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Amazon und Co: So lange sind Gutscheine gültig

Handel

So lange sind Geschenkgutscheine gültig

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    Ist kein früheres Ablaufdatum auf dem Gutschein vermerkt, behält er in der Regel für drei Jahre seine Gültigkeit.
    Ist kein früheres Ablaufdatum auf dem Gutschein vermerkt, behält er in der Regel für drei Jahre seine Gültigkeit. Foto: Swen Pförtner, dpa-tmn/dpa (Archivbild)

    Sie liegen haufenweise in deutschen Schubläden, hängen an Pinnwänden oder versinken in Blätterstapeln: Geschenkgutscheine sind überall und kommen in den verschiedensten Formen daher. Ob als Guthabenkarte im EC-Format oder handgemacht mit Signatur und Schleife für den Einzelhandel bedeuten sie ein Milliardengeschäft. Ein Drittel aller Geschenke lag im letzten Jahr als Gutschein oder Bargeld unter dem Christbaum, schätzt der Handelsverband Bayern. Doch auch für den Geburtstag, Valentinstag und alle andere Anlässe im Jahr sei der Gutschein der "Problemlöser Nummer eins", so Pressesprecher Bernd Ohlmann.

    Die Idee leuchtet ein: Anstatt endlos über das ideale Geschenk zu grübeln, welches hinterher gar nicht gefallen könnte, lässt man offen, wie, wann und gegebenenfalls wo der Wert eingelöst wird. Im Idealfall profitieren sowohl Handel, Kunden und nicht zuletzt der oder die Beschenkte. Die Beliebtheit der Gutscheine trage auch dazu bei, dass die Umtauschquote in Deutschland immer weiter sinke, so Ohlmann. Doch nicht immer erfüllen Geschenkgutscheine ihren Zweck. Laut Angaben des Handelsverbands werden ungefähr zehn bis 20 Prozent der Gutscheine nicht eingelöst. Die Gründe dafür seien vielfältig, erklärt Ohlmann. "Die einen vergessen ihn, den anderen gefällt er nicht. Oder drittens, die Frist ist abgelaufen."

    Amazon hat die Gültigkeit auf zehn Jahre verlängert

    Zum Thema Verfallsfrist erreichen die Verbraucherzentrale Bayern regelmäßig Beschwerden: "Die gängigsten Probleme bei uns sind zu knapp bemessene Gutscheine, die nach einem Jahr angeblich nicht mehr gültig sind", erklärt die Referentin für Recht und Digitales, Simone Bueb. Damit das Geschenk auch ein Erfolg wird, sollten Kunden daher besonders auf das Verfallsdatum achten. Auch wenn keines aufgedruckt ist, sind Gutscheine nicht unbefristet haltbar. Die allgemeine Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt drei Jahre, wobei immer vom Ende des Kaufjahres ausgegangen wird. Für einen Gutschein, der im Sommer 2024 gekauft wird, geht die gesetzliche Frist also bis zum 31. Dezember 2027. Die Gültigkeitsdauer kann aber auch unter der gesetzlichen Frist liegen. "Es kommt immer auf den Einzelfall an", erklärt Bueb. "Zwei Jahre können zum Beispiel wirksam sein, sechs Monate sind sicherlich zu kurz."

    In einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2008 entschied das Oberlandesgericht München etwa, dass Amazon seine Geschenkgutscheine nicht auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum befristen darf (Aktenzeichen 29 U 3193/07). Heute gibt der Internetkonzern die Gültigkeit in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen sogar mit zehn Jahren an, Google-Play-Gutscheine etwa verfallen laut eigenen AGB überhaupt nicht. Wenn nicht anders angegeben, unterliegen jedoch auch digitale Guthabenkarten der dreijährigen Verjährungsfrist. 

    Ist ein Gutschein kürzer als drei Jahre befristet, haben Verbraucher nach Ablauf zwar keinen Anspruch mehr darauf, diesen einzulösen. Laut Verbraucherzentrale können sich Kunden aber innerhalb der Verjährungszeit zumindest den Geldwert erstatten lassen. Gegebenenfalls wird jedoch der entgangene Gewinn des Händlers abgezogen.

    Gutscheine für Eintrittskarten laufen schneller ab

    Je nach Art des Gutscheins kann es auch besondere Fristen geben. Ein Gutschein für eine spezifische Theateraufführung im Mai kann nicht erst im Dezember eingelöst werden. "Achten Sie bei Gutscheinen für konkrete Veranstaltungen darauf, dass diese auch wirklich nur für die bestimmte Veranstaltung gelten und danach verfallen", rät Simone Bueb von der Verbraucherzentrale. Kunden sollten Gutscheine außerdem nur bei ihnen geläufigen und seriösen Unternehmen erwerben. 

    Doch was, wenn man die Heißluftballonfahrt zum Geburtstag einfach nicht antreten möchte, so sehr sie auch von Herzen kommen mag? Oder wenn man mit dem Gutschein für den Modeladen so gar nichts anfangen kann? Eine beliebte Option ist, den Gutschein weiterzuverschenken. "In der Regel ist ein Gutschein übertragbar, sodass er auch von einer anderen Person eingelöst werden kann", erklärt Bueb. Steht ein Name auf dem Gutschein, soll diesem damit nur eine persönliche Note verliehen werden. "Das bedeutet aber nicht, dass nur die Beschenkten den Gutschein einlösen dürfen." Ausnahmen sind Gutscheine, die nur von bestimmten Personen eingelöst werden können, etwa für den Besuch beim Damenfriseur. 

    Viele Händler zeigen sich kulant

    Für Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern sind Gutscheine neben dem monetären Wert vor allem auch eine wichtige Kundenbindungsmaßnahme. Sie bewegen Kunden dazu, erstmals ein Geschäft zu betreten oder wiederzukommen. Zudem kauften Kunden häufig auch über dem Gutscheinwert ein und brächten so ein Zusatzgeschäft für die Händler ein. "Gerade im Hinblick auf die Verfallsfrist setzen viele Geschäfte daher auf Kulanz und akzeptieren auch abgelaufene Gutscheine", so Ohlmann. 

    Hinweis: Dieser Beitrag ist in Kooperation mit dem Masterstudiengang Fachjournalismus der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt entstanden.

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