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Ab wann bekommt man Wohngeld?

Wohngeld

Ab wann bekommt man Wohngeld?

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    Auch Mieter können mit dem Wohngeld einen Zuschuss zur Miete beantragen.
    Auch Mieter können mit dem Wohngeld einen Zuschuss zur Miete beantragen. Foto: Bodo Marks, dpa (Archivbild)

    Wenn das Geld knapp ist und die nächste Miete ansteht, können einkommensschwache Haushalte auf die nächste Auszahlung des Wohngelds warten. Auch Eigentümer einer eigenen Immobilie, die in dieser Lage sind, können durch Wohngeld staatliche Unterstützung erhalten, um die Wohnkosten zu decken. Doch ab wann genau hat man Anspruch auf Wohngeld und vor allem: Ab wann bekommt man es? Diese Frage hängt von mehreren Faktoren ab.

    Wer bekommt Wohngeld?

    Wohngeld bekommt potenziell, so führt es etwa die Stadt Augsburg auf, wer ein geringes Einkommen hat. Es handelt sich um einen Zuschuss, den laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen allen voran Menschen mit einer geringen Rente erhalten, Alleinerziehende und Menschen, die trotz Mindestlohn gut haushalten müssen.

    Wohngeld gibt es nicht nur für Mieter in einer Wohnung, sondern auch als Lastenzuschuss für Eigentümer. Auch Studenten können unter gewissen Umständen einen Antrag auf Wohngeld stellen. Anspruch hätten laut Verbraucherzentrale insbesondere Hunderttausende Rentner, die das zustehende Wohngeld bisher nicht beantragt hätten.

    Wohngeld: Ab wann besteht ein Anspruch?

    Ein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt auch der Umstand, zur Miete oder in der eigenen Immobilie zu wohnen.

    Ab wann Wohngeld gezählt wird, hängt maßgeblich vom Einkommen ab: Wie der Familienratgeber der Aktion Mensch informiert, gibt es beispielsweise ein Mindesteinkommen, das nachgewiesen werden müsse. Auch nach oben gibt es Einkommensgrenzen. Diese Grenzen richten sich nach der Haushaltsgröße und der sogenannten Mietstufe des Wohnorts, die die regionalen Unterschiede in der Miete an den Zuschuss anpasst.

    Die Verbraucherzentrale betont daher, dass es eine simple Einkommensschwelle nicht gebe. „Wer wenig verdient und viel fürs Wohnen ausgibt, bekommt tendenziell am meisten Unterstützung. In teuren Großstädten gibt es darum oft am meisten Wohngeld“, heißt es weiter. Voraussetzung für den Anspruch auf Wohngeld ist zudem, dass gleichzeitig keine andere Sozialleistung bezogen wird, wie die Bundesregierung erklärt. Mit dem Online-Rechner des zuständigen Ministeriums könne man sich schnell und unkompliziert einen Überblick über den voraussichtlichen Wohngeldanspruch verschaffen.

    Übrigens: Die Verbraucherzentrale warnt im Zusammenhang mit dem Wohngeld vor einer Abzocke.

    Ab wann kann man Wohngeld beantragen?

    Es gibt beim Wohngeld keine Mindestwartezeit und es muss als Sozialleistung auch nicht zurückgezahlt werden. Laut Verbraucherzentrale ist es dennoch ratsam, den Antrag zeitnah zu stellen, wenn sich eine Berechtigung abzeichnet. Denn Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt.

    Entsprechend sinnvoll ist es, Wohngeld zu beantragen, wenn etwa absehbar ist, dass das Haushaltseinkommen unter die maßgebliche Grenze fällt. Gerade wenn sich durch Arbeitslosigkeit, Gehaltskürzungen oder Renteneintritt ein Einkommensverlust abzeichnet, kann sich das Gegenrechnen unter Umständen schon lohnen.

    Der Sozialverband Deutschland führt näher aus, dass das Wohngeld in der Regel ein Jahr bewilligt werde, beginnend vom Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Übrigens: Die Auszahlung des Wohngelds erfolgt stets im Voraus.

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