Mehr Geld für Essen, mehr Geld fürs Tanken - und mehr Geld fürs Telefonieren? Das ist bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern derzeit Alltag. Doch Betroffene müssen nicht jede Preiserhöhung ihres Telekommunikationsanbieters hinnehmen, erklärt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW.
Generell gilt: Laufende Verträge und die darin abgemachten Preise können die Vertragsparteien nicht einfach so ändern. Aufpassen müssten Kundinnen und Kunden aber bei sogenannten Preisanpassungsklauseln im Vertrag. Wenn diese wirksam sind, können sich Telefonanbieter bei Änderungen darauf stützen.
Die Klauseln müssten allerdings strengen rechtlichen Vorgaben entsprechen, betont Flosbach. Sonst gelten die ursprünglichen Bedingungen weiter.
Anbieter brauchen Ihre Zustimmung
Ohne die entsprechende Klausel müssen sich die Anbieter die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen, wenn sie Preise erhöhen möchten. Falls diese dem Angebot widersprechen, ändert sich zunächst einmal nichts.
Eine direkte Kündigung des Anbieters aus diesem Grund ist nicht zulässig. Es kann jedoch sein, dass dieser den Vertrag nach der Mindestlaufzeit beendet.
Fristloses Kündigungsrecht für Kundschaft
Wer sich wegen der Preiserhöhung lieber sofort nach einem neuen Vertrag umsehen möchte, kann das tun. Denn laut Flosbach haben Verbraucherinnen und Verbraucher in dem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das heißt, dass sie die vereinbarte Vertragsdauer nicht mehr abwarten müssen, sondern innerhalb kurzer Zeit wechseln können. Hier sei die Gesetzeslage verbraucherfreundlich, sagt Flosbach. In der Regel muss man spätestens drei Monate, nachdem man die Nachricht über die Erhöhung erhalten hat, kündigen.
(dpa)