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Änderungen 2023: Das ist neu seit dem 1. Januar

Entlastungen und Gesetze

Bürgergeld, Energiepreisbremse und 49-Euro-Ticket: Was ändert sich 2023?

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    Im Jahr 2023 kommen mehrere Änderungen auf die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu.
    Im Jahr 2023 kommen mehrere Änderungen auf die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Wie jedes Jahr kommen auch 2023 jede Menge Änderungen und auch Entlastungen auf die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu. Hartz IV wird durch das Bürgergeld ersetzt, Wohn- und Kindergeld werden erhöht, und mit dem 49-Euro-Ticket soll bald ein Nachfolger für das Neun-Euro-Ticket an den Start gehen – und das sind nur wenige Beispiele. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen im Jahr 2023.

    Strom- und Gaspreisbremsen

    Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, fällt für jede weitere

    Die Gaspreisbremse soll spätestens von März 2023 bis April 2024 gelten. Bei Haushalten und kleinen und mittleren Firmen werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei Erdgas auf 12 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, beides brutto. Für die übrigen 20 Prozent muss der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis bezahlt werden. 

    Energiepauschale für Studierende und Wohngeldempfänger

    Das Bundeskabinett hat eine Einmalhilfe für Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler auf den Weg gebracht. Sie soll in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro ausgezahlt werden. Beantragen kann man das Geld wohl über eine Plattform im Internet, die sich derzeit aber noch im Aufbau befindet. Das geht aus Plänen des Bundesbildungsministeriums hervor.

    Bei Wohngeldempfängerinnen und -empfängern sind für eine Person 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro vorgesehen. Der Zuschuss soll voraussichtlich Anfang des Jahres 2023 ausgezahlt werden.

    Bürgergeld statt Hartz IV

    Das Bürgergeld soll ab dem 1. Januar an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengelds II, besser bekannt unter Hartz IV, treten und Bedürftigen zur Verfügung stehen. Der Regelsatz soll 502 Euro betragen. Das entspricht einer Erhöhung von mehr als 50 Euro gegenüber des bisherigen Regelsatzes. Jugendliche sollen 420 Euro bekommen. Auch die Regelsätze für Alleinerziehende sollen, wie geplant, zum 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.

    Wohngeld-Plus

    Das Wohngeld-Plus soll ab Januar 2023 deutlich mehr Bürgern in Deutschland zustehen als das bisherige Wohngeld. Der Wohngeldbetrag wird sich voraussichtlich um durchschnittlich etwa 190 Euro pro Monat erhöhen. Er steigt also von durchschnittlich etwa 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf etwa 370 Euro pro Monat.

    Kindergeld-Erhöhung

    Noch bekommen Eltern für das erste und das zweite Kind jeweils 219 Euro im Monat. Für das dritte Kind gibt es 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro monatlich. 2023 wird das Kindergeld um monatlich 18 Euro für das erste und das zweite Kind steigen. Diese Erhöhung gilt für die Jahre 2023 und 2024. Die Sätze für weitere Kinder sollen nicht angehoben werden.

    Rentenerhöhung

    2023 sollen die Renten in Deutschland erhöht werden. In Westdeutschland sollen die Beiträge im Juli um etwa 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit soll es im Frühjahr geben.

    Steigende Krankenkassenbeiträge

    Im kommenden Jahr sollen die Krankenkassenbeiträge steigen. Momentan liegen sie im Schnitt bei 15,9 Prozent. 2023 sollen die Beiträge für Versicherte um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben werden.

    Einkommenssteuer

    Ab dem 1. Januar steigt der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. Erst ab einem Betrag von 10.908 Euro müssen dann überhaupt Steuern bezahlt werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62.810 Euro fällig.

    Klimaabgabe

    Vermieter müssen sich ab Januar 2023 in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Die Kosten werden demnach je nach Verbrauch und Zustand des Gebäudes auf Vermieter und Mieter verteilt. Der Anteil der Vermieter ist umso größer, je weniger klimafreundlich das Gebäude ist. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

    Förderung von E-Autos

    Ab 2023 bekommen Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen keine Förderung mehr durch den Bund. Außerdem sinken die Prämien für reine Stromfahrzeuge. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

    Homeoffice-Pauschale

    Statt 600 können im kommenden Jahr 1000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.

    Takaksteuer

    Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20

    Photovoltaikanlagen

    Besitzer von Solaranlagen erwarten 2023 Vereinfachungen. Für einige Anlagen entfällt die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 greifen bereits.

    Online-Krankmeldungen

    Der "gelbe Schein" ist ab Januar 2023 Geschichte. Anfang kommenden Jahres gibt es eine Änderung bei Krankmeldungen. Ab Januar 2023 erhalten Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. Bei diesem Verfahren übermitteln Praxen noch am Tag des Arztbesuches die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Diese stellt die Daten künftig auch dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung.

    Mehrwegpflicht

    Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.

    Lieferkettengesetz

    Für Unternehmen mit mehr als 300 Angestellten gilt ab 2023 das Lieferkettengesetz. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften haben dadurch die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten. Ziel ist es, die Menschenrechte in internationalen Lieferketten zu schützen.

    49-Euro-Ticket

    Im kommenden Jahr soll es mit dem 49-Euro-Ticket einen Nachfolger für das Neun-Euro-Ticket geben. Dieses wird monatlich 49 Euro kosten und wird in einem Abonnement angeboten. Wann das 49-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt sind März oder April im Gespräch.

    Lkw-Maut

    2023 wird die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.

    AKW

    Die letzten deutschen Atomkraftwerke sollen Mitte April vom Netz gehen. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich bereits zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, doch die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise verlängert. (mit dpa)

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