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Bürgergeld: Bürgergeld: Dieses Wissen ist für Bezieher unverzichtbar

Bürgergeld

Bürgergeld: Dieses Wissen ist für Bezieher unverzichtbar

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    Wer Hilfe von der Agentur für Arbeit in Form von Bürgergeld erhält, sollte einiges über die Leistung wissen.
    Wer Hilfe von der Agentur für Arbeit in Form von Bürgergeld erhält, sollte einiges über die Leistung wissen. Foto: picture alliance, Axel Heimken, dpa (Symbolbild)

    Bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter soll das neue Bürgergeld laut der Bundesregierung sein. Zum 1. Januar hat es das Arbeitslosengeld II - auch Hartz IV genannt - im Rahmen einer großen Sozialreform abgelöst. Menschen in der Grundsicherung sollen besser qualifiziert werden und damit leichter in dauerhafte Jobs vermittelt werden können. Zudem wurde die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt.

    Aktuell beziehen der Bundesagentur für Arbeit zufolge mit Stand im Juni 2023 rund 3.921.000 Menschen Bürgergeld. Im Vergleich zum Vorjahr sind das rund 123.000 Leistungsberechtigte mehr. Sie alle müssen sich hier und da mit den Feinheiten der Hilfe vom Staat befassen und das kann manchmal sehr komplex und kompliziert sein.

    In diesem Artikel klären wir einige Fragen: Was ist das Bürgergeld genau? Wer kann es beziehen? Wie hoch fällt es aus? Welche Zuschüsse gibt es? Was ist bei der Rente oder anderen Leistungen wie Kindergeld zu beachten? Welche Kosten übernimmt das Jobcenter? Wie wird Bürgergeld beantragt? Und: Welche Gesetze und Neuerungen gibt es rund ums Bürgergeld? All diese Fragen werden im Folgenden geklärt.

    Was ist das Bürgergeld?

    Das Bürgergeld ist eine Form der Grundsicherung und hat zum 1. Januar 2023 Hartz IV abgelöst. Dem Bundesarbeitsministerium zufolge soll die staatliche Hilfe jedem Menschen ein "menschenwürdiges Existenzminimum" garantieren und insbesondere dabei helfen, "eine langfristige, gute Beschäftigung zu finden". Dafür werden beispielsweise Weiterbildungen besonders gefördert. Zudem erhalten Leistungsempfängerinnen und -empfänger mit dem Bürgergeld einen höheren Regelbedarf, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Vergleich zu Hartz IV werden die Sätze laut der Bundesregierung nämlich nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teruerungsraten angepasst.

    Der Regelsatz ist für einen alleinstehenden Erwachsenen demnach um 53 Euro gestiegen und liegt jetzt bei 502 Euro pro Monat. Die Auszahlungstermine für das Bürgergeld liegen meist schon im Vormonat, damit das Geld pünktlich und spätestens am ersten Tag des Monats auf dem Konto der Empfängerinnen und Empfänger ankommt und zur Verfügung steht.

    Normalerweise bekommen Leistungsberechtigte das Bürgergeld laut der Agentur für Arbeit für zwölf Monate bewilligt. Wie lange das Bürgergeld aber genau ausgezahlt wird, kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Menschen, deren Lebenssituation sich schnell ändern kann - etwa Selbstständige -, bekommen zum Beispiel unter Umständen nur sechs Monate lang Bürgergeld. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, kann über die Website der Agentur für Arbeit ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.

    Übrigens erhält man nicht automatisch Bürgergeld, wenn man kündigt oder seinen Job verliert. In vielen Fällen greift dann erst einmal das Arbeitslosengeld I. Wann es Arbeitslosengeld und wann Bürgergeld gibt, hängt laut der Bundesagentur für Arbeit von der sogenannten Anwartschaftszeit in den vergangenen 30 Monaten vor Verlust des Jobs ab. In mindestens zwölf Monaten muss die betroffene Person pflichtversichert oder freiwillig bei der Arbeitslosenversicherung versicherst gewesen sein. Werden die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld nicht erfüllt oder läuft es aus, bekommen Betroffene Bürgergeld.

    Voraussetzungen: Wer kann Bürgergeld beziehen?

    Anspruch auf Bürgergeld hat laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenem Einkommen oder mit möglichen anderen Sozialleistungen - Wohngeld, Arbeitslosengeld oder etwa Kinderzuschlag - decken kann. Die Bundesagentur für Arbeit listet folgende Voraussetzungen für einen Bürgergeld-Anspruch auf:

    • mindestens 15 Jahre alt
    • Altersgrenze für eine Rente noch nicht erreicht
    • Wohnort und Lebensmittelpunkt innerhalb Deutschlands
    • erwerbsfähig für mindestens drei Stunden Arbeit pro Tag
    • eigene Hilfsbedürftigkeit oder die der Bedarfsgemeinschaft muss nachgewiesen werden

    Hilfsbedürftigkeit bedeutet dabei, dass das Einkommen einer Person oder einer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestritten werden kann.

    Diese Voraussetzungen erfüllt nicht nur, wer keinen Job hat. Auch Menschen, die einer Arbeit nachgehen, können Anspruch auf Bürgergeld haben und so möglicherweise ihr Gehalt aufstocken. Die Rede ist dann von sogenannten Aufstockern. Sie können der Bundesagentur für Arbeit zufolge Bürgergeld beziehen, wenn ihr Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht und sie hilfsbedürftig sind. Dabei ist es egal, ob Betroffene angestellt oder selbstständig sind oder freiberuflich arbeiten. Wichtig ist allerdings, dass zunächst vorrangige Leistungen, wie Kinder- oder Elterngeld, beantragt werden, wenn Anspruch besteht. Reicht das Einkommen trotzdem nicht für den Lebensunterhalt aus, kann Bürgergeld bezogen werden. Wie hoch es ausfällt, hängt vom eigenen Einkommen, dem vorhandenen Vermögen sowie dem geltenden Freibetrag ab. Für Minijobber, die Bürgergeld beziehen, liegt der Freibetrag etwa bei 100 Euro. Zudem ist bei Beträgen zwischen 100 Euro und 520 Euro ein bestimmter Prozentsatz anrechnungsfrei.

    Neben Menschen mit und ohne Arbeit können auch Geflüchtete sowie Kinder und Jugendliche Anspruch auf Bürgergeld haben. Letztere müssen den Antrag aber nicht selbst stellen. Sie bilden mit ihren Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person eine Bedarfsgemeinschaft und erhalten ja nach Alter, Lebensumständen und Regelbedarfsstufe 318 bis 420 Euro.

    Voraussetzung für Geflüchtete ist, dass sie einen Aufenthaltstitel oder eine soganannte "Fiktionsbescheinigung" - sie stellt ein vorläufiges Aufenthaltsrecht dar - haben. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben sie damit denselben Anspruch auf Sozialleistungen wie deutsche Staatsangehörige. Erfüllen Geflüchtete mit einem (vorläufigen) Aufenthaltstitel also die restlichen Voraussetzungen, können sie auch Bürgergeld beziehen.

    Bürgergeld beantragen: Worauf ist zu achten?

    Wer Anspruch auf Bürgergeld hat, kann es seit dem 1. Januar 2023 beantragen. Möglich ist der Bürgergeld-Antrag in Papierform oder auch online bei der Bundesagentur für Arbeit. Die entsprechenden Formulare stehen etwa zum Download bereit und liegen bei den verschiedenen Jobcentern aus. Laut dem Arbeitsministerium ist es zudem möglich einen formlosen Antrag zu stellen. Wichtig ist aber, dass der Antrag - egal in welcher Form - für alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen gestellt wird.

    Dem Arbeitsministerium zufolge werden außerdem folgende Unterlagen und Nachweise für den Antrag auf Bürgergeld benötigt:

    • gültiges Ausweisdokument
    • Nachweis über Einkommen
    • Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
    • Nachweise über vorhandenes Vermögen
    • Nachweise über Ausgaben
    • Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis
    • Nachweise bei früherem Bezug von Bürgergeld
    • bei Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis Arbeitspapiere, wie Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe oder durch den Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung

    Wer sich nun fragt, ob das Jobcenter wirklich Kontoauszüge verlangen darf, steht vermutlich nicht alleine da. Die Antwort ist trotzdem: Ja, darf es, denn so kann die Hilfsbedürftigkeit am besten nachgewiesen werden. Aber Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Bürgergeld-Bezieherinnen und Bezieher dürfen einige Daten auf den Kontoauszügen schwärzen und müssen nicht alles preisgeben.

    In der Regel wird Bürgergeld für einen Zeitraum von zwölf Monaten beantragt. Um danach weiterhin Bürgergeld zu beziehen, muss ein Antrag auf Weiterbewilligung beim Jobcenter gestellt werden.

    Aber es ist auch möglich, die Leistung nur für einen Monat sozusagen als Einmalzahlung zu beantragen. Laut der Agentur für Arbeit können Menschen mit gutem Einkommen unter Umständen für einen Monat Bürgergeld beantragen. Möglich ist das etwa bei einer hohen Heizkostennachzahlung oder wenn Brennstoffe, wie Öl oder Holzpellets, gekauft werden müssen. Dabei handelt es sich dann um den sogenannten Heizkosten-Bonus. Der Antrag wird dann wie beim normalen Bürgergeld gestellt und muss innerhalb von drei Monaten nach dem Fälligkeitsmonat eingehen.

    Übrigens: Wird der Antrag für das einmalige oder das normale Bürgergeld ganz oder teilweise abgelehnt, können Betroffene sich wehren. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann ein Widerspruch innerhalb eines Monats nachdem der Bescheid eingegangen ist, eingereicht werden. Laut dem Rechtsservice der DAHAG sollte der unterschriebene Widerspruch schriftlich und am besten per Einschreiben eingereicht werden. Eine Begründung ist nicht verpflichtend, kann aber helfen.

    Bürgergeld-Höhe: Wie viel bekommt man?

    Nicht jede Person, die Bürgergeld bezieht, erhält den gleichen Betrag. Laut der Bundesagentur für Arbeit setzt sich das Bürgergeld aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen. Diese Bedarfe bestimmen dann die Höhe des Bürgergeldes.

    Einer dieser Bausteine ist der Regelbedarf, den Bürgergeld-Bezieherinnen und -Bezieher als monatlichen Pauschalbetrag erhalten. Er soll den Lebensunterhalt sichern und unter anderem die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse decken. Der Bürgergeld-Regelsatz im Überblick:

    BürgergeldberechtigteRegelbedarf
    Alleinstehende, Alleinerziehende und volljährige mit minderjährigen Partnern502 Euro
    Volljährige Partner451 Euro
    Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partnern420 Euro
    Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen402 Euro
    Kinder von 6 bis 13 Jahre348 Euro
    Kinder von 0 bis 5 Jahre318 Euro

    Neben dem Regelsatz beeinflussen laut dem Bundesarbeitsministerium auch angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung die Höhe des Bürgergeldes, soweit diese nicht durch das Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind. Zudem können unter Umständen auch Mehrbedarfe geltend gemacht werden.

    Von dem errechneten Bürgergeld wird ein Teil des Einkommens abgezogen, bevor der endgültige Satz steht. Der monatliche Freibetrag liegt bei 100 Euro brutto. Auch das Gehalt des Partners kann auf das Bürgergeld angerechnet werden, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Möglich ist das sowohl bei Ehepaaren als auch bei nicht verheirateten Paaren. Wer dem Ministerium zufolge mit seiner Partnerin oder seinem Partner zusammenlebt, dessen Einkommen wird auf das Bürgergeld des anderen angerechnet.

    Wer herausfinden möchte, wie hoch das persönliche Bürgergeld ausfallen wird, kann den Bürgergeld-Rechner der Caritas dafür nutzen. Wie viel Bezieherinnen und Beziehern genau zusteht, dürfte sich im kommenden Jahr aber noch einmal ändern. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Bürgergeld im Jahr 2024 zu erhöhen. Die Regelsätze könnten nach dem Existenzminimumbericht dann zum 1. Januar um sechs bis acht Prozent steigen. Die genauen Zahlen zur Erhöhung des Bürgergeldes wird die Bundesregierung vermutlich Ende 2023 bekanntgeben.

    Bürgergeld: Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

    Das Bürgergeld setzt sich nicht nur aus dem Regelsatz zusammen, sondern kann auch Mehrbedarfe beinhalten. Zudem übernimmt das Jobcenter auch viele Kosten direkt, darunter zum Beispiel Miete, Nebenkosten und Heizkosten.

    Mehrbedarfe und damit zusätzliches Geld zum Bürgergeld können Bezieherinnen und Bezieher aufgrund besonderer Lebenslagen erhalten. Laut dem Bundesarbeitsministerium können zum Beispiel Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung oder aus medizinischen Gründen erforderliche kostenaufwendige Ernährung berücksichtigt werden. Ausbezahlt wird der Mehrbedarf meist in Form eines einmaligen oder monatlichen Zuschusses. Schwangeren wird beispielsweise nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs angerechnet. Mit der Geburt des Kindes endet dann das Anrecht auf Mehrbedarf laut dem Ministerium wieder.

    Den wahrscheinlich größten Kostenpunkt, den das Jobcenter beim Bürgergeld übernimmt, macht die Miete der Wohnung mit den Heiz- und Betriebskosten inklusive Wasser aus. Übernommen wird sie nach einer Schonzeit von einem Jahr laut der Bundesagentur für Arbeit allerdings nur in angemessener Höhe. Ob eine Wohnung zu teuer ist, oder nicht richtet sich in der Regel nach dem örtlichen Mietspiegel. In den zehn größten Städten Deutschlands liegt der Richtwert für eine angemessene Wohnung für eine Person zwischen rund 346 Euro in Leipzig und 781 Euro in München. Nach einem Gerichtsurteil aus Berlin kann es je nach Fall aber auch sein, dass eine nach diesem Maßstab zu teure Wohnung vom Jobcenter übernommen wird.

    Auch spielt die Größe der Wohnung von Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern eine Rolle. Laut dem Arbeitsministerium gibt es zwar keine Regeln oder Grenzen, aber dafür Richtwerte. 45 bis 50 Quadratmeter eignen sich demnach für eine Person, 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume für zwei Personen und etwa 75 Quadratmeter und drei Wohnräume eignen sich für drei Personen.

    Übrigens kann es auch sein, dass das Jobcenter beim Bürgergeld die Kosten für einen Stellplatz, eine Garage oder einen Tiefgaragenstellplatz übernimmt - auch wenn die Leistungsempfänger gar kein Auto haben. Das ist etwa der Fall wenn Wohnungen nur mit Stellplatz vermietet werden.

    Genau wie bei der Miete werden auch die Heizkosten laut der Bundesagentur für Arbeit nur in angemessener Höhe übernommen. Dabei orientieren sich die Jobcenter am bundesweit gültigen Heizspiegel und prüfen, ob der Verbrauch der Bürgergeld-Bezieher dem Durchschnitt in einer vergleichbaren Wohnung entspricht.

    Geht es um Stromkosten, werden diese in der Regel nicht vom Jobcenter übernommen. Für die Rechnung über den Haushaltsstrom sind im monatlichen Bürgergeld-Regelsatz 8,84 Prozent, also 42,55 Euro, vorgesehen. Aber es gibt eine Ausnahme: Laut dem Bundesarbeitsministerium gibt es einen Mehrbedarf an Strom, wenn beispielsweise mit Strom geheizt oder dieser für die Warmwasseraufbereitung genutzt wird. In diesem Fall gelten laut dem Verein für soziales Leben auch die zusätzlichen Stromkosten von Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern als Heizkosten und werden vom Jobcenter übernommen.

    Auch wer seine Wohnung renoviert oder einen laufenden Wohnungskredit hat, kann als Bürgergeld-Bezieher auf Unterstützung durch das Jobcenter hoffen. Dem Fachanwalt Thomas Franz zufolge können etwa Renovierungskosten an das Jobcenter weitergegeben werden, wenn eine Kostenübernahme durch den Mieter im Mietvertrag geregelt ist oder wenn ein Einzug erst nach einer Renovierung möglich ist. Bei einem laufenden Wohnungs- oder Hauskredit übernimmt das Jobcenter laut der Arbeitsagentur nur die anfallenden Zinsen. Übrigens kann es bei einem nötigen Austausch eines defekten Geräts auch sein, dass im Rahmen des Bürgergeldes auch eine neue Waschmaschine gezahlt wird.

    Neben Miet- und Heizkosten übernimmt das Jobcenter auch einen Teil der Nebenkosten. Diese zählen laut buerger-geld.org nämlich als Kosten der Unterkunft. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das auch für die Nebenkostennachzahlung von Bürgergeld-Bezieherinnen und -Beziehern. Wichtig ist, dass der Verbrauch angemessen und nicht verschwenderisch ist. Übernommen werden dann etwa Heizung und Warmwasser, Trinkwasser, Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gartenpflege und mehr. Sollte die Bundesagentur für Arbeit die Nebenkosten nicht übernehmen wollen, können Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger laut dem Bundesarbeitsministerium innerhalb eines Monats nach der abgelehnten Kostenübernahme einen Widerspruch einreichen.

    Wer Bürgergeld bezieht, kann nicht nur bei Kosten rund ums Wohnen auf eine Übernahme durch das Jobcenter hoffen. Auch wer Medikamente benötigt, bekommt diese Kosten eventuell erstattet. Werden bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, Physiotherapie oder einem Krankenhausaufenthalt Zuzahlungen fällig, müssen Bürgergeld-Bezieher diese nur bis zu einen bestimmten Punkt selbst bezahlen. Die Belastungsgrenze liegt bei schwer chronisch Kranken bei einem Prozent des Einkommens und bei anderen Personen bei zwei Prozent des Einkommens.

    Welche Zuschüsse, Zuzahlungen und Vergünstigungen gibt es beim Bürgergeld?

    Menschen, die Bürgergeld beziehen, können neben den monatlichen Zahlungen sowie der Kostenübernahme durch das Jobcenter etwa für die Miete zusätzlich noch von Zuschüssen, Zuzahlungen und Vergünstigungen profitieren. Arbeitslose bekommen dabei einiges günstiger oder ganz umsonst. Laut dem Bundesarbeitsministerium übernimmt das Jobcenter zum Beispiel Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung und auch Fahrtkosten für eine berufliche Weiterbildung werden erstattet, wenn das Jobcenter diese vorher bewilligt hat. Zudem werden im Bedarfsfall - etwa bei Umzug oder Schwangerschaft sowie nach der Geburt - auch zusätzliche Kosten übernommen.

    Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger, die eine Weiterbildung machen, werden zudem unterstützt. Seit 1. Juli 2023 gibt es dafür neue Fördermöglichkeiten: den Bürgergeld-Bonus und das Weiterbildungsgeld. Wer eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung macht, kann laut buerger-geld.org ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bekommen. Den Bürgergeld-Bonus in Höhe von monatlich 75 Euro erhält laut der Bundesregierung, wer durch eine Fortbildung neue Fähigkeiten und Kenntnisse erwirbt und so ihre oder seine Chancen auf eine Beschäftigung in der Zukunft steigert.

    Wer in diesem Sommer auf einen Hitze-Bonus beim Bürgergeld gehofft hat, wird leider enttäuscht. Die Bonuszahlung über 300 Euro für den Kauf von Ventilatoren und Klimageräten, die auf Tiktok beworben wurde, gibt es nicht. Das Bestätigte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit auf Nachfrage. Und auch eine Vergünstigung beim Deutschlandticket gibt es nicht. Darauf haben aber viele Bundesländer reagiert und ein Sozialticket oder Sozialrabatte eingeführt.

    Kein Bonus oder Zuschuss aber trotzdem auch für Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger sinnvoll: die Steuererklärung. Bürgergeld ist als Sozialleistung grundsätzlich steuerfrei. Wer die Leistung also über das gesamte Jahr bezogen hat, muss keine Steuererklärung abgeben. Wer Bürgergeld aber nur für einige Monate bezogen hat oder Aufstocker ist, sollte dies tun. Laut buerger-geld.org können diese Personen zum Teil von beachtlichen Steuerrückzahlungen profitieren und eine Erstattung über mehrere hundert Euro erhalten.

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