum ebenfalls 2024 prozentual steigen werden.