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Arbeitslosengeld: ALG 1 2024: Wie viel Arbeitslosengeld gibt es?

Arbeitslosengeld

ALG 1 2024: Wie viel Arbeitslosengeld gibt es?

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    Wer seinen Job verliert, kann Arbeitslosengeld bekommen. Wie hoch ist es eigentlich?
    Wer seinen Job verliert, kann Arbeitslosengeld bekommen. Wie hoch ist es eigentlich? Foto: Johannes Eisele, dpa (Symbolbild)

    Wer seinen Job verliert, muss oft gleich mehrere Probleme auf einmal lösen. Wie geht es beruflich weiter? Und wie kann der Lebensunterhalt gesichert werden? Zumindest Frage Nummer zwei kann mit dem Arbeitslosengeld (ALG I) gelöst werden, wenn Anspruch besteht. Doch wie viel Geld bekommen Arbeitslose eigentlich?

    Arbeitslosengeld: Wer hat Anspruch auf ALG I?

    Nicht jede Person, die in Deutschland ihren Job verliert, hat automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das sind im Wesentlichen folgende:

    • Die Person ist ohne Beschäftigung, kann aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
    • Die Person hat sich online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
    • Die Person ist auf Jobsuche und sucht eine versicherungspflichtige Stelle. Dabei arbeitet sie mit der Agentur für Arbeit zusammen.
    • Die Anwartschaftszeit ist erfüllt. Das ist der Fall, wenn Betroffene in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert waren.

    Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gilt eine Person im Sinne des Gesetzes übrigens auch dann als arbeitslos und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie nebenbei weniger als 15 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgeht. Das entsprechende Einkommen wird nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten und einem Freibetrag in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wie viel Geld bekommt man aber?

    Übrigens: Wenn man selbst kündigt und so eine Arbeitslosigkeit willentlich herbeiführt, kann man beim Arbeitslosengeld unter Umständen mit einer Sperrzeit belegt werden. 

    Arbeitslosengeld: Wie hoch ist das ALG I?

    Anders als beim Bürgergeld, bei dem sich die Höhe nach festen Regelsätzen richtet, ist beim Arbeitslosengeld das vorherige Gehalt für die Höhe der Leistung ausschlaggebend und beträgt 60 oder 67 Prozent des bisherigen Netto-Gehalts. Wie wird aber gerechnet?

    Laut dem BMAS richtet sich das ALG I grundsätzlich nach dem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, das die arbeitslose Person im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit durchschnittlich erzielt hat und das beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet war. Ein Minijob - diese sind in der Regel in der Arbeitslosenversicherung nicht beitragspflichtig - würde laut der Bundesagentur für Arbeit also nicht berücksichtigt werden.

    Um das durchschnittliche Gehalt, nach dem die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet wird, zu ermitteln, wird der beitragspflichtige Teil des Brutto-Gehalts der vergangenen zwölf Monate durch 365 geteilt. Von dem so berechneten Bemessungsentgelt werden die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Daraus ergibt sich das Netto-Gehalt pro Tag, das sogenannte Leistungsentgelt.

    Die Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht laut der Bundesagentur für Arbeit pro Tag 60 Prozent des Leistungsentgelts. Haben Betroffene selbst, ihre Partnerin oder ihr Partner mindestens ein Kind, so erhöht sich dieser Betrag auf 67 Prozent des Leistungsentgelts. Laut dem Finanzratgeber Finanztip muss dabei allerdings ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

    Wer es ganz genau wissen will, kann online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit den Arbeitslosengeld-Rechner nutzen.

    Ein Beispiel: Eine Person, die in Bayern beschäftigt war und keine Kinder hat, hatte in den letzten zwölf Monaten ein durchschnittliches Brutto-Gehalt von 4500 Euro. Nach der Selbstberechnung der Bundesagentur für Arbeit würde sich folgendes Arbeitslosengeld ergeben:

    • bei einem Brutto-Gehalt von 4500 Euro pro Monat ergibt sich ein Bemessungsentgelt in Höhe von 147,95 Euro
    • von dem Bemessungsentgelt werden 22,60 Euro Lohnsteuer und 29,59 Euro - das sind 20 Prozent des Bemessungsentgelts - Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, ein Solidaritätszuschlag wird nicht fällig
    • so ergibt sich ein Leistungsentgelt von 95,76 Euro
    • pro Tag ergibt sich so ein Arbeitslosengeld in Höhe von 57,46 Euro - das sind 60 Prozent des Leistungsentgelts
    • um die Höhe des Arbeitslosengeldes pro Monat zu berechnen, wird der Tagessatz mit 30 multipliziert; so ergeben sich 1723,80 Euro pro Monat

    Hätte die Person aus dem Beispiel mindestens ein Kind, würde mit 67 Prozent statt mit 60 Prozent gerechnet werden. Bei einem Leistungsentgelt in Höhe von 95,76 Euro würde sie pro Tag 64,16 Euro und pro Monat 1924,80 Euro Arbeitslosengeld bekommen.

    Übrigens: Wer Arbeitslosengeld bekommt, muss die Krankenversicherung nicht selbst bezahlen. Und wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, gibt es eine Möglichkeit zusätzlich Bürgergeld zu beziehen.

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