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Bis zu 1500 Euro Entlastungsbetrag: Warum nutzen viele ihn nicht?
![Viele Pflegebedürftige haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag, genutzt wird er aber längst nicht von allen. Viele Pflegebedürftige haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag, genutzt wird er aber längst nicht von allen.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Der Entlastungsbetrag über 125 Euro pro Monat steht Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, zu. Trotzdem wird die Leistung kaum genutzt. Warum?
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Wer in Deutschland pflegebedürftig ist, kann einen Pflegeantrag stellen und einen Pflegegrad von 1 bis 5 erhalten. Je nach Pflegegrad und Pflegesituation besteht dann auch Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu zählt etwa der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat beziehungsweise 1500 Euro pro Jahr. Wie eine Umfrage des Pflegeportals pflege.de nun gezeigt hat, hat zwar ein Großteil der Pflegebedürftigen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, trotzdem wird er kaum genutzt. Woran liegt das?
Entlastungsbetrag kurz erklärt: Wer kann 125 Euro pro Monat bekommen?
Der Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro steht laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 zu. Dabei erhalten alle Berechtigten unabhängig vom Pflegegrad den gleichen Betrag. Das Geld ist zweckgebunden einzusetzen, soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit sowie Selbstbestimmtheit Pflegebedürftiger fördern.
Wurde der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft oder gar nicht genutzt, wird der verbleibende Betrag jeweils in die folgenden Monate übertragen. Auch verbleibende Leistungsbeträge am Jahresende verfallen nicht ohne Weiteres. Sie können noch bis Ende Juni des Folgejahres verbraucht werden.
Eingesetzt werden kann der Entlastungsbetrag laut dem BMG für folgende Leistungen:
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Leistungen zugelassener Pflegedienste
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag
125 Euro pro Monat: Wie viele Menschen nutzen den Entlastungsbetrag?
Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag dürften ausgehend von der aktuellen Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts etwa 84 Prozent der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen erfüllen. Wie viele Menschen nutzen die Leistung aber tatsächlich?
Pflege.de befragte dazu von Juli bis November 2023 knapp 2890 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. In der Befragung, die uns vorliegt, zeigte sich, dass aktuell nur 40 Prozent der Befragten den Entlastungsbetrag nutzen. Elf Prozent haben die Leistung zwar früher genutzt und 21 Prozent planten die Nutzung zum Zeitpunkt der Befragung, aber 28 Prozent gaben an, den Entlastungsbetrag noch nie genutzt zu haben. "Ein ernüchterndes Ergebnis", erklärt pflege.de.
Wird der Entlastungsbetrag allerdings genutzt, wird dieser der Umfrage zufolge am häufigsten - von 77 Prozent der Pflegebedürftigen - für die Unterstützung im Haushalt eingesetzt, also für Hilfe beim Putzen, Waschen, Aufräumen, Bügeln oder Kochen. Auch die stundenweise Betreuung oder Beschäftigung - 21 Prozent gaben diesen Verwendungszweck an - sowie die Unterstützung beim Einkauf (19 Prozent) zählen zu den Top 3 der Einsatzzwecke.
Viele der Befragten gaben allerdings an, dass der Entlastungsbetrag meist nur für weniger als sechs Stunden Unterstützung pro Monat ausreiche. Pflegebedürftige sehen sich in der Folge laut pflege.de vor einem Problem: Entweder werden Zuzahlungen fällig oder der tatsächliche Bedarf wird nicht ausreichend gedeckt.
Warum nutzen nicht alle Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag?
Aus der Befragung von pflege.de geht hervor, dass nicht alle Pflegebedürftigen, die Anspruch hätten, den Entlastungsbetrag nutzen. Das liegt zum einen an fehlender Information. So gaben immerhin 27 Prozent der Befragten an, noch nie etwas von der Leistung der Pflegekasse gehört zu haben. Unter den verbleibenden 73 Prozent, die zumindest schon einmal vom Entlastungsbetrag gehört haben, gaben zudem 37 Prozent an, sich nicht ausreichend über die Einsatzmöglichkeiten informiert zu fühlen, und 54 Prozent wissen nicht, wo sie nach entsprechenden Angeboten suchen können. Der Entlastungsbetrag bleibt daher oft ungenutzt.
Hinzukommt, dass insbesondere die Anbietersuche und -auswahl als schwierig empfunden wird. Eine besonders große Hürde stellen in diesem Bereich laut pflege.de die Regelungen nach Landesrecht dar. Jedes der 16 Bundesländer habe nämlich eigene gesetzliche Rahmenbedingungen für die Nutzung des Entlastungsbetrags zur Unterstützung im Alltag. Für 44 Prozent der Befragten ist das zu kompliziert.
Pflege.de kommt nach der Befragung zu dem Schluss, dass Pflegebedürftige, die den Entlastungsbetrag nutzen möchten, in der Praxis oft auf Hürden stoßen. Damit die Leistung stärker genutzt wird, müssten die Rahmenbedingungen - angefangen bei einer bundeseinheitlichen Regelung - angepasst werden.