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Arbeitsunfähigkeit: Was gilt für Minijobber beim eAU-Verfahren?

Arbeitsunfähigkeit

Was gilt für Minijobber beim eAU-Verfahren?

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    Melden sich Minijobber krank, die in einem Privathaushalt arbeiten, brauchen sie nach wie vor eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier.
    Melden sich Minijobber krank, die in einem Privathaushalt arbeiten, brauchen sie nach wie vor eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Melden sich Minijobber, die gesetzlich versichert sind, arbeitsunfähig, gilt auch für sie neuerdings in den meisten Fällen: Sie müssen ihrem Arbeitgeber keinen gelben Schein mehr bringen. Darauf weist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hin.

    Mit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - dem eAU-Verfahren - rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten der Minijobber elektronisch bei den Krankenkassen ab. Die Minijobber erhalten wie alle gesetzlich Krankenversicherten vom Arzt also nur noch eine

    Arbeitgeber müssen Krankenkasse erfassen

    Mit einer Ausnahme: Für Minijobberinnen und Minijobber, die in einem Privathaushalt arbeiten, gilt das neue Verfahren nicht. Sie müssen ihrem Arbeitgeber die vom Arzt ausgehändigte Papier-Bescheinigung nach wie vor vorlegen.

    Übrigens: Damit Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer gesetzlich versicherten Minijob-Beschäftigten abrufen können, müssen sie auch deren Krankenkasse kennen und im Lohnabrechnungsprogramm eintragen. Dies war laut Minijob-Zentrale zuvor nicht zwangsläufig notwendig.

    (dpa)

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