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Bürgergeld: Bürgergeld-Auszahlung ohne Konto: Welche Abzüge drohen?

Bürgergeld

Bürgergeld-Auszahlung ohne Konto: Welche Abzüge drohen?

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    Wer Bürgergeld bezieht, aber kein Konto hat, dem drohen Abzüge.
    Wer Bürgergeld bezieht, aber kein Konto hat, dem drohen Abzüge. Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    Seit 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Hartz IV-Modell in Deutschland abgelöst. Empfängerinnen und Empfänger erhalten jetzt zudem mehr Geld und das wird in der Regel zu bestimmten Terminen auf deren Konto überwiesen. Bereits wenige Tage nach dem Start hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine erste positive Bilanz gezogen. "Die Auszahlungen laufen reibungslos", sagte er der dpa am 8. Januar.

    Doch wie sieht es bei Berechtigten aus, die kein Girokonto haben, auf das das Bürgergeld monatlich überwiesen werden kann? Die kurze Antwort: Um das Bürgergeld bar zu erhalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, aber die sind mit Abzügen verbunden. Welche das sind, lesen Sie hier.

    Kein Konto: Wie wird das Bürgergeld ausgezahlt?

    Hat jemand Anspruch auf Bürgergeld, kann sie oder er mit dem Bürgergeld-Rechner ermitteln, wie viel Geld ihr/ihm zusteht. An der Höhe ändert sich nichts, auch wenn die Empfänger kein eigenes Konto haben. Aber: In bestimmten Fällen sind Abzüge möglich. 

    Wer kein eigenes Konto hat, kann für die Auszahlung des Bürgergelds dem Verein für soziales Leben zufolge auch das Konto einer anderen Person angeben. Weitere Kosten oder Abzüge entstehen dadurch nicht. 

    Alternativ ist die Auszahlung auch monatlich per Scheck möglich. Dann können Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger ihr Geld bei einer Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Postbank in bar abholen. Hierbei entstehen von beiden Seiten Gebühren, die von der Auszahlung abgezogen werden.

    Dem Portal hartziv.org nach ist es in manchen Fällen außerdem möglich, das Bürgergeld direkt im Jobcenter zu erhalten, denn einige Stellen würden über einen Kassenautomaten verfügen. Die oder der Leistungsberechtigte würde dann nach der Identitätsprüfung eine Kassenkarte erhalten, mit der am Automat des Jobcenters Geld abgehoben werden kann. Die Auszahlung ist dem Portal zufolge auf 1000 Euro begrenzt.

    Bei der Auszahlung per Scheck oder über den Kassenautomaten ist laut hartziv.org zu beachten, dass Beträge unter 10 Euro nicht ausgezahlt werden. Das Geld wird so lange aufgespart, bis diese Grenze überschritten ist - außer dieser Zeitraum erstreckt sich über mehr als sechs Monate. Dann kann auch ein solcher Minderbetrag ausgezahlt werden.

    Übrigens: Wenn in einer Notsituation dringend Geld benötigt wird, ist es möglich einen Bürgergeld-Vorschuss zu beantragen. In bestimmten Fällen kann zudem ein Mehrbedarf für Ernährung beantragt werden.

    Bürgergeld-Auszahlung ohne Konto: Mit welchen Abzügen ist zu rechnen?

    Wer sich bei der Bürgergeld-Auszahlung für eine der beiden Bargeld-Optionen entscheidet, muss mit Abzügen rechnen. Laut hatziv.de berechnet das Jobcenter für die Barauszahlung 2,85 Euro. Diese Gebühr wird direkt von der Leistung der Empfängerinnen und Empfänger abgezogen. Diese Gebühr entfällt, wenn die Bürgergeld-Bezieherin oder der Bezieher nachweisen kann, dass es ihr oder ihm nicht möglich ist, ein Girokonto bei einem Kreditinstitut zu eröffnen. Allerdings sind Geldinstitute laut der Bundesagentur für Arbeit gesetzlich dazu verpflichtet, jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Basiskonto einzurichten. Eine Verweigerung sei nur in Ausnahmefällen möglich.

    Eine weitere Gebühr kommt auf Leistungsbezieher zu, die das Bürgergeld mit einem Scheck bei einer Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Postbank abholen. Berechnet werden je nach Leistungsbetrag 3,50 Euro bis 7,50 Euro. Eine Übersicht laut hartiv.org: 

    • bei Auszahlungen bis 50 Euro: 3,50 Euro
    • bei Auszahlungen von 50 Euro bis 250 Euro: 4 Euro
    • bei Auszahlungen von 250 Euro bis 500 Euro: 5 Euro
    • bei Auszahlungen von 500 Euro bis 1000 Euro: 6 Euro
    • bei Auszahlungen von 1000 Euro bis 1500 Euro: 7,50 Euro

    Unter Umständen haben sogar Studenten Anspruch auf Bürgergeld.

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