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Auto: Autoreparatur: Wer kann sie von der Steuer absetzen?

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Autoreparatur: Wer kann sie von der Steuer absetzen?

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    In bestimmten Fällen kann die Autoreparatur steuerlich abgesetzt werden.
    In bestimmten Fällen kann die Autoreparatur steuerlich abgesetzt werden. Foto: Markus Scholz, dpa (Symbolbild)

    Ein Auto ist oft mit hohen Kosten verbunden: Nicht nur hohe Spritpreise, teure Versicherungen und Steuern für das Auto drücken dabei kontinuierlich auf den Geldbeutel, auch die Pflege und die Instandhaltung eines Autos ist teuer. Ist es da nicht möglich, einen Teil dieser laufenden Kosten über die Steuererklärung wieder zurückzubekommen? In diesem Artikel lesen Sie, in welchen Fällen Sie eine Reparatur am Auto von der Steuer absetzen können.

    Autoreparatur: Ist sie steuerlich absetzbar?

    Ob eine Autoreparatur von der Steuer abgesetzt werden kann, hängt von einigen Faktoren ab. Denn zum einen spielt eine Rolle, was der Auslöser für die Reparatur ist, um welchen Schaden es sich am Auto handelt. Auch die Umstände des Unfalls sind entscheidend. Zum Anderen gibt es Unterschiede, ob die Reparatur als Privatperson oder im beruflichen Kontext passiert.

    Autoreparatur von der Steuer absetzen: Nach Unfall auf dem Weg zur Arbeit

    Prinzipiell gilt: Wer sein privates Auto reparieren lässt, weil es bei privaten Fahrten kaputtgegangen oder Verschleiß und Schaden abbekommen hat, kann die Kosten nicht von der Steuer absetzen. Doch es gibt Ausnahmen. 

    Eine davon ist die Reparatur nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit, erklärt die Versicherung R+V in ihrem Magazin. Als eine wichtige Bedingung nennt die Versicherung, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg, also auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, oder auf einer dienstlichen Fahrt passiert ist. Zum Arbeitsweg gehören demnach übrigens auch Fahrten, um auf der Strecke Kollegen in eine Fahrgemeinschaft aufzusammeln. Auch der Umweg zu einer Tankstelle oder Fahrten zu Weiterbildungen oder Vorstellungsgesprächen gehören dazu. Den Unfall während einer Privatfahrt kann man nicht absetzen.

    Passiert auf einem solchen Arbeitsweg oder einer Dienstreise nun ein Unfall, können die Reparaturkosten anschließend steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine weitere Bedingung erfüllt ist: Die Kosten müssen tatsächlich selbst gezahlt werden. "Die angefallenen Ausgaben darf auch keine Versicherung, der Arbeitgeber oder ein anderer am Unfall Beteiligter erstattet haben", schreibt die R+V-Versicherung. Nur die selbst gezahlten Reparaturkosten kann man demzufolge steuerlich geltend machen.

    Autoreparatur von der Steuer absetzen: Welche Reparaturen können als Werbekosten gelten?

    Vom Steinschlag bis zum Totalschaden: Alle Kosten, die nicht von der Versicherung gedeckt sind oder von anderer Stelle erstattet werden, kann ein Autofahrer von der Steuer absetzen, wenn die Reparatur die oben genannten Bedingungen erfüllt. Laut der R+V-Versicherung zählen dazu folgende Unfallkosten:

    • Reparaturkosten (auch wenn es sich nicht um das eigene, sondern um ein geliehenes Fahrzeug handelt)
    • Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
    • Ausgaben für Leihwagen und Taxifahrten
    • Fahrten zur Werkstatt, zur Rechtsberatung oder zum Gericht
    • Telefonkosten und Schriftverkehr
    • notwendige Reparatur oder Neuanschaffung von Arbeitsmitteln

    Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe betont, dass die Reparaturkosten nicht absetzbar sind, wenn man das Auto auf dem Weg zur Arbeit versehentlich falsch betankt und dadurch den Motor beschädigt hat. Das habe der Bundesfinanzhof so festgelegt.

    Übrigens: Viele ärgerliche Schäden am Auto können vermieden werden, wenn man die Feuchtigkeit im Wagen im Griff hat. Denn andernfalls muss man nicht nur mit Schimmel rechnen.

    Selbstständige und Freiberufler: Autoreparatur von der Steuer absetzen

    Selbstständige und Freiberufler nutzen ihr privates Auto oft auch als Geschäftswagen. Ob eine Reparatur am Geschäftswagen notwendig ist, weil er privat oder geschäftlich genutzt wurde, ist oft schwer zu unterscheiden. 

    Deshalb haben Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, die Reparaturkosten für Fahrzeuge steuerlich geltend zu machen. Diese Kosten sind laut dem Portal steuertipps.de mit wenigen Ausnahmen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar, egal ob sie auf einer privaten oder betrieblichen Fahrt entstanden sind. Außerdem wird demnach nicht unterschieden, mit welchem Anteil der Wagen Teil des Geschäftsvermögens ist. 

    Selbstständige und Freiberufler können dann nicht nur Reparaturen nach Unfällen, sondern auch andere Kosten wie die für den Reifenwechsel, Ersatzteile wie Scheibenwischerblätter, Wagenpflege, Miete für eine Garage oder einen Stellplatz oder TÜV- bzw. AU-Gebühren steuerlich geltend machen.

    Autoreparatur steuerlich absetzen: Welche Nachweise braucht man?

    Die Kosten für einen Unfall auf dem Arbeitsweg erkennt das Finanzamt laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe nur an, wenn es die dazugehörigen Rechnungen und Quittungen bekommt. Wer hier Steuern sparen will, sollte diese Nachweise also aufbewahren. Auch den Unfallbericht der Polizei sollte man zur Verfügung haben. 

    Wichtig ist: Die Autoreparaturkosten lassen sich nur in dem Jahr absetzen, in welchem diese bezahlt wurden. Wann der Unfall war, spielt hierfür keine Rolle. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe schreibt: "Rechnen Sie die Kosten am Jahresende zusammen und tragen Sie die Summe im Steuererklärungsformular 'Anlage N' unter 'Sonstiges' ein, wenn es sich um Werbungskosten handelt."

    Übrigens: Im Internet kursieren Gerüchte über ein "Reparatur-Verbot an alten Autos", das die EU angeblich einführen will - aber einiges daran ist nicht korrekt. 

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