Sozialleistungen sollen Menschen in Not helfen. So haben in Deutschland etwa Personen, die arbeitslos, aber erwerbsfähig und dabei hilfebedürftig sind, Anspruch auf Bürgergeld. Die Leistung hat am 1. Januar 2023 das frühere Hartz IV abgelöst und soll das Existenzminumum sichern. Deshalb können auch Menschen, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, Bürgergeld beziehen.
Für die Auszahlung des Bürgergeldes sind laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die örtlichen Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die genaue Höhe des Bürgergeldes wird dabei individuell berechnet und richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Berchtigten. Grundsätzlich erhält eine einzelne Person aber weniger Bürgergeld als beispielsweise eine vierköpfige Familie. Wie viel Bürgergeld Alleinerziehende mit zwei Kindern bekommen könnten, haben wir hier erklärt.
Regelbedarf: Wie viel Bürgergeld bekommen Alleinerziehende mit zwei Kindern?
Die Höhe des Bürgergeldes für eine Person oder eine Bedarfsgemeinschaft richtet sich laut dem BMAS zunächst einmal nach dem entsprechenden Regelbedarf. Unterschieden wird die jeweilige Lebenssituation der Bürgergeld-Bezieherinnen und Bezieher:
- Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern: 563 Euro
- Volljährige Partner: je 506 Euro
- Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 451 Euro
- Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partnern: 471 Euro
- Kinder von 6 bis 13 Jahre: 390 Euro
- Kinder von 0 bis 5 Jahre: 357 Euro
Geht man nun von Alleinerziehenden mit zwei Kindern aus, erhalten Mutter oder Vater den Satz für Alleinerziehende, also 563 Euro. Anschließend wird der Regelsatz für die Kinder addiert. Hier kommt es aber auf das Alter der Kinder an. Hier sind einige Rechenbeispiele für zwei Kinder:
- Beide Kinder sind 0 bis 5 Jahre alt: 714 Euro
- Beide Kinder sind 6 bis 13 Jahre alt: 780 Euro
- Beide Kinder sind 14 bis 17 Jahre alt: 947 Euro
- Ein Kind ist 0 bis 5 Jahre, das andere 6 bis 13 Jahre: 747 Euro
- Ein Kind ist 6 bis 13 Jahre, das andere 14 bis 17 Jahre: 861 Euro
- Ein Kind ist 0 bis 5 Jahre, das andere 14 bis 17 Jahre: 828 Euro
Der Regelbedarf von Alleinerziehenden mit zwei Kindern kann also von 1.277 Euro bis 1.510 Euro reichen.
Außerdem übernimmt das Jobcenter laut dem BMAS die "angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung". Dazu zählen auch die Nebenkosten. Angemessen für drei Personen ist den Angaben der Servicestelle SGB II, einer Initiative des BMAS, zufolge etwa eine Wohnung mit drei Zimmern oder circa 75 Quadratmetern. Neben dem Regelbedarf können bestimmte Mehrbedarfe den Gesamtbedarf erhöhen. Zudem gibt es für Alleinerziehende nach Paragraf 21 Absatz 3 SGB II eigene Mehrbedarfe.
Übrigens: Die Sätze zum Regelbedarf beim Bürgergeld sind zum 1. Januar 2024 gestiegen.
Alleinerziehend mit zwei Kindern: Welche Mehrbedarfe gibt es beim Bürgergeld?
In bestimmten Situationen können Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld Anspruch auf einen Mehrbedarf haben. Das ist zum Beispiel bei Alleinerziehenden der Fall. Laut dem BMAS ist die Höhe des Mehrbedarfs allerdings vom Alter und der Anzahl der Kinder abhängig. Angerechnet wird der Mehrbedarf dann prozentual auf den "maßgebenden Regelsatz" - heißt auf den Regelsatz von Mutter oder Vater.
Dieser Mehrbedarf gilt bei Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern:
- 1 Kind unter 7 Jahren: 36 Prozent
- 1 Kind über 7 Jahren: 12 Prozent
- 2 oder 3 Kinder unter 16 Jahren: 36 Prozent
- 2 Kinder über 16 Jahren: 24 Prozent
- 4 Kinder: 48 Prozent
- ab 5 Kindern: 60 Prozent
Bei einem Regelbedarf von 563 Euro würde das für Alleinerziehende mit zwei Kindern ein Plus von 135,12 Euro bei zwei Kindern über 16 Jahren bis 202,68 Euro bei zwei Kindern unter 16 Jahren bedeuten.
Neben dem Mehrbedarf für Alleinerziehende gibt es noch weitere Mehrbedarfe, die Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger unter Umständen beziehen können. Laut dem BMAS haben Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche etwa Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs. Dieser wird bis zum Monat der Geburt geleistet. Für Bürgergeld-Berechtigte, die aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwendigere Ernährung angewiesen sind, zahlt das Jobcenter außerdem einen "Mehrbedarf in angemessener Höhe".
Zusätzlich zu Regelsatz und Mehrbedarfen können beim Bürgergeld noch weitere Leistungen wie etwa ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro bezogen werden.
Alleinerziehend mit zwei Kindern: Welches Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet?
Bei der Berechnung des Bürgergeldes muss nicht nur der Gesamtbedarf inklusive Mehrbedarfen, sondern auch das anzurechnende Einkommen berücksichtigt werden. Die gute Nachricht: Zum 1. Juli 2023 haben sich die Freibeträge laut der Bundesagentur für Arbeit erhöht. Das gilt nun laut dem BMAS:
- Vom Bruttoeinkommen werden die ersten 100 Euro grundsätzlich nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
- Vom Bruttoeinkommen zwischen 100 und 520 Euro werden 20 Prozent nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
- Vom Bruttoeinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro werden 30 Prozent nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
- Vom Bruttoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro - bei Berechtigten mit einem minderjährigen Kind bis 1.500 Euro - werden 10 Prozent nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
- Junge Menschen unter 25 Jahren dürfen ihr Einkommen unter Umständen bis zur zur Minijob-Grenze - aktuell 520 Euro - behalten.
Beispiel: Wie viel Bürgergeld bekommen Alleinerziehende mit zwei Kindern?
Wir haben eine Beispielrechnung - angelehnt an die Bürgergeld-Berechnung des BMAS für Alleinerziehende mit einem Kind - für den Bürgergeld-Anspruch von Alleinerziehenden mit zwei Kindern aufgestellt. Dafür gehen wir von einem Elternteil sowie zwei Kindern im Alter von 7 und 15 Jahren aus:
- Der Regelbedarf für Mutter oder Vater beträgt 563 Euro.
- Der Mehrbedarf für Alleinerziehende liegt bei zwei Kindern unter 16 Jahren bei 36 Prozent und macht damit 202,68 Euro aus.
- Der Regelbedarf für ein Kind mit 7 Jahren beträgt 390 Euro.
- Der Regelbedarf für ein Kind mit 15 Jahren beträgt 471 Euro.
- Unterkunft und Heizung belaufen sich auf insgesamt 629 Euro.
- Der Gesamtbedarf liegt bei 2.255,68 Euro.
- Davon wird das zu berücksichtigende Einkommen - im Beispiel ist das nur das Kindergeld in Höhe von 500 Euro sowie ein Unterhaltsvorschuss von 354 Euro - abgezogen.
- Nach Abzug des Einkommens ergibt sich für die alleinerziehende Mutter bzw. den alleinerziehenden Vater mit zwei Kindern ein Bürgergeld-Anspruch in Höhe von 1.401,68 Euro.
Wie hoch das Bürgergeld tatsächlich ausfällt, muss von Fall zu Fall individuell berechnet werden. Die genaue Höhe ihres Bürgergeld-Anspruchs erfahren Berechtigte in der Regel vom Jobcenter. Wer schon vorher wissen möchte, in welche Richtung es geht, kann den Bürgergeld-Rechner nutzen.