Viele tragen ihn in Zeiten der Corona-Pandemie längst freiwillig – den Schutz über Mund und Nase. Ab Montag ist er Pflicht. Wer ohne erwischt wird, für den wird es teuer: Verstöße gegen die Mundschutzpflicht können in Bayern bis zu 5000 Euro kosten. Dies geht aus dem aktualisierten Bußgeldkatalog hervor. Demnach werden bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig. Besonders teuer wird es für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5000 Euro vor. Dabei ist noch offen, ob die Maßnahme überhaupt helfen kann. Vor dem Start der Maskenpflicht haben wir die wichtigsten Fragen beantwortet.
1. Kann das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit schützen?
Eine falsche Sicherheit sollte das Tragen von einem Mund- und Nasenschutz in der Öffentlichkeit nicht vermitteln. Das Robert-Koch-Institut (RKI) betont, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern sowie die Regeln zur Hygiene weiterhin eingehalten werden müssen, um sich selbst vor einer Infektion zu schützen. Dass eine Maske dennoch bei der Eindämmung des Coronavirus eine entscheidende Rolle spielen könnte, hält das RKI seit seiner Neubewertung für richtig. Da das Virus schon vor den ersten Krankheitssymptomen über Speicheltröpfchen beim Sprechen, Lachen, Niesen oder Husten übertragen werden kann, hilft ein Mundschutz, die Mitmenschen zu schützen. Zwar kann ein solcher nicht alle Tröpfchen zurückhalten, das Ansteckungsrisiko aber verringern. Zusätzlich können die Masken auch unbewusste Berührungen des Gesichts verhindern.
Maskenpflicht in Deutschland: Nicht jeder Mundschutz schützt gleich
2. Welcher Mundschutz kann die Viren abhalten?
Grundsätzlich können verschiedene Maskentypen unterschieden werden. Sie alle haben gemein, dass sie die Atemwege – sprich Mund und Nase – schützen:
werden aus handelsüblichen Stoffen hergestellt und sind die einfachste Form des Mundschutzes. Dazu gehören beispielsweise selbst genähte Masken aus Baumwolle aber auch ein Schal, der über den Mund gezogen wird.
Sogenannter Mund-Nasen-Schutz, dient wie eine Community-Maske dem Fremdschutz. Bei dieser Variante des Mundschutzes handelt es sich um eine Einweg-Maske, die nach dem Tragen entsorgt werden muss.
werden auch filtrierende Halbmasken genannt. Diese Variante der Masken kommt beispielsweise bei Bauarbeiten zum Einsatz, um vor giftigen Partikeln zu schützen. Das gilt auch für die Tröpfchen in der Luft. Je nach Art der Maske wird auch die ausgeatmete Luft gefiltert. Nur diese Variante schützt nicht nur die Mitmenschen, sondern den Träger selbst.
3. Welche Masken sollte ich im Alltag tragen?
Trotz der Maskenpflicht sollten mehrlagige OP-Masken und FFP2- und FFP3-Masken für das Personal im medizinischen Bereich und in der Pflege vorbehalten werden. Für den persönlichen Gebrauch reicht bislang eine einfach Textilmaske, eine sogenannte Community-Maske.
In deutschen Geschäften und Kaufhäusern gilt die Masken-Pflicht
4. Wo muss ich überall einen Mundschutz dabeihaben?
In Ladengeschäften und Kaufhäusern müssen ab Montag in allen Bundesländern Masken getragen werden. Ebenso soll bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein Mundschutz genutzt werden. Im Auto ist eine Maske dagegen keine Pflicht, im Gegenteil: Juristen des ADAC weisen darauf hin, dass die Gesichtszüge bei einem Autofahrer noch erkenntlich sein müssen. Gerade bei selbst hergestellten Masken könne das Gesicht zu weit verdeckt werden. Beamten würden im Einzelfall drüber entscheiden, ob gesundheitliche Gründe das Tragen rechtfertigten. Wollen Fahrradfahrer eine Maske nutzen, ist das kein Problem, weiß Pressesprecherin Stephanie Krone vom ADFC. Der Schutz müsse richtig sitzen und dürfe die Augen nicht verdecken. Für den Radsport rät die Sprecherin vom Gebrauch allerdings ab. „Beim Sport braucht man mehr Sauerstoff und die Maske kann die Atmung behindern.“
5. Muss ich im Freien oder bei der Arbeit auch eine Maske tragen?
Überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden könne, empfiehlt das bayerische Gesundheitsministerium, einen Mundschutz zu verwenden – sowohl im Freien als auch bei der Arbeit.
6. Kann ich einen Mundschutz selbst nähen?
Wer das nötige Geschick hat, kann sich eine Maske auch selbst zusammenbasteln. Das Bundesinstitut für Medizinprodukte rät, dabei auf dichter gewebten Stoff zu setzen. Idealerweise, empfiehlt das bayerische Gesundheitsministerium, sollte eine Maske aus Baumwolle hergestellt werden. Auch die Größe spielt eine entscheidende Rolle: Mund, Nase und Wangen sollten vollständig bedeckt sein.
Eine Anleitung zum Nähen eines Mundschutzes finden Sie auch in dieser Übersicht: .
Wer Masken im Internet kauft, sollte aufpassen
7. Auf welche Materialien sollte ich lieber verzichten?
Um selbst genähte Masken sicherer zu machen, kursieren inzwischen viele Gerüchte. Taschentücher, Vlies, Kaffeefilter und auch Staubsaugerbeutel sollen die hartnäckigen Atemvieren filtern können. Die Drogeriekette dm warnt in Österreich allerdings vor dem Gebrauch von Produkten, die für den Staubsauger entwickelt wurden. Aus Hygienegründen enthielten die Beutel ein feines, antibakteriell wirkendes Pulver aus Polymer. Diese könnte die Atemwege schädigen.
8. Wo kann ich eine Maske kaufen?
Viele Geschäfte verteilen an den Eingängen kostenlose Einweg-Masken. Gesetzlich dazu verpflichtet sind sie nicht. Wer einen Mundschutz kaufen will, kann das in Apotheken, Sanitätshäusern und Drogeriegeschäften tun. Auch verschiedene Supermarkt- und Modeketten haben angekündigt, Masken in das Sortiment aufzunehmen. Im Internet sollte nur bei vertrauenswürdigen Anbietern bestellt werden.
9. Wie trage ich einen Mundschutz richtig?
Beim Anziehen sollte die Maske nur mit gewaschenen Händen berührt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Innenseiten nicht kontaminiert werden, teilt das bayerische Gesundheitsministerium mit. Mund, Nase und Wangen sollen verdeckt sein, die Ränder möglichst eng anliegend, damit von der Seite nicht zu viel Luft eindringen kann. Ist die Maske durchfeuchtet, muss sie abgenommen werden. Während des Tragens sollte die Maske nicht mit den Händen berührt oder um den Hals hängend getragen werden. Nach dem Abnehmen der Maske müssen die Hände gründlich mit Seife für mindestens 20 bis 30 Sekunden gewaschen werden. Vor dem ersten Tragen in der Öffentlichkeit sollte außerdem überprüft werden, ob der Atemfluss nicht zu sehr eingeschränkt ist.
10. Was sollten Brillenträger beachten?
Die warme Atemluft, die durch die Maske entweicht, und die Luftfeuchtigkeit sorgen dafür, dass die Luft an den kalten Brillengläsern kondensiert und sie beschlagen lässt. Mit einem einfachen Trick lässt sich das jedoch verhindern. „Die Maske sollte so eng wie möglich anliegen“, erklärt Timm Koedel, Apotheker aus Potsdam. So ströme weniger Atemluft an die Gläser. Bei selbst gemachten Masken könne ein biegbarer Metallbügel verwendet werden, der den Stoff enger an die Haut presst. Ein weiterer einfacher Trick ist es, die Brille direkt auf den Mund- und Nasenschutz zu setzen.
Textilmasken sollten nach dem Tragen gewaschen werden
11. Wie wasche und pflege ich die Maske?
Nach dem Abnehmen kann die Maske an der trockenen Luft aufbewahrt werden. Das bayerische Gesundheitsministerium rät davon ab, den Mundschutz in geschlossenen Behältern aufzubewahren. Um Bakterienbildung oder Schimmel zu vermeiden, sollte eine Textilmaske zeitnah nach dem Tragen bei 60 bis 90 Grad Celsius mit einem bleichmittelhaltigen Vollwaschmittel in der Waschmaschine gewaschen werden. Auch Bügeln könne zur Desinfektion beitragen. Einweg-Masken können nicht gewaschen werden.
12. Kann ich meinen Mundschutz auch in der Mikrowelle reinigen?
Um sich der Gesichtsform besser anpassen zu können, werden in vielen Masken Drahtbügel verwenden. In der Mikrowelle könnten deshalb gefährliche Funken entstehen, warnt die Münchner Feuerwehr. Nicht nur der Mundschutz, auch das Gerät selbst könnte so leicht in Brand geraten.
13. Reichen die Temperaturen im Backofen zum Desinfizieren?
Das Backen im Backofen für eine halbe Stunde bei knapp 80 Grad soll die Schutzmaske ebenfalls sterilisieren. Der Mundschutz sollte in dieser Zeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. (mit dpa)
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