Noch einmal neu rechnen, so heißt es jetzt wohl für viele private und gewerbliche Bauherrinnen und -herren, die auf eine Förderung ihrer Vorhaben durch den Staat gehofft haben. Mit sofortiger Wirkung hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Reform vorgelegt, nach der viele Projekte zur Sanierung im Gebäudebereich weniger Geld bekommen. Was man dazu wissen muss:
Wo muss die Förderung beantragt werden?
Die staatliche Förderbank KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bleiben weiterhin die richtigen Ansprechpartner. Die Zuständigkeiten werden jedoch neu verteilt. Das BAFA gewährt die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der Sanierung und die KfW die Kreditvergabe für Gesamtsanierungsmaßnahmen. Die wenig nachgefragte Kreditförderung für Einzelsanierungsmaßnehmen bei der KfW entfällt.
Warum wird die Reform im Hauruck-Verfahren umgesetzt?
Wirtschaftsminister Robert Habeck ist ein gebranntes Kind, was die Förderung des energieeffizienten Bauens angeht. Im Januar sorgte die über Nacht vollzogene Aussetzung der Förderprogramme wegen leerer Kassen für massive Verärgerung bei Bauwilligen. Um vor der länger angekündigten Reform einen Run auf die Mittel zu vermeiden, hat sich Habecks Haus nun zu diesem Vorgehen entschieden. Es gilt aber eine Vertrauensschutzregelung: Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli (0 Uhr) bei der KfW eingegangen sind, gelten weiter die alten Konditionen.
Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen, wie etwa dem Fensteraustausch, gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 14. August (0 Uhr). Bis dahin gelten auch beim BAFA die alten Bedingungen.
Was soll mit der Reform erreicht werden?
Wichtigstes Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen von der Förderung profitieren können, der Fokus des Programms liegt nun klar auf der Sanierung. Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt laut Habeck bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Insgesamt sinken die Fördersätze leicht, bei den Komplettsanierungen der KfW wird auf eine Förderung durch zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen umgestellt. Weiterhin können alle – Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen – gefördert werden. Das Zuschussportal der KfW wird geschlossen, Zuschüsse werden nur noch für Kommunen gewährt.
An der Reform der Neubauförderung wird noch gearbeitet. Sie soll künftig beim Bundesbauministerium liegen und für das Jahr 2023 neu starten. Bis Jahresende läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit weiter.
Was gilt bei Heizungen?
Ab 2024 müssen neue Heizungen ohnehin zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Heizungstausch wird jetzt mit einem neuen Gaskesselaustauschbonus (zehn Prozent) zusätzlich zum regulären Fördersatz für den Austausch von mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen gefördert. Endgültig Schluss ist dafür mit der Förderung fossiler Heizungen: Bislang gab es auch Geld für Renewable-Ready- und Gashybrid-Heizungen.
Was ist mit Wärmepumpen?
Ziel der Bundesregierung bleibt, dass ab 2024 mindestens 500.000 neue Wärmepumpen pro Jahr installiert werden. Besonders effiziente Wärmepumpen werden nun mit einem Extra-Bonus gefördert. Der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe liegt bei 40 Prozent (mit Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen und Heizungs-Tausch-Bonus) bis zur Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro. Früher waren bis zu 30.000 Euro möglich.
Was ist mit der Beratung?
Energieberater konnten beim BAFA bislang Geld für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) beantragen. Wer nicht genügend Geld hat, um sofort eine komplette Sanierung vorzunehmen, sollte so ermutigt werden, einzelne Maßnahmen in aufeinander abgestimmten Schritten anzugehen. Laut Ministerium gab es dabei aber häufig Mitnahmeeffekte. Wer etwa ohnehin eine Komplettsanierung plant, für den ist das Geld nicht gedacht. Und wer nur eine Heizung tauscht, bekommt kein Geld, wenn er weitere Schritte nur plant, aber nie angeht.