Beim Führerschein verhält es sich ähnlich, wie mit dem Personalausweis. Ist er einmal ausgestellt, hat er eine gewisse Gültigkeit. Dann muss er innerhalb einer bestimmten Frist umgetauscht werden. Wird die Frist verpasst, müssen Bürgerinnen und Bürger mit einer Strafe rechnen. Aber wie hoch fällt diese aus? Alle Informationen finden Sie im Artikel.
Führerschein-Umtausch: Welche Fristen gelten?
Wann Bürgerinnen und Bürger ihren Führerschein umtauschen müssen, ist genau geregelt. Laut ADAC ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments entscheidend. Dieses kann dem Führerschein entnommen werden.
Das Ausstellungsjahr entscheidet darüber, nach welcher Tabelle sich Autofahrer richten müssen.
Wurde der Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt, gilt Folgendes:
Geburtsjahr des Inhabers der Fahrerlaubnis | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
vor 1953 | 19. Jan. 2033 |
1953 – 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 – 1964 | 19. Jan. 2023 |
1965 – 1970 | 19. Jan. 2024 |
1971 oder später | 19. Jan. 2025 |
Wurde der Führerschein ab 1. Januar 1999 ausgestellt, gilt Folgendes:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
1999 – 2001 | 19. Jan. 2026 |
2002 – 2004 | 19. Jan. 2027 |
2005 – 2007 | 19. Jan. 2028 |
2008 | 19. Jan. 2029 |
2009 | 19. Jan. 2030 |
2010 | 19. Jan. 2031 |
2011 | 19. Jan. 2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19. Jan. 2033 |
Führerschein-Umtausch: Welche Strafe droht, wenn man zu spät umtauscht?
Der Umtausch ist für alle Autofahrer verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich laut ADAC aber nur auf das Führerscheindokument und nicht auf die Fahrberechtigung an sich. Pkw und Motorräder dürfen also weiter unbefristet gefahren werden - auch dann, wenn die Frist für den Umtausch verstrichen ist. Wird der Autofahrer mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Eine Straftat begeht er hingegen nicht.
Führerschein-Umtausch: Wie funktioniert es?
Wer seinen Führerschein umtauschen will, muss zur Führerscheinstelle und dort einen Antrag stellen - je nachdem für Motorrad- oder Pkw-Klassen. Es muss keine Prüfung abgelegt werden und braucht keine Gesundheitsuntersuchung.
Führerschein-Umtausch: Welche Unterlagen braucht man?
Dem ADAC zufolge braucht man für den Umtausch den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.
Führerschein-Umtausch: Wie viel kostet er?
Beim Führerschein-Umtausch müssen Fahrerinnen und Fahrer mit Kosten von rund 25 Euro rechnen. Weiterhin müssen noch die neuen biometrischen Passfotos bezahlt werden.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Die Gültigkeit des neuen Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet, wie der ADAC mitteilt. Danach muss dieser wieder umgetauscht werden.
Übrigens: Strafen drohen nicht nur, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht wird, sondern auch, wenn Autofahrer zu schnell fahren. Bei der Strafzumessung wird zudem unterschieden, ob das Handy benutzt oder Alkohol getrunken wurde.