Die Mieten in Deutschland sind in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen. Wohnen ist oft nicht günstig und auch Wohnraum ist besonders in großen Städten und Ballungsräumen knapp. Einer Faustregel zufolge sollte die Miete etwa 30 Prozent des monatlichen Netto-Einkommens ausmachen oder nicht höher als 1/40 des Jahres-Brutto-Gehalts sein. Nicht bei jedem geht diese Rechnung aber auf. Wer finanziell schlechter gestellt ist, kann dann etwa Wohngeld beantragen.
Laut der Verbraucherzentrale handelt es sich dabei um die erste Hilfsmaßnahme, falls das Einkommen nicht mehr reicht, um angemessenen Wohnraum zu bezahlen. Außerdem soll die Leistung Betroffene davor schützen, auf andere Sozialleistungen – zum Beispiel Bürgergeld – angewiesen zu sein. Um Wohngeld bekommen zu können, muss es zunächst beantragt werden.
Dabei sollten künftige Bezieherinnen und Bezieher allerdings aufpassen. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor „Abzocke“ auf der Seite online-wohngeld.de. Was dahintersteckt und wie der Wohngeld-Antrag sicher funktioniert, lesen Sie hier.
Übrigens: Wohngeld wird nach einem bestimmten Schema ausgezahlt. Die Termine für 2025 stehen auch schon fest.
Wohngeld online beantragen: Vor dieser Seite warnt die Verbraucherzentrale
Wer Wohngeld beantragen will, sollte das lieber nicht auf der Website online-wohngeld.de machen. Laut der Verbraucherzentrale handelt es sich dabei um „Abzocke“. Die Seite suggeriert mit dem Satz „Wohngeld jetzt online beantragen“ nämlich, dass dort ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden kann. Der Realität entspricht das allerdings nicht.
Nutzerinnen und Nutzer der Seite wird laut der Verbraucherzentrale für das Ausfüllen eines Wohngeld-Antrags eine Gebühr von 29,99 Euro in Rechnung gestellt. Im Anschluss wird der Antrag allerdings nicht eingereicht – zumindest nicht bei der zuständigen Stelle. Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mitteilte, seien dort bereits „tausende Anträge per Post eingegangen. Allerdings ist das Ministerium nicht zuständig und wird diese Anträge nicht bearbeiten“. Letztlich zahlen Betroffene also knapp 30 Euro, ohne einen Nutzen davon zu haben – im Gegenteil: Sie verlieren sogar Zeit.
Was die Verbraucherzentrale außerdem bemängelt: Auf der Seite online-wohngeld.de ist nicht klar ersichtlich, dass durch den Klick auf „Jetzt beantragen“ Kosten entstehen. Den Hinweis darauf könnten Nutzerinnen und Nutzer „bei normaler Bildschirmauflösung“ nicht wahrnehmen.
Wohngeld beantragen: Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Da Wohngeld erst ab dem Monat gezahlt wird, in dem es beantragt wird, rät die Verbraucherzentrale, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen – und zwar bei der richtigen Stelle. Zuständig für das Wohngeld sowie die entsprechenden Anträge ist laut dem BMWSB die örtliche Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung, in der sich die Wohnung oder das Haus befindet.
Die Antragsformulare sind laut dem BMWSB in der Regel online bei der zuständigen Wohngeldstelle zum Download zu finden. Einige Behörden bieten zudem einen Online-Antrag an – direkt auf ihrer Website. Ausgefüllt und gestellt werden muss der Antrag von der wohngeldberechtigten Person selbst.
Die Bearbeitung eines Wohngeld-Antrags dauert laut dem Bayern-Portal meist mehrere Wochen. Laut der Verbraucherzentrale kann eine persönliche Abgabe des Antrags die Bearbeitung beschleunigen, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.
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