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Bausparen: Mit dem Bausparvertrag lässt sich mehr als nur der Hausbau finanzieren

Bausparen

Mit dem Bausparvertrag lässt sich mehr als nur der Hausbau finanzieren

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    Wer überlegt, sich eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach zu bauen, kann dafür auch den Bausparvertrag nutzen.
    Wer überlegt, sich eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach zu bauen, kann dafür auch den Bausparvertrag nutzen. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Er gilt als solides, zugleich auch etwas verstaubtes Anlageprodukt: Wer Geld in einen Bausparvertrag einzahlt, legt damit den finanziellen Grundstein, um später seinen Traum von den eigenen vier Wänden mithilfe eines zinsgünstigen Darlehens zu ermöglichen. Das wissen die meisten Menschen – dementsprechend gibt es hierzulande laut Angaben des Verbands der Privaten Bausparkassen derzeit rund 28 Millionen Bausparverträge.

    Dass es neben Kaufen und Bauen noch viele weitere Vorhaben gibt, die mithilfe eines Bauspardarlehens realisiert werden können, ist hingegen weniger bekannt. Einzige Voraussetzung: Das Geld muss für eine „wohnwirtschaftliche Maßnahme“ verwendet werden. Ein Überblick, was sich hinter diesem Schlagwort verbirgt:

    Ausgefallener Zweitwohnsitz: Wer sich beim Wohnort nicht festlegen möchte, für den könnte ein sogenanntes Tiny House, das Wohnen auf minimalem Raum ermöglicht, ein Baumhaus oder gar ein Hausboot als Zweitwohnsitz die Lösung sein. Auch diese Wohnformen lassen sich nämlich mit einem Bauspardarlehen finanzieren. Einzige Voraussetzung: Das Zweitdomizil muss ganzjährig bewohnbar sein und Zugang zur klassischen Infrastruktur bieten – es muss also ans Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen sein. Ansonsten sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

    Wellness-Oase im Keller: Ein eigener Wellnessbereich mit Sauna und Außen-Schwimmbecken? Das lässt sich mit einem Bauspardarlehen finanzieren. „Und wem bislang der Platz für die Modelleisenbahn oder das Laufband gefehlt hat, der kann sich mithilfe eines Bausparvertrags den Traum von einem Hobbyraum verwirklichen“, erklärt Annkathrin Bernritter von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. „Bodenbeläge, Rollläden, Markisen, eine Pergola, die Garage oder die Grundstückseinfriedung können ebenfalls mit Bausparmitteln angelegt oder aufgerüstet werden.“

    Neuester Stand der Technik: Ein Bauspardarlehen schafft finanziellen Spielraum für technische Wünsche: Eine Photovoltaik-Anlage samt Stromspeicher sowie die passende neue Heizanlage für energieeffiziente Wärme sind nur zwei Verwendungsmöglichkeiten. Alarmanlagen oder auch Fahrstühle und Treppenlifts für mehr Mobilität im Alter sind ebenfalls Optionen. „Sogar der Kabelanschluss für eine größere Programmauswahl oder der Einbau von Smart-Home-Technik gelten als wohnwirtschaftlicher Zweck“, heißt es bei der Bausparkasse LBS.

    Wie genau funktioniert ein Bausparvertrag?

    Ein Bausparvertrag ist der Klassiker der Immobilienfinanzierung. Das Konzept ist einfach: Zunächst wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren Geld angespart.

    Haben die Bausparer den Vertrag über einen bestimmten Zeitraum bespart und dabei einen Mindestbetrag auf dem Konto angesammelt, ist der Vertrag zuteilungsreif. Dann können sie zusätzlich zu den angesparten Mitteln ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen – zu einem bei Vertragsschluss fest vereinbarten Zinssatz.

    Angesichts der derzeit niedrigen Zinsen kann sich ein Bausparvertrag lohnen. Nach Angaben der Stiftung Warentest ist Bausparen nur dann sinnvoll, wenn der Vertrag später tatsächlich der Immobilienfinanzierung dient.

    Wer das Darlehen nicht in Anspruch nimmt und sich das angesparte Guthaben nach dem Ende der Laufzeit einfach auszahlen lässt, dem bleibt ein schlecht verzinster Sparvertrag.

    Außerdem ist der Vertrag nur sinnvoll, wenn in der Zukunft die Zinsen steigen. Denn nur dann ist das Bauspardarlehen günstiger als ein Bankkredit, bei dem die Zinsen von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängen.

    Wer nach einem Bausparvertrag sucht, sollte nicht nur auf die Höhe der Darlehenszinsen achten, rät die Stiftung Warentest. Ebenso wichtig sind der Guthabenzinssatz, der Tilgungsbetrag und das Mindestguthaben für die Zuteilung. (czy)

    Neue Küche, neues Bad: Selbst lange nach dem Einzug hilft ein Bausparvertrag – immer wenn eine Renovierung ansteht. Ob Bad-Sanierung, bessere Fenster oder eine neue Küche: All diese Investitionen lassen sich mithilfe eines Bauspardarlehens finanzieren. Auch ein neuer Anstrich für die Fassade oder eine verbesserte Wärmedämmung sind wohnwirtschaftliche Maßnahmen, für die man den Vertrag nutzen kann. Denn gerade im Vergleich zu einem herkömmlichen Ratenkredit von der Hausbank sind die Finanzierungskosten deutlich geringer.

    Nebenkosten im Griff: Wer noch am Anfang seiner Planung steht, sollte sicherheitshalber einen Finanzpuffer von 15 Prozent der Kaufsumme einplanen, um alle Nebenkosten für den Bau oder Kauf einer Immobilie berücksichtigen zu können. So lautet die grobe Richtschnur. Mit Nebenkosten sind dabei unter anderem die anfallenden Maklerprovisionen, Architektenhonorare, Notarkosten, Gebühren beim Bauamt, die Grunderwerbsteuer für Wohngebäude und die Kosten für den Hausanschluss gemeint, also Kosten, die nur indirekt mit dem Gebäude an sich zu tun haben.

    Doch auch solche Ausgaben lassen sich mit einem Bauspardarlehen stemmen. „Teuer kann es außerdem werden, wenn die Gemeinde Anliegerbeiträge erhebt, um angrenzende Straßen und Wege zu verschönern“, so Schwäbisch-Hall-Expertin Bernritter. „Auch hier hilft der Anspruch auf ein Bauspardarlehen weiter.“

    Auch für Mieter interessant: Ein Bausparvertrag ist nicht nur für Haus- und Wohnungseigentümer interessant: Auch Mieter können das Bauspardarlehen nutzen, um – in Absprache mit dem Vermieter – ihre Wohnung auszubauen oder aufzuwerten. Ob der Einbau eines offenen Kamins oder Kachelofens, die Nachrüstung einer Alarmanlage, eine neue Einbauküche oder der Austausch der Heizung: All dies und noch vieles Weiteres mehr dürfen Mieter offiziell mit ihrem Bausparvertrag finanzieren, so die Angaben der LBS. Die Bausparkasse benötigt allerdings einen Nachweis über die Mittelverwendung.

    Die Handwerkerrechnungen sollten daher nicht allgemein gehalten sein, sondern präzise Auskunft geben über die Baumaßnahme. Vermieter wiederum dürfen einen Bausparvertrag auch für den Erwerb oder die Renovierung der Immobilie einsetzen. Dabei dürfen Zinsen und Gebühren als Unkosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

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