Auch im Oktober 2022 stehen wieder einige Änderungen an. Manche Maßnahmen treffen wohl alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland: Die Verschärfung der Corona-Regeln, die Zeitumstellung und – falls sie denn kommt – die Gasumlage. Zudem können Minijobber mit mehr Geld rechnen. Denn der Mindestlohn steigt und die Entgeltgrenze wird angehoben. Hier finden Sie die Änderungen im Oktober im Überblick.
Corona-Regeln werden ab Oktober 2022 verschärft
Nachdem die Corona-Regeln in Deutschland über den Sommer gelockert wurden, befürchten viele Experten eine neue Welle im Herbst. Um dem entgegenzuwirken, werden die Maßnahmen ab dem 1. Oktober verschärft. Die Änderungen betreffen vor allem die Maskenpflicht. Im Fernverkehr, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen muss dann eine Maske getragen werden. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht hingegen weg.
Neben dieser Regel haben die Bundesländer die Möglichkeit, weitere Maßnahmen, wie eine Maskenpflicht im ÖPNV oder in Innenräumen oder eine Testpflicht an Schulen und Kitas, einzuführen. Sollte trotz dieser Maßnahmen eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für ein gesamtes Bundesland oder eine bestimmte Region bestehen, können auch Personenobergrenzen bei Veranstaltungen oder verschärfte Regeln in Restaurants eingeführt werden.
Änderung im Oktober 2022: Mindestlohn wird erhöht
Zum 1. Oktober steigt der Mindestlohn pro Stunde auf zwölf Euro. Zuvor waren es noch 10,45 Euro. Seit 2015 ist der Mindestlohn damit um mehr als 40 Prozent gestiegen. Durch den höheren Stundenlohn ergibt sich auch eine Änderung für Minijobber. Denn die Entgeltgrenze, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig werden, steigt. Statt 450 Euro dürfen Beschäftigte in einem Minijob künftig 520 Euro verdienen.
Umsatzsteuer auf Erdgas wird gesenkt
Die Umsatzsteuer auf Erdgas wird vorübergehend von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Die Steuersenkung gilt für alle Lieferungen über das Erdgasnetz, jedoch nicht für Gaskartuschen oder Ähnliches. Diese Regel soll bis zum 31. März 2024 gelten.
Eigentlich sollte zum 1. Oktober eine Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde in Kraft treten. Diese wird es nun aber nicht geben. Stattdessen wird eine Gaspreisbremse eingeführt.
Impfstatus ändert sich ab Oktober 2022
Wer nur zweimal gegen das Coronavirus geimpft ist, gilt ab Oktober in der Regel nicht mehr als vollständig geimpft. Diesen Status haben dann nur noch Personen, die bereits mindestens drei Impfungen erhalten haben. Doch es gibt auch Ausnahmen. Zweifach Geimpfte gelten noch als vollständig geimpft, wenn sie eine Infektion vor der ersten Spritze mit einem Antikörpertest nachweisen können, wenn sie mit einem PCR-Test eine Infektion vor der zweiten Impfung belegen können oder eine Infektion nach der ersten Impfung, wenn mindestens 28 Tage vergangen sind, mit einem PCR-Test bestätigen können.
Zeitumstellung am 30. Oktober 2022
Am 30. Oktober erfolgt die Zeitumstellung auf die Winterzeit. Die Uhr wird um eine Stunde zurückgestellt, von 3 Uhr morgens auf 2 Uhr morgens. Damit wird es am Morgen wieder früher hell und gleichzeitig am Abend aber auch wieder früher dunkel.