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Wohnen: So soll die Grundsteuer reformiert werden

Wohnen

So soll die Grundsteuer reformiert werden

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    Bei der angepeilten Lösung zur Grundsteuer sollen Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die Durchschnittsmieten berücksichtigt werden.
    Bei der angepeilten Lösung zur Grundsteuer sollen Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die Durchschnittsmieten berücksichtigt werden. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Olaf Scholz ist nicht gerade für das Versprühen großer Euphorie bekannt. „Alles in allem ist das eine gute Lösung“, sagt der Bundesfinanzminister am Freitagnachmittag gewohnt trocken in seinem Ministerium. Dabei verkündet der SPD-Politiker gerade einen wichtigen Durchbruch im Ringen um eine Reform, an die sich seine Vorgänger nicht gewagt haben. Und an die sich wohl auch Scholz nicht gewagt hätte, wäre nicht das Bundesverfassungsgericht auf den Plan getreten. Nun haben sich Bund und Länder auf einen Weg für die Reform der Grundsteuer geeinigt. Ein Überblick.

    Worum geht es?

    Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliches Eigentum, wie Felder; die Grundsteuer B wird für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Mit den Steuereinnahmen werden zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur, für Schulen, Schwimmbäder und Theater genutzt. Der Wert der Grundstücke wird bisher bewertet nach 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Osten) festgelegten Werten. Das sei völlig veraltet, urteilte das Verfassungsgericht, nötig sind neue Bemessungsgrundlagen. Steht bis Ende 2019 kein Gesetz, fällt die Steuer weg.

    Wie wichtig ist die Grundsteuer bisher?

    Sie deckt 15 Prozent kommunaler Steuereinnahmen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A lagen 2017 bei 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B brachte 13,56 Milliarden.

    Warum zahlen auch Millionen Mieter die Grundsteuer?

    Der Vermieter kann die Grundsteuer des Gebäudes als Betriebskosten auf die Nebenkosten umlegen. Daher zahlen auch Mieter in Deutschland indirekt Grundsteuer, obwohl sie keine Anteile an der Immobilie besitzen.

    Wie sieht der gefundene Kompromiss aus?

    Es sollen zur Steuerberechnung vor allem drei Punkte herangezogen werden: das Alter des Gebäudes, der regionale Bodenrichtwert, also der Wert der Fläche, dazu die durchschnittlichen Nettokaltmieten. Die meisten Werte sind im Internet verfügbar, sodass Steuererklärungen nicht zu bürokratisch werden sollten. Für Gebäude, die vor 1948 erbaut wurden, genügt aus Vereinfachungsgründen in der Erklärung die Angabe „Gebäude erbaut vor 1948“, heißt es in dem Eckpunktepapier von Bund und Ländern. Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) betont, dass es gerade für Gewerbegrundstücke keine Mehrbelastung geben soll. Unterschiedliche Steuermesszahlen sollen sicherstellen, dass die Steuerverteilung in etwa so bleibt wie heute.

    Wie wird die Grundsteuer überhaupt bisher berechnet?

    Das Berechnungsmodell wird in etwa gleich bleiben. Sie berechnet sich aus dem Wert mal die Steuermesszahl mal Hebesatz. Jede Kommune kann den

    Worum dreht sich der Streit bei der Reform?

    Im Finanzministerium hatten sich zuletzt die Abkürzungen „WUM“ und „WAM“ eingebürgert. „WUM“ stand für ein wertunabhängiges Modell, orientiert nur an der Fläche von Gebäuden und Grundstücken. „WAM“ stand für ein wertabhängiges Modell und war aus Sicht von Scholz das Modell, das die Vorgaben des Verfassungsgerichts für eine zeitgemäße Besteuerung am besten erfüllt. Er wollte aber 36 Millionen Häuser, Wohngebäude und Grundstücke individuell bewerten und aus fünf Faktoren eine individuelle Grundsteuer errechnen lassen: die jeweilige Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. Es drohe ein „Bürokratiemonster“, sagen die Gegner. Nun gibt es ein abgespecktes „WAM“-Modell – mit weniger Bürokratie.

    Was macht nun Bayern?

    Da auch andere Unions-Minister gesagt haben, für sie ist das Kompromissmodell ein gangbarer Weg, wächst der Druck auf Bayern, auch mitzumachen. Zumal es keinerlei Mehrheit für den eigenen Vorschlag gibt, die Steuer nur nach der Fläche zu berechnen. Denn da würde die Villa im Zentrum einer Großstadt genauso hoch besteuert wie der Bauernhof auf dem Land. Aber gerade in gefragten Städten könnte die Umlage der Steuer auf Mieter zu neuen Belastungen führen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betont, steigende Mieten würden alle Pläne konterkarieren, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

    Wie können Mehrbelastungen etwa in Großstädten vermieden werden?

    Finanzminister Scholz setzt darauf, dass in Städten über den Parameter des individuellen Hebesatzes und die Steuermesszahl dafür gesorgt wird, dass die Belastungen für Mieter nicht zu stark steigen. Die FDP hält das Ganze immer noch für viel zu kompliziert. Und der finanzpolitische Sprecher Florian Toncar prophezeit: „Wohnen in den Ballungsräumen wird so noch teurer werden. Das ist ein Schlag ins Kontor für die Mieter in Deutschland.“ Georg Ismar, dpa

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