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BAföG: Elternunabhängiges BAföG: Wann kann ich es bekommen?

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Elternunabhängiges BAföG: Wann kann ich es bekommen?

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    Manchmal ist es möglich, BAföG unabhängig von der Situation der Eltern zu erhalten.
    Manchmal ist es möglich, BAföG unabhängig von der Situation der Eltern zu erhalten. Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)

    In verschiedenen Situationen ist es möglich, unabhängig von den Eltern BAföG zu erhalten. Welche Regeln gelten und was es beim elternunabhängigen BAföG für Ausnahmen gibt. Ein Überblick.

    Elternunabhängiges BAföG: Welche Voraussetzungen gibt es?

    Grundsätzlich gilt: Anspruch auf BAföG besteht nur dann, "wenn Auszubildenden die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen", schreibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das eigene Einkommen und das von Ehepartnern oder Eltern werden dabei grundsätzlich angerechnet. Doch im Ausnahmefall gibt es auch eine Förderung undabhängig der eigenen Eltern. Diese Ausnahmen sind gesetzlich geregelt im § 11 Abs. 3 BAföG. Zusammengefasst bekommt man in diesen nachfolgenden Fällen elternunabhängiges BAföG:

    • Wenn man nach fünf Jahren im Beruf oder einer anderen Erwerbstätigkeit mit einem festgelegten Mindesteinkommen Förderung für eine schulische Ausbildung oder ein Studium beantragt
    • Auch, wer nach einer Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig war, kann BAföG elternunabhängig beantragen. Aber Vorsicht: Betroffene müssen dabei mit der Ausbildung auf mindestens sechs Jahre kommen. Dabei gilt auch ein Studium im Bachelor als Berufsausbildung
    • Auch beim zweiten Bildungsweg gibt es Unterstützung, etwa für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
    • Menschen, die bei Beginn des Ausbildungsabschnittes über 30 Jahre alt sind
    • Elternunabhängiges BAföG kann es auch geben, wenn der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist oder als Vollwaise

    Ist bei den Kriterien von elternunabhängigem BAföG von einer "Erwerbstätigkeit" die Rede, ist damit nicht nur eine klassische Berufstätigkeit gemeint. Das Gesetz zählt als solche zum Beispiel auch Kindererziehung, ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ), den Bundesfreiwilligendienst, oder Zeiten des Mutterschutzes. Wichtig ist dabei aber, dass - außer bei der Kindererziehung - gesetzlich festegelegte Mindesteinkünfte erzielt worden sein müssen.

    Auch interessant: Wer die Bedingungen für das elternunabhängige BAföG nicht erfüllt, hat dennoch eine Chance auf Föderung. Nämlich dann, wenn seine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ohne BAföG die eigene Ausbildung gefährdet wäre.

    Elternunabhängiges BAföG: Wie kann man es beantragen?

    Wer die Kriterien für ein elternunabhängiges BAföG erfüllt, muss oder kann nichts weiter tun, denn: Es gibt kein eigenes Antragsformular für elternunabhängiges BAföG. Die Behörden prüfen von sich aus die Antragsunterlagen für BAföG darauf, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist laut der Internetseite bafoeg-rechner.de, dass Zeiten der Erwerbstätigkeit ausreichend nachgewiesen werden, etwa durch:

    • Geburtsurkunden des Kindes
    • Kopien einer Schulbescheinigung
    • Lohnabrechnungen
    • Ergänzend sollten auch Jahresabrechnungen oder Steuerbescheide eingereicht werden

    Übrigens: Wer BAföG erhalten will, muss auch Grenzen des eigenen Vermögens beachten.

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