Wer als Schüler oder Student Bafög bekommt, darf seit Jahresbeginn mehr Geld in einem Nebenjob dazuverdienen - ohne, dass die staatliche Förderung gekürzt wird. Darauf macht die Minijob-Zentrale aufmerksam.
Hintergrund: Seit dem Schuljahr und Wintersemester 2024/25 gibt es neue Freigrenzen für Bafög-Bezieherinnen und Bezieher. Zuvor war der Freibetrag nicht an den Mindestlohn angepasst. Dadurch konnten Bafög-Bezieher die Verdienstgrenze für Minijobs nicht voll ausnutzen, ohne eine Kürzung der Unterstützung fürchten zu müssen.
Mindestlohnerhöhung: Verdienstgrenze für Minijobs angehoben
Inzwischen hat sich das geändert - der Freibetrag wurde auf die Verdienstgrenze von Minijobs erhöht. Seit dem 1. Januar können Studenten und Schüler laut Minijob-Zentrale bis zu 556 Euro im Monat dazuverdienen, das Bafög bleibt ungekürzt. Mit Jahresbeginn ist der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen, die monatliche Minijob-Verdienstgrenze somit auf 556 Euro.
Kommt es künftig zu Änderungen bei der Verdienstgrenze für Minijobs, wird sich das auch wieder automatisch auf den Bafög-Freibetrag auswirken, der dann analog ansteigen wird.
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