Seit 2023 gibt es das Bürgergeld. Es soll jedem Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Was viele nicht wissen: Wenn das Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, kann es mit Bürgergeld aufgestockt werden. Alle wichtigen Regeln im Überblick.
Bürgergeld trotz Arbeit: Wer kann sein Gehalt aufstocken?
Grundsätzlich haben laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales jene Menschen Anspruch auf Bürgergeld, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Und: Reicht das Einkommen nicht für den Lebensunterhalt, können es mit Bürgergeld ergänzt werden. Laut der Bundesagentur für Arbeit ist es dabei egal, ob der Betroffene angestellt oder selbstständig ist. Außerdem können auch Beschäftigte in Kurzarbeit oder auch Bezieher von Arbeitslosengeld das aufstockende Bürgergeld beantragen. Nämlich dann, wenn Einkommen, Gewinn oder Arbeitslosengeld nicht zur Lebenssicherung ausreichen.
Wer Bürgergeld bezieht, muss demnach erst einmal vorrangige Leistungen beantragen, wenn er Anspruch darauf hat. Damit sind finanzielle Leistungen von anderen Trägern gemeint, wie etwa:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Unterhaltsvorschuss des Jugendamts
- Renten
Wer trotz Einkommens und Bezugs von vorrangigen Leistungen hilfsbedürftig ist, kann sein Einkommen zusätzlich mit Bürgergeld aufstocken. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit mit.
Bürgergeld und Arbeit: Wie sich der der Ergänzungsbetrag zusammensetzt
In welcher Höhe das Einkommen mit Bürgergeld aufgestockt werden kann, hängt zum einen vom eigenen Einkommen und Vermögen wie auch dem jeweiligen Bedarf ab. Der Bedarf beschreibt laut Agentur für Arbeit jenen Betrag, der dem jeweiligen Betroffenen und seiner Familie zusteht. Er setzt sich aus einem Regelsatz und den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.
Von dem Bedarf zieht das Jobcenter das Einkommen ab. Ein bestimmter Teil des Einkommens bleibt dabei unangetastet, der sogenannte Freibetrag. Seine Höhe setzt sich unter anderem durch den Bruttoverdienst und den Beiträgen zus Sozialversicherung zusammen. Der Betrag, der am Ende übrig bleibt, gilt als Ergänzungbetrag, der ausgezahlt wird.
Die Bundesagentur für Arbeit hat hierfür ein Rechenbeispiel für den Ergänzungsbetrag aufgestellt. Unter diesem Link ist es zu finden.
Übrigens: Lohnt sich arbeiten seit dem Bürgergeld noch? Der Faktencheck verrät es.