Ab dem 1. August 2022 verändern sich die Arbeitsverträge von Beschäftigten in Deutschland. Es geht dabei um neue Informationen und Angaben, welche in den Arbeitspapieren ergänzt werden müssen. Hintergrund sind EU-Richtlinien, die im Jahr 2019 beschlossen wurden. Am 23. Juni 2022 hatte der deutsche Gesetzgeber die Änderungen auf den Weg gebracht, indem der Beschluss getroffen wurde, dass den Richtlinien der Europäischen Union gefolgt werden soll.
Neuer Arbeitsvertrag zum 1. August 2022: Was ändert sich?
Die neuen Richtlinien sollen in erster Linie für mehr Vorteile und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen. Die Stichworte Sicherheit, Transparenz und Klarheit stehen im Zentrum der Änderungen. Die EU hatte beschlossen, dass alle Arbeitsverträge im europäischen Raum vor allem transparenter sein sollen. Daher soll beispielsweise eine Auskunft darüber eingearbeitet werden, wie sich das Gehalt zusammensetzt.
In den neuen Verträgen sollen alle Beschäftigte bessere Auskünfte über ihre Arbeitskonditionen erhalten. Es gibt neun Eckpunkte der Richtlinien, die zu neun konkreten Änderungen in den Verträgen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führen.
Arbeitsvertrag ab 1.8.2022: Die Änderungen im Detail
Alle Arbeitgeber werden ab August 2022 dazu verpflichtet, in den Arbeitsverträgen für ihre Angestellten folgende Punkte einzuarbeiten und zu ergänzen:
- Probezeit: Angabe der Dauer einer Probezeit, falls diese von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern absolviert werden muss.
- Befristeter Vertrag: Bei befristeten Verträgen muss das genaue Datum im Arbeitsvertrag stehen, zu welchem dieser ausläuft und damit das Arbeitsverhältnis endet.
- Gehalt: Im Arbeitsvertrag müssen genaue Informationen und eine genaue Auflistung vorhanden sein, die den Beschäftigten zeigt, wie sich das Gehalt zusammensetzt. Beim Arbeitsentgeld müssen beispielsweise folgende Informationen vorhanden sein: Alle Details zur Auszahlung von Sonderzahlungen, zur Vergütung von Prämien, zu Überstunden und Zulagen.
- Kündigung: Detaillierte Informationen zum Kündigungsverfahren. Das betrifft die Einhaltung von Kündigungsfristen, und den Ablauf einer Kündigung. Auch die Frist von einer Kündigungsschutzklage muss im Vertrag aufgelistet sein.
- Fortbildungen: Alle vorhandenen Ansprüche auf Fortbildungen müssen im Vertrag aufgelistet sein.
- Schichtarbeit: Angaben zu Pausen, Ruhepausen, Ruhezeiten und zur Schichtarbeit müssen ebenfalls in einem Arbeitsvertrag gemacht werden. Auch Informationen zu einem Schichtrhythmus und zu einem Schichtsystem müssen verpflichtend angegeben werden.
- Ort: Wenn eine freie Ortswahl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht, dann muss diese in einem Arbeitsvertrag nun ersichtlich sein.
- Arbeit auf Abruf: Falls Arbeit auf Abruf vereinbart werden soll, muss diese im Arbeitsvertrag verankert sein - inklusive der Anzahl der Stunden, die vergütet werden, des Zeitrahmens und der Mitteilungsfrist.
- Betriebliche Altersvorsorge: Wenn ein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet und zusagt, dann muss diese ebenfalls im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
Nachweisgesetz: Wer muss sich an die Vorschriften der neuen Arbeitsverträge halten?
Die Richtlinien für die neuen Verträge gelten in Deutschland nicht nur für alle Neueinstellungen. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin hat das Recht auf eine Anpassung des Arbeitsvertrags ab dem August 2022. Arbeitgeber haben die Pflicht, alle Beschäftigten in Form eines Informationsblattes über die Änderungen zu informieren. Eine E-Mail oder eine mündliche Aufklärung ist nicht ausreichend, es bedarf der Schriftform.
Die verpflichtende Anpassung aller Arbeitsverträge ist im Nachweisgesetz (NachwG) verankert. Wenn ein Arbeitgeber der Pflicht nicht nachkommt, muss er mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro rechnen. Falls es sich um den ersten Verstoß des Nachweisgesetzes handelt, dann ist dieser eine Ordnungswidrigkeit.