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Arbeitslosengeld: ALG 1: Ist Arbeitslosengeld eine Sozialleistung?

Arbeitslosengeld

ALG 1: Ist Arbeitslosengeld eine Sozialleistung?

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    Personen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, haben unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Aber ist Arbeitslosengeld eigentlich eine Sozialleistung?
    Personen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, haben unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Aber ist Arbeitslosengeld eigentlich eine Sozialleistung? Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild)

    Wer seinen Job verliert, der bekommt unter bestimmten Voraussetzungen zunächst einmal Arbeitslosengeld 1. Dieses wird maximal 24 Monate gezahlt, je nachdem wie lange Betroffene zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren und wie alt sie sind. Je länger Arbeitnehmer beschäftigt waren und je älter sie sind, desto länger haben sie auch Anspruch auf die Unterstützung. Wenn der Anspruch erlischt und Betroffene immer noch keine neue Arbeit gefunden haben, dann greift unter Umständen das Bürgergeld. Aber ist das Arbeitslosengeld eigentlich eine Sozialleistung?

    Arbeitslosengeld: Handelt es sich um eine Sozialleistung?

    Im Gegensatz zu Bürgergeld ist das Arbeitslosengeld 1 keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung, wie die Kanzlei rightmart mitteilt. Alle in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigten müssen in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Derzeit beträgt der Beitragssatz drei Prozent des Bruttolohns.

    Arbeitslosengeld Voraussetzungen: Wann man man Arbeitslosengeld beantragen?

    Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung decken für eine festgelegte Zeit den Verlust des Einkommens ab. Folgende Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten:

    • Betroffene haben zwar keine Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen
    • Betroffene haben sich entweder persönlich bei der Agentur für Arbeit oder online über Digitalen Service arbeitslos gemeldet
    • Betroffene sind auf Jobsuche und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen
    • Betroffene erfüllen die Anwartschaftszeit (Dafür müssen sie in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein)

    Gut zu wissen: Wer sich nicht rechtzeitig arbeitslos meldet, selbst kündigt oder seine Kündigung selbst zu verschulden hat, riskiert eine Sperrzeit. Dabei gibt es zum Beispiel die Möglichkeit Bürgergeld zu beantragen oder einen Nebenjob anzunehmen, wenn Betroffene nicht wissen, wovon sie in dieser Zeit leben sollen

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